27/03/2014
Wenn Sie nicht geltend machen (und beweisen) können, dass wegen des Verhaltens Ihres Ehegat-ten eine Fortsetzung der Ehe für Sie unzumutbar ist, müssen Sie zunächst ein Jahr von Ihrem Ehegatten getrennt gelebt haben, um überhaupt Scheidung Ihrer Ehe beantragen zu können.Getrennt leben Ehegatten dann...