BLUM Immobilienverwaltung GmbH

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Mehr als verwalten - wir kümmern uns.

Wenn Vermieten zum Vollzeitjob wird: Entdecke, warum professionelle Hausverwaltung heute zählt. Bei Blum Immobilienverwa...
28/08/2026

Wenn Vermieten zum Vollzeitjob wird: Entdecke, warum professionelle Hausverwaltung heute zählt. Bei Blum Immobilienverwaltung verbinden wir persönliche Betreuung, digitale Prozesse und klare Strukturen – damit Anliegen nicht irgendwo zwischen E-Mail-Postfach und To-do-Liste verschwinden.

Mehr im Blog: https://wix.to/fpGpxL4

Bei der Blum Immobilienverwaltung verbinden wir persönliche Betreuung, digitale Prozesse und klare Strukturen – damit Anliegen nicht irgendwo zwischen E-Mail-Postfach und To-do-Liste verschwinden.

Ladungsfrist unterschritten - muss ein Beschluss deshalb aufgehoben werden?Die Einladung zur Eigentümerversammlung muss ...
24/08/2026

Ladungsfrist unterschritten - muss ein Beschluss deshalb aufgehoben werden?

Die Einladung zur Eigentümerversammlung muss grundsätzlich mindestens 3 Wochen vor dem Termin erfolgen.

Aber: Wird diese Frist unterschritten, ist ein gefasster Beschluss nicht automatisch unwirksam.

Das Landgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil klargestellt: Entscheidend kann sein, ob der Ladungsmangel tatsächlich Einfluss auf die Beschlussfassung hatte.

👉 Für Eigentümer bedeutet das: Wer einen Beschluss wegen einer zu kurzen Ladungsfrist anfechten möchte, sollte konkret darlegen können, was bei ausreichender Vorbereitungszeit anders hätte geprüft oder entschieden werden können.

👉 Für Verwaltungen gilt trotzdem: Fristen einhalten und Einladungen frühzeitig versenden. Das schafft Rechtssicherheit und vermeidet unnötige Streitigkeiten.

Unser Fazit:
Ein Formfehler allein macht einen Beschluss nicht automatisch unwirksam. Entscheidend ist seine konkrete Auswirkung auf die Beschlussfassung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.


https://wix.to/eBsam2X

Ladungsfrist unterschritten - muss ein Beschluss deshalb aufgehoben werden?Die Einladung zur Eigentümerversammlung muss ...
24/08/2026

Ladungsfrist unterschritten - muss ein Beschluss deshalb aufgehoben werden?

Die Einladung zur Eigentümerversammlung muss grundsätzlich mindestens 3 Wochen vor dem Termin erfolgen.

Aber: Wird diese Frist unterschritten, ist ein gefasster Beschluss nicht automatisch unwirksam.

Das Landgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil klargestellt: Entscheidend kann sein, ob der Ladungsmangel tatsächlich Einfluss auf die Beschlussfassung hatte.

👉 Für Eigentümer bedeutet das: Wer einen Beschluss wegen einer zu kurzen Ladungsfrist anfechten möchte, sollte konkret darlegen können, was bei ausreichender Vorbereitungszeit anders hätte geprüft oder entschieden werden können.

👉 Für Verwaltungen gilt trotzdem: Fristen einhalten und Einladungen frühzeitig versenden. Das schafft Rechtssicherheit und vermeidet unnötige Streitigkeiten.

Unser Fazit:
Ein Formfehler allein macht einen Beschluss nicht automatisch unwirksam. Entscheidend ist seine konkrete Auswirkung auf die Beschlussfassung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.


https://wix.to/jSLBb4Y

Ladungsfrist zur Eigentümerversammlung unterschritten? Was das für Beschlüsse bedeutet und wann eine Aufhebung möglich i...
24/08/2026

Ladungsfrist zur Eigentümerversammlung unterschritten? Was das für Beschlüsse bedeutet und wann eine Aufhebung möglich ist – kompakt erklärt in unserem neuen Blogbeitrag. Lesen Sie, welche Rechte Eigentümer haben und welche Pflichten Verwalter beachten müssen.

Jetzt mehr erfahren: https://wix.to/7tG3zTw

Was passiert, wenn die Ladungsfrist zur Eigentümerversammlung unterschritten wird? Erfahren Sie, wann ein Beschluss anfechtbar ist und was Eigentümer und Verwalter beachten sollten.

🏠 4-Raum-Wohnung mit ca. 88 m² in Gera zu vermieten!Du suchst Platz für die ganze Familie oder möchtest einfach großzügi...
14/08/2026

🏠 4-Raum-Wohnung mit ca. 88 m² in Gera zu vermieten!

Du suchst Platz für die ganze Familie oder möchtest einfach großzügig wohnen? Dann könnte diese Wohnung genau das Richtige sein! 😊

📍 Franz-Stephan-Straße 9, Gera
🏡 4 Räume
📐 ca. 88 m² Wohnfläche
⬆️ 5. Obergeschoss
🏠 Viel Platz für Wohnen, Schlafen, Kinder, Homeoffice oder Hobby

Die Wohnung bietet mit ihren vier Zimmern zahlreiche Möglichkeiten, die eigenen Wohnideen umzusetzen.

📩 Interesse?
Dann schreib uns einfach eine Nachricht – wir freuen uns auf deine Anfrage und vereinbaren gerne einen Besichtigungstermin.

Ihr neues Zuhause in Gera Diese großzügig geschnittene 4-Raum-Wohnung mit ca. 88 m² Wohnfläche bietet viel Platz für individuelles Wohnen und eignet sic...

Hand aufs Herz: Wie lange warten Sie schon auf eine Rückmeldung Ihrer Hausverwaltung? ⏳Schluss mit dem Ärger! Wir von BL...
07/07/2026

Hand aufs Herz: Wie lange warten Sie schon auf eine Rückmeldung Ihrer Hausverwaltung? ⏳
Schluss mit dem Ärger! Wir von BLUM Immobilienverwaltung machen den Wechsel für Sie absolut stressfrei. Werte erhalten, Zukunft gestalten
https://www.blum-immobilienverwaltung.de/easy-blum

Neues BGH-Urteil (Az. V ZR 50/25): Sanierungskosten in der WEG dürfen nicht mehr pauschal nach der alten „Pragmatismus‑M...
12/06/2026

Neues BGH-Urteil (Az. V ZR 50/25): Sanierungskosten in der WEG dürfen nicht mehr pauschal nach der alten „Pragmatismus‑Mehrheit“ verteilt werden. Was bedeutet das für Eigentümer, Verwalter und Beschlussfassungen? 🔎

Lesen Sie die Hintergründe und Handlungsempfehlungen im vollständigen Beitrag: https://www.blum-immobilienverwaltung.de/post/bgh-urteil-kostenverteilung-weg-2026

Neues BGH-Urteil zur Kostenverteilung in der WEG (Az. V ZR 50/25). Erfahren Sie, warum Sanierungskosten jetzt nicht mehr einfach pauschal umgelegt werden dürfen.

📈 Keine Mieterhöhung? Dann verschenken Sie Jahr für Jahr Rendite.Viele Vermieter scheuen das Thema Mieterhöhung – und ve...
08/06/2026

📈 Keine Mieterhöhung? Dann verschenken Sie Jahr für Jahr Rendite.

Viele Vermieter scheuen das Thema Mieterhöhung – und verzichten dadurch oft auf erhebliche Einnahmen.

Während Kosten für Instandhaltung, Versicherungen und Handwerker kontinuierlich steigen, bleibt die Miete häufig über Jahre unverändert. Die Folge: Die Rendite sinkt.

Besonders bei langjährigen Mietverhältnissen liegen die Mieten nicht selten deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Davon profitiert vor allem der Mieter – der Eigentümer trägt weiterhin sämtliche Risiken und Kosten.

Dabei können Mieterhöhungen nach Mietspiegel fair, nachvollziehbar und rechtssicher umgesetzt werden.

💡 Wussten Sie schon?
Die Prüfung und Durchführung einer Mieterhöhung können Sie bei uns auch als Einzelleistung beauftragen – ganz ohne Verwaltervertrag.

✔ Rechtssichere Prüfung nach Mietspiegel
✔ Erstellung des Mieterhöhungsschreibens
✔ Transparente Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand
✔ Durch Eigenleistungen können Sie die Kosten zusätzlich reduzieren

Wer sein Mietniveau über Jahre nicht überprüft, verschenkt oft mehrere tausend Euro Rendite.

Gerne prüfen wir unverbindlich, ob bei Ihrer Immobilie Anpassungspotenzial besteht.
Lesen Sie mehr: https://wix.to/CFJCL1t

Mieterhöhung nach Mietspiegel in Gera – rechtssicher, transparent und auch als Einzelleistung ohne Verwaltervertrag. Wir unterstützen Eigentümer bei der Prüfung und Durchführung von Mieterhöhungen nach den gesetzlichen Vorgaben.

🏡 Alles aus einer Hand? Bei uns kein Werbespruch - Alltag!Die Heizung fällt aus, eine Tür klemmt oder die Außenanlage br...
03/06/2026

🏡 Alles aus einer Hand? Bei uns kein Werbespruch - Alltag!

Die Heizung fällt aus, eine Tür klemmt oder die Außenanlage braucht Pflege?

Anstatt drei verschiedene Ansprechpartner zu suchen, haben Sie bei uns einen festen Partner:

✅ Hausverwaltung
✅ Hausmeisterservice
✅ Handwerkerkoordination

Kurze Wege, schnelle Entscheidungen und klare Zuständigkeiten.

Wir kümmern uns darum, dass Ihre Immobilie funktioniert - Sie kümmern sich um die schönen Dinge des Lebens.

💡 EASY-BLUM-Immobilienbetreuung:
Verwalten. Kümmern. Erhalten.

https://www.blum-gera.de


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