Objektbetreuung Harz

Objektbetreuung Harz Der starke Partner für Ihre Ferienimmobilie im Harz wir bieten folgendes an: Gästebetreuung, Rein

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat am 18.05.21 beschlossen, dass die Regelung, dass nur Gäste mit ersten Wo...
18/05/2021

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat am 18.05.21 beschlossen, dass die Regelung, dass nur Gäste mit ersten Wohnsitz in Niedersachsen Urlaub machen dürfen, gekippt.
(Landeskinderregel)
Nach dem aktuellen Urteil dürfen von nun an auch Gäste aus anderen Bundesländern beherbergt werden !

Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Eilbeschluss vom heutigen Tag § 8 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz der Niedersächsischen Corona-Verordnung (im Folgenden: Corona-VO) vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az.: 13 MN 260/21).

Das Team der Objektbetreuung Harz wünscht einen guten Start ins neue Jahr 2021Bleiben Sie gesund
31/12/2020

Das Team der Objektbetreuung Harz wünscht einen guten Start ins neue Jahr 2021
Bleiben Sie gesund

Diese Landkreise und kreisfreien Städte sind in Niedersachsen von einem Beherbergungsverbot betroffen (in Klammern 7-Tag...
09/10/2020

Diese Landkreise und kreisfreien Städte sind in Niedersachsen von einem Beherbergungsverbot betroffen (in Klammern 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner):

➡️ LK Cloppenburg( 86,1)
➡️ SK Hamm (74,5)
➡️ SK Rosenheim (66,1)
➡️ SK Offenbach (66)
➡️ SK Bremen (63,1)
➡️ LK Wesermarsch (61)
➡️ SK Delmenhorst (60,6)
➡️ SK Herne (56,2)
➡️ SK Frankfurt am Main (55,9)
➡️ LK Esslingen (54,6)
➡️ Land Berlin (51)
➡️ SK Remscheid (50,3)

Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Emsland sind vom Beherbergungsverbot zunächst nicht betroffen, da die Inzidenz von 50 dort mit einem Wert von 52,9 nur knapp überschritten wird und zu einem erheblichen Teil auf das klar abgrenzbare Infektionsgeschehen in einem Schlachtbetrieb zurückgeht.

Die nächste Aktualisierung findet am Montag, 12.Oktober 2020, statt.

Weitere Informationen zum in :

In Niedersachsen gilt vom 10. Oktober 2020 an ein Beherbergungsverbot für Urlauberinnen und Urlauber aus innerdeutschen Hotspots. Laut Niedersächsischer Corona-Beherbergungs-Verordnung sind Übernachtungen zu touristischen Zwecken in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnlichen Beherbergungsb...

Liebe Gastgeber, Liebe Gäste,seit heute besteht ein Beherbergungsverbot für Gäste, die aus einem sog. Hotspot Bereichen/...
09/10/2020

Liebe Gastgeber, Liebe Gäste,
seit heute besteht ein Beherbergungsverbot für Gäste, die aus einem sog. Hotspot Bereichen/ Risikogebieten stammen.

Welche Gegenden hierunter fallen ist auf folgender Webseite gut ein zu sehen.

https://tourismus-wegweiser.de/

Verordnung zum Beherbergungsverbot:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Der Tourismus-Wegweiser zeigt die relevanten Regelungen in Deutschland. In insgesamt 45 Rubriken erklären wir die aktuelle Lage im Bundesland Ihrer Wahl. Ein einfacher Klick auf das jeweilige Bundesland reicht hierfür aus.

26/06/2020

Zur Vereinfachung, um heraus zu finden ob Ihre Gäste aus dem LK Gütersloh oder LK Warendorf kommen, haben wir hier aufgelistet welche Städte und Gemeinden sich in den entsprechenden Landkreisen befinden und betroffen sind:

LK Gütersloh

STÄDTE:

Borgholzhausen
Gütersloh
Halle (Westf.)
Harsewinkel
Rheda-Wiedenbrück
Rietberg
Schloß Holte-Stukenbrock
Verl
Versmold
Werther (Westf.)

GEMEINDEN:

Herzebrock-Clarholz
Langenberg
Steinhagen

Landkreis Warendorf

STÄDTE:

Beckum
Drensteinfurt
Ennigerloh
Oelde
Sassenberg
Sendenhorst
Telgte
Warendorf

GEMEINDEN:

Beelen
Everswinkel
Ostbevern
Wadersloh

25/06/2020

Auf Grund der aktuellen Corona Lage im Landkreis Gütersloh hat das Land Niedersachsen eine neue Verordnung heraus gebracht. Demnach dürfen Gäste aus dem betroffenen Gebiet (Landkreis Gütersloh und Warendorf) in Niedersachsen nicht beherbergt werden. Als Ausnahme ist vorgesehen, dass der Gast ein ärztliches Atest vorlegen kann, in dem die Gesundheit des Gastes bestätigt wird.
Das Atest darf nur max. 48 Stunden alt sein.

Auszug:
(3) 1Der Betreiberin oder dem Betreiber einer Beherbergungsstätte oder einer ähnlichen
Einrichtung im Sinne des Absatzes 1 ist es untersagt, eine Person, die ihren ersten Wohnsitz
oder ständigen Aufenthalt im Kreis Gütersloh oder im Kreis Warendorf hat, zu beherbergen.
2Für Einrichtungen im Sinne des Absatzes 2 sowie für Ferienhäuser, Ferienwohnungen und
Campingplätze gilt Satz 1 entsprechend.
(4) 1Ausgenommen von Absatz 3 sind Personen,
1. deren Beherbergung in der Einrichtung vor dem 11. Juni 2020 begonnen hat oder
2. die über ein ärztliches Zeugnis verfügen, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für
das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und
dieses der Betreiberin oder dem Betreiber und auf Verlangen auch der zuständigen
Behörde unverzüglich vorlegen.
2Das ärztliche Zeugnis nach Satz 1 Nr. 2 muss sich auf eine molekularbiologische Testung
auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 stützen, die höchstens
48 Stunden vor der Ankunft in der Berherbergungsstätte vorgenommen worden ist. 3Das
ärztliche Zeugnis nach Satz 1 Nr. 2 ist für mindestens sieben Tage nach Ende der
Beherbergung aufzubewahren.

Quelle:
https://www.landkreis-goslar.de/media/custom/94_6671_1.PDF?1593087428

05/06/2020

Gerade kam die Info herein,

Laut dem heutigen Beschluss der Niesersächsischen Verordnung zum Infektionsschutz ist die 7 tägige Wiederbelegungsfrist ab Montag dem 08.06.2020 aufgehoben. Es muss demnach für Ferienwohnungen und -häusern keine Frist mehr eingehalten werden.

Hier die aktuelle Informationslage der Hahnenklee Tourismus Marketing Gesellschaft:Liebe Vermieter/innen, liebe Leistung...
11/05/2020

Hier die aktuelle Informationslage der Hahnenklee Tourismus Marketing Gesellschaft:

Liebe Vermieter/innen, liebe Leistungsträger/innen Hahnenklees,



der Informationsfluss ist leider nicht ganz so schnell und umfangreich, so dass wir lediglich ein paar wenige, neue Informationen weiterleiten können.



Das Land Niedersachsen sowie der Landkreis Goslar haben bislang noch keine spezifischen Informationen zusammengefasst.

Den aktuellen Artikel des Landes finden Sie hier. Die vollständige Verordnung sende ich Ihnen anbei.



Noch spezifischer als die kürzlich zugesandte Checkliste geht die Orientierungshilfe zur Wiedereröffnung von Ferienbetrieben auf die empfohlenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen ein.

Diese Checkliste ist direkt vom DTV entworfen und veröffentlicht wurden.



Gästebeitrag

Der Gästebeitrag wird nach Rücksprache mit der Stadt Goslar ab heute, 11.05.2020, wieder erhoben.



Buchungsportal

Um Ihnen die Durchführung der sieben Tage Wiederbelegungsfrist zu ermöglichen, haben wir uns dazu entschlossen,

einen Hinweis in die Buchungsbestätigung einzufügen. Dieser besagt, dass der Vermieter die Buchung innerhalb von 24 Stunden

widerrufen kann, da durch die neueste Verordnung des Landes Niedersachsen eine Prüfung der Belegung nötig ist.

Auch Sie als Vermieter sehen diesen Hinweis auf der Bestätigung und haben somit einen Zeitpuffer für die Überprüfung.

Wir empfehlen trotzdem eine engmaschige Kontrolle der Verfügbarkeiten und Kontingente.

Wenn Sie wünschen, dass Ihre Unterkunft nur noch auf Anfrage buchbar ist, melden Sie sich gern bei uns.

Der Textzusatz wird auf den Bestätigungen schnellstmöglich erscheinen, sobald dies technisch beim Softwareanbieter umgesetzt werden konnte.



HATIX

Die Stadt Goslar klärt sicherheitshalber derzeit, ob HATIX wie gewohnt nutzbar ist.

Sobald uns hierzu eine Information vorliegt, senden wir Ihnen diese zu.



Restaurants & touristische Einrichtungen

Wir sind derzeit dabei Informationen einzuholen, welche Restaurants ab heute geöffnet sind oder in den nächsten Tagen öffnen,

damit Sie Ihren Gästen bestmöglich Auskunft geben können. Neben den To Go Angeboten, welche wir auf unserer Website zusammengestellt haben, hat das Restaurant Madhus im Hotel Njord

ab heute wieder geöffnet. Auch Marnies kann wieder besucht werden. Das Schoko am Kreuzeck macht ab dem 13.05. wieder auf und das Restaurant im Hahnenkleer Hof begrüßt ab dem 21.05. wieder seine Gäste.



Der Bike Park ist seit dem vergangenen Wochenende wieder geöffnet, doch die Seilbahn darf zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wieder fahren.



Selbstverständlich stellen wir in Kürze alle kulinarischen und touristischen Angebote auch auf www.hahnenklee.de zur Verfügung.





Bei Fragen oder Anmerkungen melden Sie sich jederzeit gern.



Ich wünsche Ihnen eine angenehme Woche.





Mit freundlichen Grüßen

Nina Stikuts
Geschäftsstellenleiterin

Zum Mitnehmen, bitte! Außer-Haus-Verkauf zu Corona Zeiten Corona trifft den Harz und Hahnenklee schwer. Gastronomie und Hotellerie sind derzeit auf ein Minimum heruntergefahren. Einige der ansässigen Unternehmen bieten allerdings Snacks und Getränke "To Go" an. Wir haben hier eine kleine Übersic...

09/05/2020

Seit heute Abend ist die Verfügung, welche der touristischen Vermietung von Ferienwohnungen ab dem 11.Mai genehmigt veröffentlicht. Es werden minimale Vorgaben wie einen Belegungswechsel nur alle 7 Tage durch zu führen, auferlegt.
Die Vorgabe ob sich alle Gäste nur aus einem Hausstand zusammensetzen dürfen, konnte uns durch Nachfrage noch nicht verbindlich beantwortet werden, da in Paragraph 1 abs. 1 dies jedoch explizit erwähnt wird, kann es sich auch auf die touristische Reise beziehen.

Des Weiteren haben Kommune und Landkreise das Recht weitere Einschränkungen oder Auflagen zu verordnen bzw. zu Erlassen.

Wir athmen jedoch erst einmal auf, denn ab Montag kann die Vermietung starten.

Wir werden ein ausgearbeitete Hygienekonzept welches auch von führenden Großverbänden genutzt wird entsprechend transparent durch führen.

08/05/2020

Nach wie vor warten wir auf den gültigen Erlass um zu wissen welche Vorgaben für die wiederaufnahme der Vermietungen benötigt werden.

07/05/2020

Hier die ersten vorabinformationen von der Hahnenklee Tourismus Marketing Gesellschaft:

Liebe Vermieter/innen, liebe Leistungsträger/innen Hahnenklee,



die Informationen zu anstehenden Lockerungen erreichen uns geballt und doch noch mit Interpretationsspielräumen.



Fest steht, dass Ferienwohnungen ab Montag wieder vermietet werden dürfen und das freut uns erst einmal sehr!



Zu den genauen Bestimmungen liegt seitens des Landkreises noch nicht viel detailliertes vor.

Da uns heute bereits sehr viele Nachfragen erhalten haben, senden wir einmal den aktuellen Wissensstand, welcher

auf der Seite des Niedersächsischen Ministerium in Form von häufig gestellten Fragen (FAQ) hilfreich zusammengefasst ist,

an Sie weiter.



Die Informationen des Stufenplans wurden auch vom Harzer Tourismusverband (HTV) wie folgt erläutert:

1. Wiederbelegungsfrist

Ein Bett darf nur alle 7 Tage neu belegt werden. Möglich sind auch Belegungen von z.B. 4 Tagen. Dann müsste die Wohnung noch 3 Tage leer stehen und dürfte am 8. Tage neu belegt werden.

2. Die Wiederbelegungsfrist von 7 Tagen gilt in der Stufe 2 ab 11. Mai nur für Ferienwohnungen/ -häusern. Die 50 %-Auslastungsbeschränkung gilt hier nicht.

Bei Campingplätzen, Bootsliegeplätzen, Wohnmobilstellplätzen gilt hingegen die 50 %-Auslastungsbeschränkung sowie zusätzlichen Hygieneanforderungen an die Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Sanitär), die hier derzeit noch nicht bekannt sind. D.h. hat der Platz 100 Stellplätze, dürfen nur 50 belegt werden.

Ab der 3. Stufe, die nach derzeitigem Wissensstand ab 25. Mai beginnen soll, dürfen Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc. auch zur touristischen Nutzung (Ausschluss Wellnessbereiche) geöffnet werden. Hier gilt neben der Auslastungsbeschränkung auf 50 % auch die Wiederbelegungsfrist von 7 Tagen. Ziel ist die Beschränkung des Gästeumschlages und die sichere Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Bei der Hotelgastronomie sind Selbstbedienung/ Buffet untersagt, die Essenszeiten sind zu terminieren. Insbesondere zu den Abstandsregelungen und Hygieneanforderungen wird bis 8. Mai noch ein detailliertes Konzept zwischen MW, MS, Dehoga, NGG und Kommunen erarbeitet.



Bei Belegungen über sechs Nächte dürfe, so der aktuelle Kenntnisstand, direkt am nächsten Tag wieder angereist werden,

da sich die Entzerrung auf die Anzahl an Anreisen pro Woche fokussiere.

In wie fern Auslegungen noch verfeinert oder angepasst werden, ist uns derzeit noch nicht bekannt. Wir werden Sie aber weiterhin regelmäßig informieren

Adresse

Goslar
38644

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