30/03/2025
Sorgerecht Teil 2 – Wer entscheidet über das Kind?
Das Sorgerecht regelt, wer wichtige Entscheidungen für ein Kind treffen darf. Doch wer bekommt das Sorgerecht, wenn Eltern nicht verheiratet sind oder sich trennen? Da mich in der Praxis immer wieder gleichen Fragen treffen, hier ein kurzer Überblick über die Basics:
⚪️Verheiratete Eltern → Haben automatisch gemeinsames Sorgerecht.
⚪️Unverheiratete Eltern → Die Mutter hat erst mal das alleinige Sorgerecht, außer beide erklären beim Jugendamt, dass sie es gemeinsam wollen.
⚪️Trennung oder Scheidung → Das gemeinsame Sorgerecht bleibt bestehen, außer ein Elternteil beantragt das alleinige Sorgerecht und das Gericht stimmt zu.
⚪️Sorgerechtsentzug → Wenn das Kindeswohl gefährdet ist (z. B. Gewalt, Partnerschaftsgewalt, Vernachlässigung), kann das Gericht einem oder beiden Eltern das Sorgerecht entziehen.
Wichtig zu unterscheiden sind das vollumfängliche Sorgerecht vs. Teilbereiche der elterlichen Sorge
Das volle Sorgerecht umfasst alle Bereiche wie Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, schulische Entscheidungen und Vermögenssorge (siehe Teil 1 Sorgerecht).
Gerichte können jedoch auch nur einzelne Teilbereiche übertragen, z. B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht an einen Elternteil, während beide das restliche Sorgerecht behalten.
⚪️Ergänzungspflegschaft
Falls Eltern nicht in der Lage oder gewillt sind Entscheidungen in einem bestimmten Teilbereich der elterlichen Sorge treffen zu können, kann ein Gericht eine ergänzende Pflegschaft anordnen. Ein Pfleger übernimmt dann nur diesen Bereich der elterlichen Sorge, während die Eltern das restliche Sorgerecht behalten.
⚪️Vormundschaft
Wenn beide Eltern ihr Sorgerecht vollständig verlieren (z. B. durch Sorgerechtsentzug) übernimmt ein Vormund die gesamte elterliche Sorge.
Die gesetzliche Grundlage findet sich in §§ 1626–1671, 1773–1775, 1909 BGB.