RAe Herfort & Hopp

RAe Herfort & Hopp www.kanzlei-friedrichshain.de Wir sind eine kleine und kompetente Rechtsanwaltskanzlei in Mitten des Friedrichshainer Südkiezes.

Unser Ziel ist die umfassende und auf den Mandanten individuell zugeschnittene rechtliche Betreuung. Wir arbeiten fachübergreifend mit Kolleginnen und Kollegen zusammen. Ein einziger Ansprechpartner ist immer persönlich erreichbar und begleitet die rechtliche Angelegeheit vom Anfang bis zum Ende. Wir sprechen Klartext und erklären für einen juristischen Laien Unverständliches verständlich. Bei die

sen Tätigkeitsschwerpunkten darf nicht nur Kompetenz, sondern auch persönliche Hingabe erwartet werden:

Familien- und Erbrecht
Arbeitsrecht
Mietrecht (Gewerbe- und Wohnraum, WEG)
Gewerberecht
Strafrecht und OwiRecht
Zwangsvollstreckungsrecht
Zwangsversteigerunsrecht

Klarheit für alle Mieter: Vorbehaltlich der schriftlichen Urteilsbegründung hat der BGH zunächst bestätigt, dass eine Ve...
24/08/2018

Klarheit für alle Mieter: Vorbehaltlich der schriftlichen Urteilsbegründung hat der BGH zunächst bestätigt, dass eine Vereinbarung im Mietvertrag unwirksam ist, die dem Mieter die Schönheitsreparaturen auferlegt, wenn dem Mieter ein umrenovierte Wohnung überlassen wurde und hierfür kein angemessener Ausgleich gewährt wird. Dies soll nunmehr auch dann gelten, wenn der Vermieter mit dem Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses eine Vereinbarung getroffen hat, nach der der Mieter sich zur Übernahme der Schönheitsreparaturen verpflichtete.


Der Beklagte war von Januar 2009 bis Ende Februar 2014 Mieter einer Wohnung der Klägerin, die ihm bei Mietbeginn in nicht renoviertem Zustand und mit Gebrauchsspuren der Vormieterin übergeben worden war. Der von der Klägerin verwendete Formularmietvertrag sah vor, dass die Schönheitsreparaturen ...

Morgens, halb zehn, in der Mutter-Stadt. Kaum wach und schon muss man sich streiten.
20/08/2018

Morgens, halb zehn, in der Mutter-Stadt. Kaum wach und schon muss man sich streiten.

Der frühe Vogel und so...
06/12/2017

Der frühe Vogel und so...

Samstags 9:00 Uhr in Deutschland ist der gute Anwalt auf Fortbildung.
14/10/2017

Samstags 9:00 Uhr in Deutschland ist der gute Anwalt auf Fortbildung.

Entschlossene Verteidigung geht überall. Auch hier in Stadtroda. Für das Recht ist uns kein Weg zu weit.
05/09/2017

Entschlossene Verteidigung geht überall. Auch hier in Stadtroda. Für das Recht ist uns kein Weg zu weit.

28/06/2017

Strafbefehl mit 3 monatigem Fahrverbot für Berufskraftfahrer wegen Unerlaubtem Entfernens vom Unfallort -> Jobverlust droht -> Einspruch -> "nettes Gespräch" mit der Richterin -> Zeuge gegrillt -> Einstellung des Verfahrens -> Fahrverbot weg -> Mandant zufrieden

17/01/2017

Gut für den Mandanten: Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung bei Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr. Eintragung im Bundeszentralregister hätte zu beruflichen Problemen und einer existenziellen Bedrohung geführt. Nunmehr ist das Verfahren ohne weitere Auswirkungen beendet.

22/11/2016

Freispruch mit guten Aussichten knapp verpasst. Dennoch Verfahren ohne Verurteilung wegen Hehlerei durch Einstellung beendet. Angeklagt war ein An- und Verkäufer, der ein technisches Gerät angekauft hat, sich jedoch keinen Herkunftsnachweise zeigen ließ. Richterin signalisierte wenig Entgegenkommen. Verfahren ist dennoch ohne Nebenwirkungen beendet.Zeugen grillen entfiel leider.

09/06/2016


in Berlin auf dem Prüfstand

Mit Urteil vom 08.06.2016 hat das Verwaltungsgericht Berlin (VG 6 K 103.16) die Klagen von Wohnungseigentümern abgewiesen, die Ferienwohnungen zu gewerblichen Zwecken anboten. Die Eigentümer begehrten die Feststellung, dass sie nicht vom Zweckentfremdungsverbot betroffen sind, sodass die gewerbliche Nutzung als Ferienwohnung weiter betrieben werden kann. Nach Ansicht der Eigentümer ist die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit betroffen.

Das Verwaltungsgericht sah keinen Verstoß gegen das Grundgesetz, da den Belangen der Eigentümer durch Einräumung einer Übergangsregelung von 2 Jahren Rechnung getragen wurde. Zudem dürfen gewerblich Ferienwohnungen angeboten werden, allerdings nicht in Wohnraum.

Tatsächlich ist schon länger umstritten, ob das / die seinen Zweck, nämlich den Schutz von Wohnraum, überhaupt erfüllen kann, da lediglich 6.000 Ferienwohnung registriert wurden und etwa 14.000 Ferienwohnungen existieren sollen (andere Schätzungen gehen von lediglich 9.000 aus). Im Gegensatz zu dem riesigen Bedarf in Berlin (Zuzug von jährlich 40.000 Menschen) kann sich schon die Frage stellen, ob die Maßnahme, Ferienwohnungen und andere nicht zum Wohnen dienende Nutzungen zu verbieten, überhaupt geeignet ist, die Wohnungsknappheit zu beenden oder ob nicht besser verstärkt in den Wohnungsbau investiert werden soll.

Der Streit der Wohnungseigentümer geht jedoch weiter. Die Berufung wurde zum OVG Berlin-Brandenburg zugelassen.

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