Arbeitsrechtskanzlei Jörg Braun

Arbeitsrechtskanzlei Jörg Braun Schnelle Termine, kompetente und freundliche Beratung, erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche. Daf Die Arbeitsrechtskanzlei in Giessen

Die Grundrente ist da, aber trotzdem erhalten Sie nicht alle, die darauf gehofft haben. Denn eine wesentliche Voraussetz...
12/01/2021

Die Grundrente ist da, aber trotzdem erhalten Sie nicht alle, die darauf gehofft haben. Denn eine wesentliche Voraussetzung ist auch, dass 33 Jahre Grundrentenzeit vorliegen, Und dazu mehr hier:

https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/versicherungsrecht/1044-rentenrechtliche-zeiten-grundrentenzeiten.html

Weitere wichtige Fragen und Antworten zur Grundrente werden aus dem unten abgebildeten Werk:

https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Die-neue-Grundrente~.html?newsletter=BR-Newsletter%2F2021-01-12&utm_source=br-newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=2021-01-12

Lange gearbeitet und trotzdem wenig Rente: Das ist für viele Menschen Realität. Mit der Grundrente bekommen jetzt langjährig Versicherte einen Zuschlag auf ihre Minirenten. Unser neuer Ratgeber »Die Grundrente – 100 Fragen und Antworten zum Grundrentenzuschlag« gibt Antworten auf alle wichtig...

Allen meinen (kommenden) Mandantinnen und Mandanten, aber auch der übrigen Leserschaft dieser Seite wünsche ich ein erfo...
05/01/2021

Allen meinen (kommenden) Mandantinnen und Mandanten, aber auch der übrigen Leserschaft dieser Seite wünsche ich ein erfolgreiches 2021. Und gleich zu Jahresbeginn gibt es einige wichtige Gesetzesänderungen auch im arbeits- und sozialrechtlichen Bereich.

Das neue Jahr bringt zahlreiche Regelungen mit, die im Arbeitsleben relevant und von Interesse sind. Ob Wirtschaftsförderungen oder Steuererleichterungen – 2021 geht es häufig ums Geld. Und natürlich zeigt die COVID-19-Pandemie auch 2021 ihre Auswirkungen.

Ein außergewöhnliches Jahr für uns alle neigt sich dem Ende zu. Allen Leserinnen und Lesern dieser Zeilen wünsche ich be...
19/12/2020

Ein außergewöhnliches Jahr für uns alle neigt sich dem Ende zu. Allen Leserinnen und Lesern dieser Zeilen wünsche ich besinnliche Weihnachtstage und ein gutes 2021!

Corona bringt einige Neuerungen auch im arbeits- und sozialrechtlichen Bereich mit sich. Dazu habe ich bereits einige Au...
17/11/2020

Corona bringt einige Neuerungen auch im arbeits- und sozialrechtlichen Bereich mit sich. Dazu habe ich bereits einige Ausführungen gemacht.

Für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung (auch Hartz IV genannt) möchte ich aber noch einen wichtigen Tipp geben:

Achtung! Das Jobcenter kann von Ihnen nichts zurückfordern, wenn Sie zunächst einen vorläufigen Bewilligungsbescheid erhalten haben, der Leistungen ab März 20 oder später beinhaltet.

Das heißt: Sollte ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid zugehen, der z.B. wegen höherem Nebeneinkommens als zunächst prognostiziert und im vorläufigen Bescheid berücksichtigt, Leistungen zurückfordert, kann ich nur raten unverzüglich mit meiner Kanzlei Kontakt aufzunehmen.

Dann dürfte es auch nicht frostig im Winter werden!

27/10/2020

Während der Pandemie sind einige bisherige Regeln im Arbeits- und Sozialrecht außer Kraft gesetzt.

So ist es Empfängern von Leistungen der Grundsicherung (auch Hartz IV genannt), die eine neue Wohnung spätestens noch in diesem Jahr beziehen müssen möglich auch Wohnraum anzumieten, der aus Sicht des Jobcenters oder des Sozialamtes zu teuer ist. Dann müssen zumindest für ein Jahr trotzdem die tatsächlichen Wohnkosten anerkannt und auch die Umzugskosten übernommen werden. Das gilt allerdings nur, wenn der Umzug auch erforderlich ist, also z.B. wegen Familienzuwachses oder - verkleinerung, wegen gekündigter alter Wohnung usw.) Ich gebe aber trotzdem nicht allen, die aktuell eine Wohnung suchen den Tipp eine "Luxuswohnung" anzumieten. Das können nur jene Empfänger von Leistungen des SGB II / XII sich leisten, die heute bereits wissen, dass sie in einem Jahr unabhängig von staatlichen Unterstützungsleistungen sein werden.

Hier eine gerichtliche Entscheidung zum Thema mit Anmerkungen von Harald Thomé:

LSG Niedersachen-Bremen: Keine Prüfung der Mietkosten in Corona-Zeiten bei Neuanmietungen in Coronazeiten / Angemessenheitsfiktion der KdU
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Das LSG Niedersachsen-Bremen hat in einer diese Woche veröffentlichten Entscheidung klargestellt, dass der § 67 Abs. 3 SGB II klar und deutlich regelt, dass neu angemietete Wohnungen, in der Zeit, wo die Sonderregelunge des Sozialschutzpaket gelten (von März bis Dez.2020) immer als angemessen gelten und das Jobcenter die Anmietung auch bei „Unangemessenheit“ nicht ablehnen darf. (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. September 2020 - L 11 AS 508/20 B ER)
https://t1p.de/v0qj

Dazu folgende Anmerkungen:

1. Die Regelung gilt 1 zu 1 auch im SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter), so in § 141 Abs. 3 SGB XII.
2. Diese Rechtslage gilt bundesweit, nur sie ist nun erstmalig von einem LSG bestätigt worden.
3. Wenn die Wohnung als angemessen gilt, ist das Ermessen zur Zustimmung der umzugsbegleitenden Kosten wie Kaution, Umzugskosten, Genossenschaftsanteilen auf null reduziert. Das bedeutet, das jeweilige Amt muss auch diese Kosten tragen. Allerdings gibt es zu dieser Frage noch keine Entscheidung. Es ist in den meisten Kommunen damit zu rechnen, dass das Jobcenter/Sozialamt auch mit Eilgerichtsentscheidung zur rechtskonformen Umsetzung zu zwingen ist.
4. Wer jetzt im SGB II in eine teurere Wohnung umziehen will, darf dabei die Begrenzung der KdU wegen fehlender Erforderlichkeit nicht vergessen (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II). Diese bestimmt, dass, wenn ohne Erfordernis umgezogen wird, die KdU für einen unbegrenzten Zeitraum auf die vorherige KdU begrenzt werden soll

Schön für uns, jedoch vielleicht schade für Sie. Aber wir müssen wieder einmal frische Luft tanken und ich bin daher in ...
13/07/2020

Schön für uns, jedoch vielleicht schade für Sie. Aber wir müssen wieder einmal frische Luft tanken und ich bin daher in der Zeit vom 15. Juli bis 28. Juli 2020 nicht in der Kanzlei zu erreichen. In dringenden Fällen ist jedoch mein Urlaubsvertreter Rechtsanwalt Christoph Oehm unter Telefon 0641 3012020 oder Email [email protected] für Sie da.. Mit diesem können Sie auch ebenso wie mit meinem Sekretariat in der Woche vom 20.07.20 bis 25.07.20 bereits Termine für die Zeit nach meinem Urlaub vereinbaren.

Der neuartige Coronavirus bringt uns auch aus arbeitsrechtlicher Sicht viele neuartige Fallgestaltungen und wirft entspr...
10/06/2020

Der neuartige Coronavirus bringt uns auch aus arbeitsrechtlicher Sicht viele neuartige Fallgestaltungen und wirft entsprechende Fragen auf. Wir helfen Ihnen zur Klärung derer gerne weiter. Hier einige Informationenen des zuständigen Ministeriums:

Auf dieser Seite finden Sie all Fragen und Antworten des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema Coronavirus.

04/06/2020

Die aktuelle Zeit wirft viele Fragen aus dem arbeits- und sozialrechtlichen Bereich auf. Wie lange mache ich noch Kurzarbeit? Muss ich jetzt meinen Resturlaub nehmen? Wie geht es weiter mit der Heimarbeit? Gibt es einen Freistellungsanspruch wegen Betreuung der Kinder? Wie sieht es aktuell mit der Vermögensprüfung bei Anträgen auf Leistungen der Grundsicherung aus? Muss meine Miete vollständig vom Jobcenter bezuschusst werden? Wer zahlt den für die Schulaufgaben benötigten internetfähigen Laptop / Drucker für meinen Nachwuchs, wenn unser Familieneinkommen das nicht leisten kann? Haben wird jetzt einen Anspruch auf Kinderzuschlag und /oder Wohngeld?

Das sind nur einige Fragestellungen, die meine Kanzlei erreichen. Gerne helfe ich - soweit die Kapazität meiner Kanzlei reicht - allen Ratsuchenden in dieser außergewöhnlichen Zeit, die viele kurzfristige Gesetzesänderungen im Arbeits- und Sozialrecht mit sich brachte, weiter.

Eine gute Osterzeit!
07/04/2020

Eine gute Osterzeit!

07/04/2020

Unsere Kanzlei ist derzeit zwar für den Publikumsverkehr geschlossen, da uns die Gesundheit Aller bedeutsam wichtiger ist jegliche wirtschaftliche Interessen unserer Kanzlei.

Trotzdem können wir dank der heutigen Technik, auch wenn wir die persönlichen Gespräche missen, jedes Mandat - egal ob laufend oder neu - ordnungsgemäß bearbeiten. Nur dauert alles vielleicht ein wenig länger, was aber auch insb. daran liegt, dass z.B. Behörden nur mit halber Kraft arbeiten können oder an Gerichten keine Verhandlungen stattfinden.

Aber eines lassen wir uns nicht nehmen. Über die Ostertage schließt unsere Kanzlei.

Ich wünsche der Leserschaft dieser Zeilen und deren Familien sonnige, frohe und gesunde Ostertage trotz leider sozialer Isolation.

Ihr Jörg Braun

Kinder aus finanziell schwachen Familien dürfen gerade in Zeiten wie diesen nicht abgehängt werden. Dafür setzt sich mei...
06/04/2020

Kinder aus finanziell schwachen Familien dürfen gerade in Zeiten wie diesen nicht abgehängt werden. Dafür setzt sich meine Kanzlei ein:

Lernplattformen haben in diesen Tagen Konjunktur. Dumm nur, wenn man zu Hause keinen Computer hat. Ein Schüler aus Buseck hat genau dieses Problem.

Ein gutes Gesetz, was etwas im großen Corona - Sozialschutz - Paket untergegangen ist.Wer jetzt einen Minijob in einer s...
02/04/2020

Ein gutes Gesetz, was etwas im großen Corona - Sozialschutz - Paket untergegangen ist.

Wer jetzt einen Minijob in einer systemrelevanten (dazu im Bericht mehr) Branche aufnimmt, muss mit keinen Kürzungen des Kurzarbeitergeldes rechnen. Das könnte vielleicht gut für viele Geldbeutel sein.

Mit einer zum 1. April in Kraft getretenen Sonderregelung sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise abgefedert werden. Systemrelevante Nebentätigkeiten werden nicht mehr angerechnet.

Adresse

PhilosophenStr. 116
Gießen
35396

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:30
Dienstag 08:00 - 17:30
Mittwoch 08:00 - 17:30
Donnerstag 08:00 - 17:30
Freitag 08:00 - 17:30

Telefon

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