Anwaltskanzlei Berger & Lambertz

Anwaltskanzlei Berger & Lambertz Wir sind Rechtsanwälte und Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Familienrecht sowie Sozialrecht. Wichtiger Hinweis:

Mit Urteil vom 12.

IMPRESSUM:

Verantwortlich: Rechtsanwältin Susanne Berger
und Rechtsanwältin Ricarda Lambertz

Ostwall 15
47608 Geldern

Telefon 0 28 31/978 2903
Telefax 0 28 31/978 2906

Email: [email protected]
www.geldern-anwalt.de

Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwältinnen sind "Rechtsanwälte" nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und gehören der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Freiligrathstra

ße 25, 40479 Düsseldorf an. Diese ist zugleich die zuständige Aufsichtsbehörde. Die berufsrechtlichen Regelungen für die Tätigkeit ergeben sich aus
• der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
• der Berufsordnung (BORA)
• der Fachanwaltsordnung (FO)
• der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
• dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
• der Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
• dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EURAG)
• dem Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
• den Verhaltensempfehlungen für Rechtsanwälte im Hinblick auf die Vorschriften des Geldwäschebekämpfungsgesetzes (GwG) und die Geldwäsche, § 261 StGB
• der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Vorstehende Vorschriften finden Sie unter www.brak.de unter der Rubrik "Angaben gemäß § 5 TMG". Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten sämtlicher gelinkter Seiten auf dieser Website und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Website angebrachten Links.

🥳🎉🤡Unsere Mandanten läuten die Karnevalszeit ein 🎉🥳Wir sagen "Danke für die närrische Kiste"
20/02/2025

🥳🎉🤡
Unsere Mandanten läuten die Karnevalszeit ein 🎉🥳
Wir sagen "Danke für die närrische Kiste"

Hier☝️ kommt eine spannende Entscheidung zur Kostentragung eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens im Familienrecht.Di...
11/02/2025

Hier☝️ kommt eine spannende Entscheidung zur Kostentragung eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens im Familienrecht.

Diese Frage kommt bei uns im Büro auch immer wieder auf:

???? Wer trägt die Kosten ????

Diese sind meist recht hoch das genetische Abstammungsgutachten nach Entnahme einer Speichelprobe sowie der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden mit Beschluss vom 13.01.2025 zum Az. 6 WF 155/24

Der Kindesvater hatte seine Vaterschaft angezweifelt obwohl ein außergerichtlicher Vaterschaftstest seine Vaterschaft bereits bestätigt und die Mutter angegeben hatte, dass sie ausschließlich mit dem Kindesvater im Empfängniszeitraum Verkehr hatte. Die Vaterschaft erkannte er nicht an. Wichtig an dieser Stelle ist allerdings, dass Kindesvater und Kindesmutter keine gefestigte Beziehung geführt haben.

Das Gericht holte in Abstammungsgutachten ein welches die Vaterschaft des Kindesvaters (erneut) bestätigte. Das Gericht legte die angefallenen Kosten der Mutter und dem Vater je zur Hälfte auf.

Dagegen wehrte sich die Kindesmutter mit der Begründung, dass ein außergerichtlicher Test bereits die Vaterschaft ergeben und sie zudem auch versichert hatte, ausschließlich mit dem Kindesvater Verkehr gehabt zu haben. Sie empfand es deshalb als nicht gerecht, wenn Sie auch einen Teil der Kosten dann zu tragen habe.

In letzter Instanz hat das Oberlandesgericht entschieden, dass die hälftige Kostentragung richtig ist. Also müssen sich die Eltern die angefallenen Kosten des Verfahrens (Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten, Gutachterkosten) teilen.

Der Vater habe nicht "grob schuldhaft" gehandelt.

Wegen der durchaus schweren finanziellen rechtlichen Folgen hat der Kindesvater ein Recht auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft unter Einholung eines Abstammungsgutachtens.

Letztlich kam dann noch die seit Jahren herangezogene Begründung: Die Eltern haben durch das gemeinsame Kind das Verfahren zu gleichen Teilen veranlasst, da sie innerhalb der Empfängniszeit miteinander intim waren.

Mehr dazu und auch mehr zu anderen Themen sind auf unserem Blog zu lesen:📖📗📗

https://geldern-anwalt.de/Blog/

Heute neigt sich erneut ein weiteres Jahr dem Ende entgegen.Ab morgen sind wir schon im Jahr 2025. Unglaublich. Die Meis...
31/12/2024

Heute neigt sich erneut ein weiteres Jahr dem Ende entgegen.

Ab morgen sind wir schon im Jahr 2025.

Unglaublich.

Die Meisten wissen vermutlich noch, wo und mit wem sie den Jahreswechsel 1999/2000 gefeiert haben.

Damals konnten wir noch nicht ahnen, dass wir ein Vierteljahrhundert später unsere eigene Kanzlei in Geldern betreiben.

Auch in diesem Jahr ist unsere Kanzlei gewachsen - dank Euch, der treuen Mandantschaft.

Auch in diesem Jahr haben wir uns wieder mit Leib und Seele für Eure Sache eingesetzt und sind sehr dankbar, dass Ihr uns dabei unterstützt und uns Euer Vertrauen schenkt.

Für das Jahr 2025 wünschen wir Euch alles Gute, Gesundheit und Sicherheit.

Rutscht gut ins neue Jahr!
Eurer Kanzleiteam

Liebe Leute, nun ist es wieder soweit: Weihnachten und der Jahreswechsel stehen vor der Türe. Auch das Jahr 2024 war wie...
20/12/2024

Liebe Leute, nun ist es wieder soweit: Weihnachten und der Jahreswechsel stehen vor der Türe.

Auch das Jahr 2024 war wieder sehr ereignisreich und unsere Kanzlei ist weiter gewachsen. Natürlich vor allem aufgrund des Vertrauens unserer Mandanten. Das ist ein tolles Gefühl und wir sind sehr dankbar.

Wir haben interessante Gespräche und Mandate geführt, haben uns mit den Mandanten gefreut oder haben auch manchmal mitgelitten.

Nun neigt sich das Jahr dem Ende entgegen und wir hoffen, dass das kommende Jahr genauso ereignisreich, spannend und erfolgreich wird wie das aktuelle Jahr.

Wir wünschen Allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Eure Kanzlei Berger & Lambertz aus Geldern

Nun ist es soweit: der Herbst ist auch in unserem Büro angekommen😊
19/09/2024

Nun ist es soweit: der Herbst ist auch in unserem Büro angekommen😊

Wir haben Urlaubszeit.Wie Ihr sicherlich bemerkt habt, ist unser Telefon nicht dauerhaft besetzt. Unsere lieben Mitarbei...
13/08/2024

Wir haben Urlaubszeit.

Wie Ihr sicherlich bemerkt habt, ist unser Telefon nicht dauerhaft besetzt. Unsere lieben Mitarbeiterinnen haben auch Urlaub und wir gönnen es ihnen von Herzen. Jeder muss einmal im Sommer die Seele baumeln lassen und Kraft tanken.

Diese Woche sind wir deshalb nur noch sehr eingeschränkt telefonisch zu erreichen.
Wir bitten um Euer Verständnis.

Ab dem kommenden Montag, den 19.08.2024, haben wir uns alle erholt und stehen Euch zu den gewohnten Zeiten zur Verfügung.

Sollte Euch etwas auf der Seele brennen und Ihr könnt uns telefonisch nicht erreichen, dann schreibt uns bitte eine Email an folgende Adresse:

[email protected]

Wir melden uns dann so schnell wie möglich.

Euch wünschen wir noch einen tollen Sommer, der ja nun endlich bei uns angekommen ist.

Euer Kanzleiteam

Das neue Selbstbestimmungsgesetz (altes Transsexuellengesetz) ist da.Gestern traten die ersten Regelungen des neuen Gese...
02/08/2024

Das neue Selbstbestimmungsgesetz (altes Transsexuellengesetz) ist da.

Gestern traten die ersten Regelungen des neuen Gesetzes „Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) in Kraft.

Das gesamte Gesetz tritt am 01.11.2024 in Kraft.

Es löst dann das bisherige Transsexuellengesetz ab.

Bisher war eine Änderung im Pass nur durch gerichtliche Entscheidung möglich und es war die Einholung von 2 Sachverständigengutachten notwendig. Dies wird nun deutlich vereinfacht.

Die Änderung soll in Zukunft (also dann ab dem 01.11.2024) durch Erklärung gegenüber dem Standesamt vorgenommen werden können.

Diese Erklärung muss eine „Erklärung mit Eigenversicherung“ enthalten. Darin muss die Person erklären, dass ihr Geschlechtseintrag geändert werden soll und es muss versichert werden, dass die Änderung des Geschlechts/Vornamens ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht.

Dafür muss begründet werden, warum dies so ist und es sollte mit Sicherheit eine ausführliche Erklärung folgen.

Mit dieser Erklärung muss das neue Geschlecht und ggf. der neue Vorname bekannt gegeben werden.

Also muss zunächst der Wunsch beim Standesamt bekannt gegeben werden und dann 3 Monate später müssen die erforderlichen Erklärungen erfolgen. Damit wird die Änderung dann sofort wirksam.

Auch minderjährigen Kindern wurde das Änderungsrecht zugesprochen. Hier sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen und eine verweigernde Zustimmung der Eltern kann beim Familiengericht eingeklagt werden. Das ist dann eine Kindschaftssache und betrifft das Sorgerecht.

Nur den Vornamen ändern lassen geht mit diesem Gesetz nicht mehr, dies kann dann ausschließlich über das Namensänderungsgesetz beantragt werden.

Für mehr Informationen zu diesem spannenden Thema schaut euch unseren Blogeintrag zum Selbstbestimmungsgesetz an.

https://geldern-anwalt.de/Blog/

Wenn man die besten Mandanten hat….ein wenig Balsam für die Seele. Danke.
25/06/2024

Wenn man die besten Mandanten hat….ein wenig Balsam für die Seele.
Danke.

Heute ist unsere Anwältin Ricarda Lambertz beim Paritätischen Wohlfahrtsverband in Wuppertal zum Facharbeitskreis ARMUT ...
04/06/2024

Heute ist unsere Anwältin Ricarda Lambertz beim Paritätischen Wohlfahrtsverband in Wuppertal zum Facharbeitskreis ARMUT UND GRUNDSICHERUNG.

Sehr gute neue Aspekte werden besprochen und es findet ein toller Austausch mit anderen Ehrenämtlern sowie Berufsträgern aus dem sozialen Bereich statt.

So bleiben wir für euch fachlich immer aktuell.

22/05/2024

Telefonstörung bei uns!!

Wir sind derzeit leider telefonisch nicht erreichbar.
Unser Telefonanbieter arbeitet daran und wir hoffen, dass das Problem schnell gelöst werden kann.

Bis dahin bitten wir darum, sich bei uns per Mail zu melden, diese können wir zum Glück noch erhalten.

Email an die: [email protected]

Wir werden uns so schnell wie möglich zurückmelden und entschuldigen uns ausdrücklich an dieser Stelle für diese Unannehmlichkeit.

Euer Kanzleiteam

Wir wünschen Euch Frohe Ostern und erholsame Feiertage Zuhause oder im Urlaub.Wir erholen uns auch über die Feiertage un...
30/03/2024

Wir wünschen Euch Frohe Ostern und erholsame Feiertage Zuhause oder im Urlaub.

Wir erholen uns auch über die Feiertage und sind ab Dienstag dann wieder wie gewohnt für Euch da.

Euer Kanzleiteam aus Geldern

Adresse

Ostwall 15
Geldern
47608

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 13:00
14:00 - 17:00
Dienstag 08:30 - 13:00
14:00 - 17:00
Mittwoch 08:30 - 13:00
14:00 - 17:00
Donnerstag 08:30 - 13:00
Freitag 08:30 - 13:00

Telefon

+4928319782903

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