20/01/2023
Ohne Vorfahrtsregelung orientieren sich Autofahrer:innen im Straßenverkehr meistens am Grundsatz "𝒓𝒆𝒄𝒉𝒕𝒔 𝒗𝒐𝒓 𝒍𝒊𝒏𝒌𝒔". Kürzlich bestätigte das BGH, dass auf öffentlichen Parkplätzen diese Regel grundsätzlich aber 𝒏𝒊𝒄𝒉𝒕 𝒈𝒊𝒍𝒕. 🫢
In dem Fall ging es um zwei Autofahrer, die auf dem Parkplatz eines Baumarktes einen Kollidierungsunfall hatten, weil sie sich wegen eines parkenden Sattelzuges nicht rechtzeitig sehen konnten.
🚘 Der klagende Autofahrer kam dabei von rechts und meinte, dass er deshalb nicht für den Schaden hafte.
👨⚖️ Die Antwort des BGH: Als Straße zählt eine Fahrbahn, die dem fließenden Verkehr für ein zügiges Zurücklegen einer Strecke diene - was, laut dem Richter, auf einem Parkplatz nicht der Fall ist.