Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

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Die Experten für BtMG

Ihre erste Adresse für Strafverteidigung im BtMG. Unsere Fachanwälte für Strafrecht, Strafverteidiger und Experten für BtMG verteidigen deutschlandweit.

FassungslosMir fehlen die Worte.An diesem Beitrag ist jedes einzelne Wort bestenfalls dumm, schlimmstenfalls niederträch...
29/11/2024

Fassungslos

Mir fehlen die Worte.

An diesem Beitrag ist jedes einzelne Wort bestenfalls dumm, schlimmstenfalls niederträchtig verlogen.
Vom plumpen Framing „Cannabis-Droge“ bis dahin, dass dem Wähler Online-Überwachung als hartes Vorgehen gegen Missbrauch verkauft werden soll.

Jeden Montag 20 Uhr liveStellt gerne jetzt schon Eure Fragen hier in den Kommentaren und diskutiert mit mir am Montag li...
16/11/2024

Jeden Montag 20 Uhr live

Stellt gerne jetzt schon Eure Fragen hier in den Kommentaren und diskutiert mit mir am Montag live.

Eure Fragen und AntwortenAlles über die Durchsuchung um Robert HabeckSkandalös rechtswidrige Durchsuchung.Ist der "Schwachkopf"-Tweet eine Beleidigung?Fachan...

⚠️ In Zeiten der Krisen:Das beantragt unsere zukünftige Kanzlerpartei als einzigen Tagesordnungspunkt für Freitag dieser...
13/11/2024

⚠️ In Zeiten der Krisen:
Das beantragt unsere zukünftige Kanzlerpartei als einzigen Tagesordnungspunkt für Freitag dieser Sitzungswoche des Bundestages.

„Negative Auswirkungen auf die innere Sicherheit ernst nehmen“

🛑 Es gibt schlicht und ergreifend keine negativen Auswirkungen auf die innere Sicherheit.
Die Union sollte sich in Krisenzeiten um wichtige Dinge kümmern statt um Schauermärchen der Boulevardpresse.

Foto gesehen bei auf X.

Notfall-   erst am Sonntag.Dieser Freitag war verrückt.Festnahmen, Durchsuchungen und natürlich darf keine Woche vergehe...
27/10/2024

Notfall- erst am Sonntag.
Dieser Freitag war verrückt.
Festnahmen, Durchsuchungen und natürlich darf keine Woche vergehen, in der ich nicht Polizei am Telefon anschreien darf.

Freitag war ein Beamter des LKA-Saarland der Glückliche.

Durchsuchung wegen Handeltreiben mit unbekannten Betäubungsmitteln und Verkauf an unbekannte Abnehmer.
Verrückt genug, dass dieser angebliche Tatverdacht irgendeinem Ermittlungsrichter in einem Rechtsstaat für einen Durchsuchungsbeschluss ausreicht.
Nach der Durchsuchung wollte die Polizei die Beschuldigte festnehmen, dann lief es wie immer:

Auf meine verwunderte Frage, warum Festnahme erfolgt:
„Das haben sie doch im Beschluss stehen, Handeltreiben mit BtM.“
Ich: „Das ist der Tatverdacht. Was ist denn der angebliche Haftgrund für die Festnahme?“
Beamter: „Fluchtgefahr und Wiederholungsgefahr.“
Ich: „Was sind denn die konkreten Anhaltspunkte, die für diese Punkte sprechen? Sie haben doch nichts Nennenswertes gefunden. Und Wiederholungsgefahr von was?! Unbekannte Taten?“
Beamter: „Wir nehmen jetzt fest, alles Weitere können morgen Gericht und Staatsanwaltschaft entscheiden.“
Ich: „Nein! Sie brauchen einen Haftgrund für die Festnahme jetzt! Nochmal, was sind die Anhaltspunkte, die jetzt Fluchtgefahr oder Wiederholungsgefahr begründen?“
Beamter: „Das lesen sie doch im Durchsuchungsbeschluss.“
Ich: „Handeltreiben mit unbekannten Betäubungsmitteln an unbekannte Abnehmer begründet Wiederholungsgefahr oder Fluchtgefahr?! Ich fordere sofort auf, mir die Gründe zu nennen.“
So ging es dann noch 2-3 Minuten ergebnislos hin und her, bis er dann einfach aufgelegt hat.

Ja, das ist Rechtsstaat-Deutschland 2024.

Erklärung:
Es ist nicht so wie in Hollywood oder im ARD-Krimi, dass der Täter im grandiosen Finale immer festgenommen wird und die Handschellen klicken.

Für die vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 2 StPO sind die Voraussetzungen eines Haftbefehls erforderlich: Haftgrund

§ 127 Abs. 2 StPO
„Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.“

So darf es nicht weitergehen!Es ist eines Rechtsstaates unwürdig, dass Polizei und Justiz die klare Vorgabe des Gesetzge...
26/08/2024

So darf es nicht weitergehen!
Es ist eines Rechtsstaates unwürdig, dass Polizei und Justiz die klare Vorgabe des Gesetzgebers ignorieren und Cannabis weiter als Betäubungsmittel behandeln.
Rechtsprechung und Strafverfolgungspraxis orientieren sich weitestgehend an der nicht mehr einschlägigen Rechtsprechung und Gesetzeslage zum BtMG. Das geht sogar so weit, dass die Polizei in Pressemitteilungen konsequent weiter die technisch falsche Bezeichnung „Betäubungsmittel“ verwendet.

Mit dem Cannabisgesetz wurde Cannabis aus dem BtMG gestrichen. Cannabis ist kein Betäubungsmittel. Erwachsenen ist der eigenverantwortliche Zugang zu Konsumcannabis ausdrücklich erlaubt.

Es ist rechtswidrig und verwerflich, dass die Polizei vielerorts noch alles dafür unternimmt, Konsumentinnen und Konsumenten weitestgehend zu kriminalisieren, zu verfolgen und zu stigmatisieren.
Diese rechtswidrige Praxis muss endlich ein Ende haben.

Framing als „Rauschgift“ und das peinliche Posieren vor sichergestellten Substanzen ist verwerflich und muss unterbleiben.

Ab morgen gilt endlich der neue Grenzwert für THC bei Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr.Das gilt auch für ni...
21/08/2024

Ab morgen gilt endlich der neue Grenzwert für THC bei Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr.

Das gilt auch für nicht rechtskräftige Altfälle!

Wir wünschen Euch ein wunderbares Wochenende!  *Vielen Dank an jeden Einzelnen von Euch unserer Community. Ohne Euch wär...
02/08/2024

Wir wünschen Euch ein wunderbares Wochenende!
*

Vielen Dank an jeden Einzelnen von Euch unserer Community. Ohne Euch wäre unsere Arbeit nur halb so schön. Eure Kommentare und Euer Interesse bereichern uns jeden Tag aufs Neue und machen uns unglaublich stolz ♥️

Vielen Dank an unser Team für Eure grandiose Arbeit, heute besonders an unsere Anwältinnen und Anwälte für Euren unermüdlichen Einsatz und Kampf für unsere Mandanten.

Vielen Dank an Dich, Julia Reubel ( , Managing Partner, Bild 1, 3, 5, 7) für Deinen nicht in Worte zu fassenden Einsatz.

Konstantin

*: Ja, mittlerweile ist ohne Krawatte schon casual. So ist das, wenn man alt wird.

♥️ Wir gratulieren Veronika Diez zum Bayerischen Staatspreis für außerordentliche schulische Leistungen, zum Abschluss I...
27/07/2024

♥️ Wir gratulieren Veronika Diez zum Bayerischen Staatspreis für außerordentliche schulische Leistungen, zum Abschluss Ihrer Ausbildung mit 1,0

und

zum Geburtstag!
Alles Gute!

Wir freuen uns außerordentlich, Dich als herausragende Rechtsanwaltsfachangestellte in unserem Team haben zu dürfen.

Die Zeitung titelte 2022 noch „Polizei hebt Drogennest aus“.⚠️ Normalerweise posten wir keine Ergebnisse. In unserer Kan...
27/06/2024

Die Zeitung titelte 2022 noch „Polizei hebt Drogennest aus“.

⚠️ Normalerweise posten wir keine Ergebnisse. In unserer Kanzlei mit 10 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten würden wir bei über 1000 Fällen pro Jahr den Instagram-Kanal überfluten. Dieser Fall zeigt aber besonders, dass auch im konservativen Bayern gute Ergebnisse möglich sind.

In dem Anwesen in Niederbayern wurden ein professionelle Aufzuchtanlage mit 100 Pflanzen, 4kg und eine halbautomatische Waffe sichergestellt.

Die Anklage zum LG Passau lautete nach Inkrafttreten des KCanG auf bewaffnetes Handeltreiben in nicht geringer Menge nach § 34 IV Nr. 4 KCanG in Tateinheit mit unerlaubtem Besitzen einer halbautomatischen Waffe §§ 2II, 52 I Nr. 2b WaffG.

Mindeststrafe nach § 34 IV KCanG: Zwei Jahre

Über minder schweren Fall konnte Fachanwalt für Strafrecht Andreas Achatz ein hervorragendes Ergebnis erzielen.

Ergebnis: 1 Jahr 10 Monate auf Bewährung

⚠️ 2022 war noch Untersuchungshaft angeordnet.

Ja, ohne „31er“-Aussage (bzw. mittlerweile ohne § 35 KCanG).

Rechtswidrige Strafverfolgung endlich beenden!Angehörige der Justiz müssen endlich dafür geradestehen, wenn Unschuldige ...
12/06/2024

Rechtswidrige Strafverfolgung endlich beenden!
Angehörige der Justiz müssen endlich dafür geradestehen, wenn Unschuldige verfolgt werden.
Rechtswidrige willkürliche Strafverfolgungsmaßnahmen sind schwere Eingriffe in Menschenrechte und wiegen deutlich schwerer als mögliche Überschreitungen der Besitzobergrenzen.

Es darf nicht sein, dass zehn Wochen nach der Teillegalisierung immer noch rechtswidrige(!) Durchsuchungen, Kontrollen, vorläufige Festnahmen und Beschlagnahmen erfolgen.
Es darf nicht sein, dass zehn Wochen nach der Teillegalisierung noch Ermittlungsverfahren wegen absolut legaler Vorgänge eröffnet werden.

Zehn Wochen nach Inkrafttreten des KCang kann sich niemand mehr darauf herausreden, das Gesetz sein noch so neu und die Polizei könne ja nicht wissen, was strafbar ist und was nicht.

Stecklinge nach zählen zu Vermehrungmaterial und unterliegen deswegen nicht dem Verbot von Cannabis §§ 2 I, 1 Nr. 8 lit. C, Nr. 7, Nr. 6 KCanG. Besitz, Erwerb, Einfuhr und insbesondere auch Handel sind damit absolut legal. Das ist mittlerweile sogar schon im bayerischen Gesundheitsministerium angekommen.

Die Justiz muss(!) geschult werden was legal ist. Es kann nicht angehen, dass immer noch Bürger wegen mittlerweile völlig legaler Vorgänge verfolgt und stigmatisiert werden.

Wir wünschen Euch ein wunderschönes Wochenende! Ja, als Partner mit 40 werden die Casualfridays in Jeans und Wu-Tang-Shi...
07/06/2024

Wir wünschen Euch ein wunderschönes Wochenende!


Ja, als Partner mit 40 werden die Casualfridays in Jeans und Wu-Tang-Shirt leider immer seltener.

Dafür jetzt Kanzlei mit Garten. Älterwerden hat auch seine Vorteile.

Adresse

PommernStr. 18
Freilassing
83395

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Montag 08:30 - 12:00
13:00 - 17:30
Dienstag 08:30 - 12:00
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Mittwoch 08:30 - 12:00
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