Johannes-Institut für Kinderschutz e.V.

Johannes-Institut für Kinderschutz e.V. Kinder brauchen Schutz, Rechte und eine starke Stimme. Wir setzen uns dafür ein, mit Herz, Verstand und Fachwissen.

Das Institut in Gütersloh für Kinderschutz, Kinderrechte und kindgerechte Medizin (in Gründung) 🤲🏻✨🕊️

Liebe Eltern,diese Bilder erinnern uns, Kinder brauchen keine perfekte Welt, sie brauchen unsere Nähe. Unsere Aufmerksam...
21/06/2025

Liebe Eltern,

diese Bilder erinnern uns, Kinder brauchen keine perfekte Welt, sie brauchen unsere Nähe. Unsere Aufmerksamkeit. Unsere Zeit 🤲🏻✨

Jesus spricht: "Lasst die Kinder zu mir kommen…" (Markus 10,14)

Doch wie oft stehen wir ihnen im Weg, nicht mit böser Absicht, sondern mit einem Blick aufs Handy.

Legen wir es heute bewusst zur Seite. Hören wir hin. Spielen wir mit 🙏🏻🕊️

Denn Kinderherzen wachsen nicht durch WLAN, sondern durch Liebe 💒

30/10/2024

// Dies folgt aus § 630g BGB. Hiernach ist dem Patienten auf sein Verlangen hin unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren. Ausnahmen gelten, wenn der Einsichtnahme erhebliche therapeutische Gründe (z.B. Suizidgefahr) oder sonstige erhebliche Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte) entgegenstehen.
Der Patient ist auch berechtigt, elektronische Abschriften der Patientenakte zu verlangen.

Verstirbt der Patient, haben die Erben grundsätzlich in gleicher Weise ein Einsichtsrecht wie der verstorbene Patient. Dies bedeutet, dass sie Einsicht in die Patientenakte nehmen dürfen, wenn sie beispielsweise Ansprüche auf Schadensersatz oder Versicherungsleistungen klären möchten.

Auch die nächsten Angehörigen des Verstorbenen (z.B. Ehepartner, Kinder, Eltern) haben ein Recht auf Einsicht in die Patientenakte, jedoch nur zur Wahrnehmung immaterieller Interessen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn sie herausfinden möchten, ob der Patient unter Schmerzen gelitten hat oder ob die Behandlung ethisch vertretbar war.

Diese Einsichtsrechte sind jedoch ausgeschlossen, wenn der verstorbene Patient ausdrücklich oder mutmaßlich (also zu Lebzeiten) erklärt hat, dass er nicht möchte, dass seine Patientenakte nach seinem Tod eingesehen wird. In diesem Fall hat der Wille des Patienten Vorrang.

Im Übrigen ist die Akte in der Regel für zehn Jahre aufzubewahren (§ 630f BGB). //

15/02/2023
15/08/2022

// Bis zum Jahr 2000 war es Eltern in Deutschland durch das elterliche „Züchtigungsrecht“ unter bestimmten Umständen erlaubt, ihre Kinder körperlich - z.B. durch leichte Schläge - zu bestrafen. Zwar war es auch damals verboten, seine Kinder zu quälen, zu demütigen oder sie gesundheitsschädigend zu züchtigen, Gewalt war allerdings nicht komplett untersagt. Im Jahr 2000 wurde § 1631 BGB schließlich geändert. Seitdem haben Kinder gemäß § 1631 Abs. 2 BGB das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung ohne körperliche Bestrafungen. Gewalt in der Kindeserziehung fällt somit unter den Straftatbestand der Körperverletzung, der laut § 223 StGB mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft wird. //

12/08/2022

// Auch Laien sind gemäß § 323c StGB verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Erste Hilfe im Ernstfall zu leisten. Wenn diese aus Aufregung oder mangelnden Kenntnissen nicht gelingt, müssen (Laien-) Ersthelfer keine rechtlichen Konsequenzen befürchten. So haben beispielsweise Rippenbrüche als Folge einer Herzdruckmassage keine rechtlichen Folgen, wenn der Helfer keine andere Möglichkeit sah, dem Verletzten zu helfen. Erst, wenn bei der Hilfemaßnahme grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch gehandelt wird, liegt eine Körperverletzung vor. Wer andere Personen bei der Ersten Hilfe behindert, muss zudem ebenfalls mit einem Jahr Haft oder Geldstrafe rechnen. //

27/07/2022

Vor einer Operation müssen Patienten früh genug von den Ärzten aufgeklärt werden. Ansonsten ist die OP-Einwilligung unwirksam, so das LG Frankenthal.

23/07/2022

// In der Regel kommt § 33 StGB beim sogenannten intensiven Notwehrexzess zur Geltung. In diesem Fall wird das erforderliche Maß der Verteidigung gegen einen gegenwärtigen Angriff überschritten. Dies kann z.B. der plötzliche Einsatz eines Messers zur Verteidigung sein, obwohl dieser zur Abwehr nicht nötig gewesen wäre.

Umstritten ist hingegen, ob der Paragraph auch den "extensiven Notwehrexzess" umfasst. Hierbei wehrt sich der Betroffene vor oder nach dem Angriff - es fehlt also die Gegenwärtigkeit.

Voraussetzung für die Anwendung von § 33 StGB ist in jedem Fall die Handlung aus schwachen Emotionen wie Furcht, Schrecken oder Verwirrung heraus ("asthenischer Affekt"). Abwehrhandlungen, die aus starken Emotionen wie Wut, Zorn oder Hass resultieren ("sthenischer Affekt"), sind nicht von der "Überschreitung der Notwehr" gedeckt. //

23/06/2022

Mehr Fakten auf Faktglaublich

08/05/2022

// Jurafakten wünscht allen Müttern einen schönen Muttertag! //

13/08/2021

Neue Forschungsergebnisse zeigen, dass Kinder, die familiärer Gewalt ausgesetzt sind, das gleiche Aktivitätsmuster in ihren Gehirnen aufweisen wie Soldaten, die einem Kampf ausgesetzt waren 😔

// Die weit verbreitete Behauptung, Eltern würden für ihre Kinder haften, ist ein Rechtsirrtum. Ein Gesetz, welches Elte...
18/04/2020

// Die weit verbreitete Behauptung, Eltern würden für ihre Kinder haften, ist ein Rechtsirrtum. Ein Gesetz, welches Eltern grundsätzlich für jegliche Schäden haften lässt, die durch ihre Kinder verursacht werden, gibt es in Deutschland nicht. Erst, wenn der Schaden dadurch entstanden ist, dass sie ihre elterliche Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt haben, können Eltern in Haftung genommen werden (§ 832 BGB). Wann genau dies der Fall ist, richtet sich nach den individuellen Umständen. Schilder an Baustellen mit der Aufschrift "Eltern haften für ihre Kinder" sind jedoch in jedem Fall irreführend, da nicht jeder Unfall oder Schaden zwingend auf eine Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht zurückzuführen ist. Oft kommt auch eine mangelnde Sicherung durch den Baustellenbetreiber als Ursache in Betracht. Kinder unter sieben Jahren sind nicht deliktfähig. Schäden, die durch sie verursacht werden, ohne dass dabei eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vorliegt, werden meist auch nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen. Der Geschädigte bleibt in diesem Fall meist selbst auf den Kosten sitzen. //

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Gütersloh
33330

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