Rechtsanwaltskanzlei Corinna Unger

Rechtsanwaltskanzlei Corinna Unger Ihre Experten für Hartz IV, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsrecht

04/02/2022

Nachzahlungen bei Hartz IV sichern:

Leistungsberechtigte, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten oder vergleichbare Zeiten erreicht haben, erhalten einen höheren Freibetrag auf ihr Renteneinkommen (11b Abs. 2a SGB II). Wer also Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) bezieht oder bezogen hat und bei dem Rente angerechnet wurde, sollte ggf. einen Überprüfungsantrag beim Jobcenter stellen!

01/02/2022

Wir arbeiten zur Zeit nur mit "halber Besatzung". Es kann also zeitweise etwas länger dauern, bis wir auf Anfragen reagieren. Aber: wir geben unser Bestes 😊!

18/11/2021

Seit 2011 sind wir Ihre Anwaltskanzlei für alle Fragen rund ums Sozialrecht. Den Schwerpunkt unserer juristischen Beratung bilden alle Fragen rund um das SGB II (Hartz IV). Wir helfen Ihnen bei der Einlegung von Widersprüchen, der Vorbereitung und Durchführung von Klageverfahren und nehmen Termine vor dem Gericht wahr. Falls Sie die Fristen zur Einlegung eines Widerspruchs versäumt haben, prüfen wir Ihre Rechte. Als Fachanwältin für Sozialrecht betreue ich ebenso die anderen Gebiete des Sozialrechts. Ich vertrete Sie in Verfahren auf Gewährung von Erwerbsminderungsrenten und nach dem Schwerbehindertenrecht und setze Krankengeldansprüche durch. Wir nehmen uns gern Zeit für Sie, vereinbaren Sie deshalb bitte telefonisch einen Termin!

Adresse

Gera
07545

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