12/12/2025
11. Jahresjubiläum
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem meine Kanzlei seit nunmehr elf Jahren besteht, möchte ich an dieser Stelle zuerst allen Unterstützern, Geschäftspartnern und freilich ganz besonders meinen Mandanten für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen danken. Auch möchte ich in diesem Kontext abermals darauf hinweisen, dass es für eine erfolgreiche Wahrnehmung der Mandanteninteressen eines Teams hinter dem Anwalt bedarf und danke auch insoweit für die allzeit gute Unterstützung und die hohe Einsatzbereitschaft. Denn ohne eines engagierten Teams hätten sich die Projekte der Vergangenheit nicht realisieren lassen. Ebenso wenig werden es die künftigen.
Das Jahr 2025 war wie das Vorjahr von einer hohen Verhandlungsdichte geprägt, wobei ich dieses Jahr nach 2016 wieder einmal ausschließlich in Strafgerichtsverhandlungen die Interessen meiner Mandanten vertreten habe. Sei es als Strafverteidiger, Nebenklage- oder Zeugenbeistand. Der Schwerpunkt lag hierbei auf Verfahren vor dem Schöffen- bzw. Jugendschöffengericht sowie Verfahren vor der Großen Strafkammer, worunter sich auch Verfahren vor der Großen Jugendkammer und dem Schwurgericht befunden haben. Daneben haben selbstverständlich auch Verhandlungen vor dem Bußgeld-, Straf- bzw. Jugendrichter sowie der Kleinen Strafkammer (Berufungsgericht) stattgefunden.
Dennoch sind mir zwei erstinstanzliche Strafkammerverfahren in besonderer Erinnerung geblieben:
Einerseits die Nebenklagevertretung in dem Verfahren um den Mord in der Melanchthonstraße am 15.04.2024, welches in diesem Jahr erfreulicherweise rechtskräftig abgeschlossen werden konnte. Auch wenn es die Tat nicht ungeschehen macht, war es dennoch erleichternd meinen Mandanten mitteilen zu können, dass die Revision des Mörders ihres Sohnes bzw. Bruders durch den Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen wurde.
Auf der anderen Seite war es die Verteidigung im „L2-Verfahren“, wo nach einer atmosphärisch aufgeheizten Verhandlung mit bisweilen vergifteter Stimmung hinsichtlich meines Mandanten dennoch ein sehr gutes Ergebnis gestanden hat. Da zudem die Revision vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich gewesen ist, soll dieses Resultat nunmehr noch ausgebaut werden.
Neu auf meiner „Gerichtsliste“ hinzugekommen sind die Amtsgerichte Erfurt und Regensburg sowie das Landgericht Darmstadt. Damit habe ich nunmehr in zwölf Bundesländern vor Gericht verteidigt. Offen sind damit noch Hamburg, wo ich indes gestern eine Pflichtverteidigerbeiordnung erhalten habe, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.
Inhaltlich waren erneut sämtliche in der Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung (FAO) aufgeführte Teilgebiete (Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht) Gegenstand meiner Mandatsarbeit. Darüber hinaus habe ich 2025 auch in mehreren strafrechtlichen Revisionen, worunter sich auch je eine im Ergebnis erfolgreiche vor dem Bundesgerichtshof und dem Oberlandesgericht befunden haben, bei Anordnungen von erkennungsdienstlichen Behandlungen durch die Polizei und bei Schadensersatzansprüchen meine Mandanten vertreten sowie im Sommersemester meinen Lehrauftrag an der Hochschule Zittau/Görlitz im Teilmodul „Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie“ wahrgenommen und mich zudem fortgebildet.
Die vorgenannten Umstände führten dann aber leider auch dazu, dass für Beiträge in diesem Jahr kaum noch Zeit geblieben ist.
Wo hingegen getreu dem Kanzleimotto „offensiv - konsequent - qualifiziert“ seit jeher keine Zugeständnisse gemacht werden, ist bei der rechtlichen Interessenwahrnehmung. Denn: Durchschnitt ist nicht der Anspruch!
Insoweit soll freilich auch in Zukunft der Weg einer hohen Spezialisierung und kontinuierlicher Fortbildung weiterverfolgt werden.
Abschließend wünsche ich Ihnen eine besinnliche Restadventszeit sowie im Hinblick auf das bevorstehende Fest frohe Weihnachten und bereits jetzt alles Gute für das neue Jahr 2026.
Ihr
C. André Kanzog
Fachanwalt für Strafrecht und Rechtsanwalt