21/05/2020
WICHTIGES Urteil des Europäischen Gerichtshofes für den Widerruf von Darlehensverträgen!!!
Mit einem bedeutenden Urteil vom 26.03.2020 hat der Europäische Gerichtshof (EUGH) für Darlehensnehmer eine sensationelle Möglichkeit geschaffen, um Darlehensverträge zu widerrufen!
Basierend auf diesem Urteil können langjährig bestehende Kreditverträge/ Darlehensverträge aktuell widerrufen werden, wenn Fehler in der Widerrufsbelehrung enthalten sind. Das bedeutet, dass Sie z.Bsp. das Darlehen Ihrer Immobilien jetzt widerrufen und zu den aktuell niedrigen Zinssätzen eine Umschuldung vornehmen können. Dadurch können Sie sich sehr viel Geld einsparen oder zurückerhalten!!!
Im Falle eines Widerrufes fallen keine Vorfälligkeitsentschädigungen an!
Verbraucher haben bei Abschluss eines privaten Darlehensvertrages ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Über dieses Recht muss die Bank in den Darlehensverträgen die Verbraucher belehren bzw. informieren. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die meisten Kreditverträge ab Juni 2010 die Voraussetzungen für eine wirksame Widerrufsbelehrung nicht enthalten.
Wenn in Ihrem Vertrag eine solche fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten ist, führt dies dazu, dass die 14-tägige Widerrufsfrist noch nicht begonnen hat und Sie damit Ihren Vertrag noch heute widerrufen können. Das gilt für Verträge, die ab Juni 2010 abgeschlossen wurden.
Sie haben jetzt die Möglichkeit Ihren alten Vertrag mit den hohen Zinssätzen zu widerrufen und von den aktuellen niedrigen Zinsen zu profitieren.
Diese Widerrufsmöglichkeit ist auch für Verbraucher sehr vorteilhaft, die Ihren Vertrag vorzeitig abbezahlen und beenden wollen. Normalerweise fallen hierfür Vorfälligkeitsentschädigungen an. Wenn Sie jedoch den Weg des Widerrufes gehen, sparen Sie sehr viel Geld und können Ihr Ziel dennoch erreichen.
Überprüfen Sie Ihren Darlehensvertrag. Haben Sie einen Vertrag vorliegen, der im Juni 2010 oder danach abgeschlossen wurde? Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass auch in Ihrem Vertrag Fehler bezüglich des Widerrufes bestehen.
Ich überprüfe Ihre Darlehensverträge kostenlos im Rahmen einer ersten Einschätzung hinsichtlich der Widerrufsbelehrung. Im zweiten Schritt entscheiden Sie dann, ob Sie mich mit der Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts beauftragen möchten. Bis dahin fallen keinerlei Kosten an.
Ihre Darlehensverträge können Sie mir mit Ihren Kontaktdaten per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse:
[email protected]
oder per Post an meine Kanzleianschrift zukommen lassen.