Löbbecke Gövert Behler & Partner

Löbbecke Gövert Behler & Partner Rechtsanwälte und Notar in Gladbeck

Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsr

Wir bieten Lösungen in den Bereichen:

Arbeitsrecht
Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Familienrecht
Erbrecht
Grundstücksrecht und Immobilienrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wettbewerbsrecht
Allgemeines Zivilrecht
Bau- und Architektenrecht
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Ein herrliches Wochenende mit dem Gladbecker Anwaltsverein in Saarbrücken geht zu Ende. Danke Kollegen, schön war’s
24/09/2023

Ein herrliches Wochenende mit dem Gladbecker Anwaltsverein in Saarbrücken geht zu Ende. Danke Kollegen, schön war’s

21/03/2023

Unser freundliches und sympathisches Team sucht Verstärkung. Wir sind mit 5 Anwälten und 16 Angestellten eine der führenden Kanzleien in Gladbeck und Umgebung. Wir wurden zertifiziert als besonders familienfreundlicher Arbeitgeber und bieten eine angenehme Arbeitsatmosphäre mit flexiblen Arbeitszeiten und langem Wochenende (Freitags 13 Uhr Büroschluss).

2 Notare sind aktuell vorhanden. Wir beabsichtigen mittelfristig eine weitere Notariatszulassung zu erwirken.

Wir suchen schnellstmöglich und unbefristet eine/n motivierte/n Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte/n (m/w/d) mit Erfahrungen im Notariat und mit EDV Kenntnissen. Eingesetzt wird hier derzeit RA Micro.

Wir bieten eine sichere Daueranstellung und angemessene Bezahlung in einem freundlichen und motivierten Team. Alles weitere zu unserer Arbeitsatmosphäre und zu den Erfolgen unserer Kanzlei ergibt sich aus den weiteren Beiträgen auf dieser Facebookseite .

Rechtsanwälte und Notar in Gladbeck

Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsr

Mit Stolz und Dankbarkeit haben wir die erneute Zertifizierung als vorbildlich familienfreundliches Unternehmen gerne en...
29/08/2022

Mit Stolz und Dankbarkeit haben wir die erneute Zertifizierung als vorbildlich familienfreundliches Unternehmen gerne entgegen genommen!

Läuft …
21/12/2021

Läuft …

Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen verurteilte Anfang Dezember die Marienhospital Gelsenkirchen GmbH, zu der auch das Gladbecker St. Barbara-Hospital gehört, zur Zahlung von 45.205,68 Euro Schadensersatz, wegen überlastender und gesundheitsschädigender Beschäftigung einer […]

Ein schöner Erfolg gegenüber dem zum St Augustinus Konzern gehörenden Marienhospital Gelsenkirchen: 45.205,68 € Schadens...
21/12/2021

Ein schöner Erfolg gegenüber dem zum St Augustinus Konzern gehörenden Marienhospital Gelsenkirchen: 45.205,68 € Schadensersatz für Schmerzen und Krankheit durch Überlastung mit zu schwerer Arbeit gegen die Empfehlung des eigenen Betriebsarztes.

Zur Erinnerung:
§ 1 AVR Caritas: Wesen der Caritas, Dienstgemeinschaft
(1) Die Caritas ist eine Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche. Die dem Deutschen Caritasverband angeschlossenen Einrichtungen dienen dem gemeinsamen Werk christlicher Nächstenliebe. Dienstgeber und Mitarbeiter bilden eine Dienstgemeinschaft und tragen gemeinsam zur Erfüllung der Aufgaben der Einrichtung bei. Die Mitarbeiter haben den ihnen anvertrauten Dienst in Treue und in Erfüllung der allgemeinen und besonderen Dienstpflichten zu leisten.
(2) Der Treue des Mitarbeiters muss von seiten des Dienstgebers die Treue und Fürsorge gegenüber dem Mitarbeiter entsprechen.
(3) Auf dieser Grundlage regeln sich alle Beziehungen zwischen Dienstgeber und Mitarbeiter.
Das gilt aber offenbar nur zu Lasten der Mitarbeiter.

Hier besser lesbar der unten abgebildete Artikel aus der WAZ vom 22.12.2021:

Eine Krankenschwester aus Gladbeck hat jetzt recht bekommen, dass ihr Arbeitgeber, – das zum katholischen Krankenhausverbund St. Augustinus gehörende Marienhospital Gelsenkirchen – , sie trotz Schwerbehinderung und ärztlicher Atteste überlastend und gesundheitsschädigend eingesetzt hat. Ihre Vorwürfe und ihre Schadensersatzansprüche seien im Kern gerechtfertigt, so das Urteil des Arbeitsgerichtes Gelsenkirchen .

Das Arbeitsgericht verurteilte die Marienhospital Gelsenkirchen GmbH aufgrund schuldhaften vertragswidrigen Verhaltens am 10. Dezember zur Zahlung von 45.205,68 Euro Schadensersatz. Die Krankenschwester (49) hatte vor 31 Jahren ihre Ausbildung beim katholischen Arbeitgeber absolviert und danach als Krankenschwester in Vollzeit gearbeitet. Aufgrund einer degenerativen Wirbelsäulenerkrankung ist die Frau gesundheitlich eingeschränkt und hat einen Schwerbehindertengrad von 50 Prozent.

Seit 2019 krankgeschrieben
Wie ihr Rechtsanwalt Martin Löbbecke auch laut Urteilsschrift berichtet, war sie seit dem 30. September 2019 arbeitsunfähig krank. Während der krankheitsbedingten Abwesenheit sei ihr ursprünglicher, körperlich weniger belastende Arbeitsplatz, in der proktologischen Ambulanz des Marienhospitals entfallen. Gleichwohl sei die Stelle am 19. November erneut ausgeschrieben worden, „die meine Mandatin gerne erhalten hätte, oder das Angebot einer Tätigkeit in einer anderen Ambulanz“.

Die Krankenschwester habe auch um das nach längerer Abwesenheit durch Krankheit gesetzlich vorgeschriebene betriebliche Eingliederungsmanagement gebeten. Auf ihren Hinweis, dass sie aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr schwer heben könne, und um einen leidensgerechten Arbeitsplatz nachsuche, habe die Krankenhausleitung nicht adäquat reagiert. Die Klägerin sei vielmehr als Krankenschwester in der Gefäßchirurgie in Vollzeit eingesetzt worden. Seine Mandantin habe die Arbeit unter Schmerzen und der Einnahme von Schmerzmitteln fortgesetzt. Schließlich hätte sie den Betriebsarzt aufgesucht, der in einer Stellungnahme Mitte Mai 2020 empfahl, „sie wegen ihrer gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen nicht mehr auf dieser Station einzusetzen“.

Auch Atteste weiterer behandelnder Ärzte seien nicht berücksichtigt worden. Aufgrund der körperlichen Überanstrengung sei sie im Juli erneut arbeitsunfähig erkrankt. Da der Arbeitgeber der Fürsorge und dem gesundheitlichen Schutz seiner Arbeitnehmerin nicht nachgekommen sei, habe er „die Reißleine gezogen“, so Löbbecke.

„Unsere Kanzlei hat die Arbeitgeberin am 14. September abgemahnt mit Androhung einer Kündigung wegen dauerhafter Überlastung mit den für unsere Mandantin zu schweren Arbeiten.“ Da trotzdem das Eingliederungsmanagement nicht begonnen worden sei und keine vorläufige Versetzung in einen anderen Bereich erfolgte, „haben wir das Arbeitsverhältnis außerordentlich zum 30. November des Jahres gekündigt“. Im Urteil zur daraufhin erhobenen Klage mit Schadensersatzansprüchen habe das Arbeitsgericht betont, dass für die Frau „zwangsläufig die Gefahr weiterer Arbeitsunfähigkeiten bestand“. Bei den Gesamtumständen sei das Gewicht der Vertragspflichtverletzung der Arbeitgeberin als verhältnismäßig schwer beurteilt worden, da die Klägerin „eine leidensgerechte Beschäftigung auch als Schwerbehinderte verlangen konnte“. Seine Mandantin habe mittlerweile eine Anstellung in einem anderen Krankenhaus erhalten, „sie ist in Vollzeit als von der Pflege freigestellte Wundexpertin tätig“.

Liebe Grüße und frohe Feiertage wünschen wir allen Freunden, Mandanten und Interessenten unserer Kanzlei🎅PS: Um Unmutsäu...
19/12/2021

Liebe Grüße und frohe Feiertage wünschen wir allen Freunden, Mandanten und Interessenten unserer Kanzlei🎅
PS: Um Unmutsäußerungen vorab zu begegnen: Das war ein privates 2G Treffen ausschließlich draußen nach Ende der Arbeitszeit ab 18:00 Uhr, an dem nur Geimpfte und Genesene teilnehmen durften.

21/10/2021

Unser freundliches und sympathisches Team sucht Verstärkung. Wir sind mit 5 Anwälten und 16 Angestellten eine der führenden Kanzleien in Gladbeck und Umgebung. Wir wurden zertifiziert als besonders familienfreundlicher Arbeitgeber und bieten eine angenehme Arbeitsatmosphäre mit flexiblen Arbeitszeiten und langem Wochenende (Freitags 13 Uhr Büroschluss).

2 Notare sind aktuell vorhanden. Wir beabsichtigen mittelfristig eine weitere Notariatszulassung zu erwirken.

Wir suchen schnellstmöglich und unbefristet eine/n motivierte/n Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte/n oder eine Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) mit Erfahrungen im Anwaltsbereich und mit EDV Kenntnissen. Eingesetzt wird hier derzeit RA Micro.

Wir bieten eine sichere Daueranstellung und angemessene Bezahlung in einem freundlichen und motivierten Team.

Kindesunterhalt – Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2021.Der Kindesunterhalt steigt zum 01.01.2021! D...
03/12/2020

Kindesunterhalt – Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2021.
Der Kindesunterhalt steigt zum 01.01.2021!
Die aktuellen Beträge können abgerufen werden auf der Seite des Oberlandesgericht Düsseldorf:
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2021/Duesseldorfer-Tabelle-2021.pdf
Die Tabelle beginnt mit den Bedarfssätzen für ein Kind der jeweiligen Alters- und Einkommensstufe. Hiervon abzuziehen ist jedoch bei minderjährigen Kindern das hälftige und bei volljährigen Kindern das volle staatliche Kindergeld. Auch das Kindergeld steigt nächstes Jahr um 15,00 €.
Der tatsächliche Zahlbetrag ist dem Anhang „Tabelle Zahlbetrag“ in der Düsseldorfer Tabelle am Ende zu entnehmen.
Zu beachten ist, dass der Unterhalt automatisch anzupassen ist, insbesondere wenn ein dynamisierter Unterhaltstitel vorliegt (Verpflichtung zur Zahlung eines bestimmten Prozentsatzes des Mindestunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle). Andernfalls drohen Nachzahlungen.
Rouven Boermann
Rechtsanwalt
Fachanwalt Familienrecht

Ein Urteil mit Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung erstritten und in den übrigen Prozessen Weiterbeschäftigung ...
02/10/2020

Ein Urteil mit Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung erstritten und in den übrigen Prozessen Weiterbeschäftigung im Konzern oder angemessene Abfindung. Auch in kirchlichen Konzernen gelten Regeln !

Jetzt geht es in Essen los: Erneut will ein kirchlicher Träger zur Verbesserung seiner Bilanzen gemeinnützige Aufgaben d...
02/09/2020

Jetzt geht es in Essen los:
Erneut will ein kirchlicher Träger zur Verbesserung seiner Bilanzen gemeinnützige Aufgaben der Krankenfürsorge aufgeben.
Die zur Contilia Gruppe gehörende Katholisches Klinikum Essen GmbH will das Marienhospital in Altenessen schließen und die Mitarbeiter kündigen. Vor der Kündigung wurden jetzt zahlreiche Mitarbeiter freigestellt. Doch auch im Geltungsbereich der AVR Caritas können Mitarbeiter sich gegen unberechtigte Freistellungen und Kündigungen wehren. Einige haben Sich bereits in unserer Kanzlei gemeldet und werden jetzt umfassend betreut.
In Gladbeck haben wir beste Ergebnisse in vergleichbarer Situation schon erzielen Können:

Adresse

Horster Straße 19
Gladbeck
45964

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 13:00

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