Anrufen Wegbeschreibung Website Service kontaktieren

GxG Legal Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von GxG Legal, Rechtsanwalt und Rechtsanwaltskanzlei, Rossertstraße 15, Frankfurt am Main.

15/10/2026

Ein Unfall. Koma. Die Ehefrau will das Haus verkaufen, um die Pflege zu bezahlen – aber darf sie das?

Die Ehe allein beantwortet diese Frage nicht. Entscheidend ist, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt.

Ehepartner dürfen seit 2023 füreinander entscheiden – aber nur in Gesundheitsfragen und nur für sechs Monate. Konto, Immobilie und Firma gehören nicht dazu. Fehlt eine Vollmacht, bestimmt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Das kann der Ehepartner sein, muss es aber nicht. Und selbst dann steht jede größere Entscheidung unter gerichtlicher Kontrolle.

Dabei geht es um mehr als die Schriftform, die rechtlich genügt. Wer Immobilien verkaufen oder belasten soll, braucht eine beglaubigte Vollmacht für das Grundbuch, wer GmbH-Anteile verwaltet, ebenso für das Handelsregister. Banken akzeptieren notarielle Vollmachten deutlich zuverlässiger als Formulare. Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister sorgt dafür, dass das Gericht die Vollmacht findet, bevor es einen Betreuer bestellt.
Und bei Unternehmern gilt: Es geht um die Handlungsfähigkeit der Firma.

Wer Vermögen, Immobilien oder Beteiligungen hält, sollte deshalb nicht erst im Ernstfall fragen, wer für ihn handeln darf.

Erst die Vollmacht regeln. Dann bleibt die Firma handlungsfähig.

14/10/2026

Eine GmbH in einer Stunde gegründet. Ein Notar, eine Satzung, eine Anmeldung – aber warum braucht es dafür den Notar?

Die Unterschrift der Gründer allein beantwortet diese Frage nicht. Entscheidend ist, dass mit der GmbH eine juristische Person entsteht, die Verträge schließen, Konten führen und verklagt werden kann.

Das GmbH-Gesetz schreibt deshalb vor, dass der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet wird. Der Notar beurkundet die Satzung, beglaubigt die Anmeldung zum Handelsregister und reicht alles elektronisch beim Registergericht ein. Die GmbH existiert grundsätzlich erst mit der Eintragung. Das Musterprotokoll hält die Kosten bei wenigen hundert Euro – aber nur, wenn es bei einem Gründer, einem Geschäftsführer und Standardregeln bleibt.

Dabei geht es um mehr als die Gründungskosten. Mit mehreren Gesellschaftern braucht es eigene Regeln zu Vinkulierung, Nachfolge oder Stimmrechten.
Und bei mehr als einem Gesellschafter ist die Ersparnis am Musterprotokoll fast immer falsch.

Wer mit Partnern gründet, sollte deshalb nicht erst im Streitfall lesen, was in der Satzung steht.

Erst die Satzung. Dann die Gründung.

13/10/2026

LUXUS ODER FREIHEIT?
Kurze Fragen, schnelle Antworten. Unsere Rechtsanwältin Lara Köster im Entweder-oder.
FACHWISSEN oder MENSCHENKENNTNIS. STATUS oder FREIHEIT. JA SAGEN oder NEIN SAGEN KÖNNEN. Den PLATZ AM TISCH oder den TISCH BESTIMMEN.
Dazwischen Paris oder Zürich, Champagner oder Espresso, Tennis oder Golf.
Wer im Mandat schnell entscheiden muss, kennt seine Prioritäten. Hier sind Laras.
Welche Frage würden Sie anders beantworten?

12/10/2026

Die Firma geht an das Kind, das sie führt. Die Geschwister erben nichts, so steht es im Testament. Eine klare Regelung – aber hält sie im Erbfall?
Ein Testament allein beantwortet diese Frage nicht. Entscheidend ist, was die Geschwister trotzdem verlangen können – in bar und sofort.
Der Pflichtteil steht Kindern auch dann zu, wenn das Testament sie übergeht: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, als Geldanspruch, berechnet nach dem Verkehrswert des Nachlasses – einschließlich der Firma. Das Kind, das das Unternehmen erbt, muss diesen Anspruch auszahlen, aus Vermögen, das in Maschinen und Beteiligungen gebunden ist und nicht auf dem Konto liegt. Verhindern lässt sich das grundsätzlich nur zu Lebzeiten – durch einen Pflichtteilsverzicht, meist gegen eine Abfindung, die heute bezahlbar ist.
Dabei geht es um mehr als eine Unterschrift. Der Verzicht bedarf der notariellen Beurkundung, und der Notar belehrt beide Seiten, auch das verzichtende Kind darüber, worauf es verzichtet. Das schützt die Vereinbarung vor späteren Anfechtungen. Zudem lässt sich der Verzicht gegenständlich beschränken: allein auf die Firma, während das übrige Vermögen unberührt bleibt.
Und beim Ehevertrag gilt dasselbe: Der Pflichtteil des Ehepartners wird dort oft mitgeregelt.
Wer eine Nachfolge plant, sollte deshalb nicht erst im Erbfall über den Pflichtteil sprechen.
Erst den Pflichtteil regeln. Dann die Firma übergeben.

11/10/2026

Am Hochzeitstag denkt niemand an Scheidung. Genau deshalb ist er der richtige Moment für einen EHEVERTRAG.

Ein Ehevertrag ist kein Misstrauen. Er ist VORSORGE.

Ohne Vertrag gilt die Zugewinngemeinschaft. Kommt es zur Trennung, fällt auch der Wertzuwachs des eigenen Unternehmens in den Zugewinnausgleich. Für Unternehmer kann das die LIQUIDITÄT, die Nachfolge und im schlimmsten Fall das Unternehmen selbst gefährden.

Die Frage ist nicht, ob man sich vertraut. Die Frage ist, ob man vorbereitet ist.

Dr. Nikita Gontschar ordnet ein, wann ein Ehevertrag sinnvoll ist und welche Regelungen Unternehmer und Gesellschafter kennen sollten.

09/10/2026

Jahrzehntelang führte der Weg jedes Kaufpreises über das NOTARANDERKONTO. Der Käufer zahlte an den Notar, der Notar verwahrte, prüfte und gab frei. Ein Verfahren, das über Generationen als Inbegriff der Sicherheit galt.
Heute ist dieser Weg die Ausnahme.
Für viele Käufer klingt das zunächst nach einem Verlust an Sicherheit. Für viele Verkäufer nach einer willkommenen Vereinfachung. Beide Lesarten übersehen den entscheidenden Punkt.
Jeder Immobilienkauf beginnt mit demselben Grundproblem: Wer geht zuerst ins Risiko? Der Käufer, der zahlt, bevor er Eigentümer ist. Oder der Verkäufer, der sein Eigentum aufgibt, bevor das Geld bei ihm angekommen ist.
Die Antwort auf diese Frage hat sich verschoben. Die SICHERHEIT ist geblieben. Verändert hat sich der Mechanismus, der sie herstellt.
Bei Transaktionen im gehobenen Segment ist das weit mehr als eine Formalie. Die ZAHLUNGSSTRUKTUR bestimmt, wann Kapital gebunden ist, wem die Zinsen in der Zwischenzeit zustehen und welche Kosten entstehen. Sie bestimmt die RISIKOVERTEILUNG zwischen den Parteien in jedem einzelnen Moment zwischen Beurkundung und Eigentumsumschreibung.
Erst recht in grenzüberschreitenden Konstellationen. Wenn Kapital aus Zürich oder London fließt, Fristen eng getaktet sind und mehrere Beteiligte koordiniert werden müssen, wird der Zahlungsweg zur strategischen Entscheidung.
Wer hier auf Gewohnheit setzt, zahlt im Zweifel doppelt: mit Gebühren oder mit Risiko.
Unsere Empfehlung an Mandanten ist deshalb klar: Die Frage nach dem Zahlungsweg gehört an den Anfang der Transaktion, lange vor den Beurkundungstermin. Der Kaufvertragsentwurf zeigt, welchen Weg der Notar vorsieht. Ob dieser Weg zur eigenen KONSTELLATION passt, ist eine andere Frage.
Wann das Anderkonto heute seine Berechtigung hat und wann die DIREKTZAHLUNG überlegen ist, zeigt der Film.

08/10/2026

Der Kaufvertrag liegt auf dem Tisch. Der Notar liest vor. Und Sie fragen: Ist das ein guter Preis?
Eine Antwort auf diese Frage gibt Ihnen der Notar nicht. Entscheidend ist, welche Rolle er am Tisch einnimmt.
Nach der Bundesnotarordnung ist der Notar unabhängiger Betreuer aller Beteiligten. Er sorgt dafür, dass der Vertrag rechtlich sauber ist und beide Seiten verstehen, was sie unterschreiben. Ob der Preis angemessen ist, ob die Garantien reichen oder ob Sie besser noch warten sollten, beurteilt er nicht.
Dabei geht es um mehr als Zurückhaltung. Gerade diese Neutralität macht die notarielle Urkunde für beide Seiten belastbar. Wer einseitig beraten werden möchte, braucht einen Rechtsanwalt.
Und wer in einer Sache als Rechtsanwalt beraten hat, darf sie als Notar nicht beurkunden.
Wer eine Transaktion, einen Immobilienkauf oder eine Nachfolge beurkunden lässt, sollte deshalb nicht erst im Termin klären, wer seine Interessen vertritt.
Erst verhandeln. Dann beurkunden.

07/10/2026

30 Millionen Euro Unternehmenswert. Aber erbschaftsteuerlich sind 30 Millionen nicht gleich 30 Millionen.

Denn bei der Unternehmensnachfolge zählt nicht nur, wie viel ein Unternehmen wert ist. Entscheidend kann auch sein, woraus dieser Wert besteht.

Gerade in Familienunternehmen ist die Vermögensstruktur oft das Ergebnis jahrzehntelang vernünftiger Entscheidungen: die eigene Halle statt Miete. Das Grundstück nebenan, weil sich die Gelegenheit bot. Liquiditätsreserven aus guten Jahren. Vielleicht ein Wertpapierdepot oder eine Immobilie, die irgendwann in der Gesellschaft gelandet ist.

Unternehmerisch kann all das sinnvoll sein.

Erbschaftsteuerlich beginnt damit eine andere Betrachtung.

Das Gesetz unterscheidet innerhalb eines Unternehmens zwischen begünstigtem Vermögen und sogenanntem Verwaltungsvermögen. Bestimmte Immobilien, Wertpapiere, Finanzmittel und andere Vermögenspositionen können deshalb bei einer Übertragung anders behandelt werden als das operative Geschäft.

Zwei Unternehmen können jeweils 30 Millionen Euro wert sein – und bei der Nachfolge trotzdem zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Teile dieser Systematik beschäftigen derzeit auch das Bundesverfassungsgericht. Unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1761/24 ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die mittelbar zentrale Regelungen zum Verwaltungsvermögen betrifft.

Wie das Verfahren ausgeht, ist offen.

Die praktische Konsequenz für Familienunternehmer besteht aber schon heute: Wer eine Nachfolge plant, sollte nicht erst auf den Unternehmenswert schauen, sondern auf dessen Zusammensetzung.

Was wird operativ benötigt? Welche Immobilien liegen wo? Welche Finanzmittel haben sich angesammelt? Und welche Strukturen sind historisch gewachsen, ohne jemals für eine spätere Übertragung gedacht gewesen zu sein?

Bei der Unternehmensnachfolge entscheidet deshalb nicht nur, wie viel Sie übertragen.

Sondern auch, was Sie übertragen.

Im neuen Reel erläutere ich, warum genau diese Unterscheidung bei der Nachfolge von Familienunternehmen entscheidend werden kann.

Dr. Nikita Gontschar · Managing Partner

06/10/2026

Zwischen Unterschrift und Eigentum liegt eine Zeitspanne, in der über die Sicherheit Ihres Kaufs entschieden wird.
Der KAUFVERTRAG ist beurkundet. Der Preis steht fest. Die Finanzierung ist zugesagt. Gefühlt gehört die Immobilie bereits Ihnen.
Rechtlich beginnt genau in diesem Moment die verletzlichste Phase der gesamten Transaktion.
Das EIGENTUM wechselt erst mit der Eintragung im GRUNDBUCH, und bis dahin vergehen Wochen. In diesen Wochen steht der Verkäufer weiterhin als Eigentümer im Register. Seine wirtschaftliche Lage kann sich verändern, und Dritte können Interessen an demselben Grundstück anmelden.
Für genau diese Lücke kennt das deutsche Recht ein Instrument, das unter Notaren als selbstverständlich gilt und Käufern dennoch selten erklärt wird: die AUFLASSUNGSVORMERKUNG.
Wer versteht, was sie leistet, liest jeden Kaufvertrag mit anderen Augen. Er erkennt sofort die Stelle, an der über das Schicksal einer Investition in sechs- oder siebenstelliger Höhe entschieden wird.
Dr. Nikita Gontschar erläutert, warum die Vormerkung der eigentliche Schutzmechanismus des Immobilienkaufs ist und was sie für den Zeitpunkt der Zahlung bedeutet.
Ein Prüfstein für Ihren nächsten KAUFVERTRAGSENTWURF.

05/10/2026

Ein Testament. Sorgfältig formuliert, notariell beurkundet, sicher verwahrt. Aber worauf kann sich verlassen, wer im Vertrauen darauf heute schon Leistungen erbringt?
Die Form allein beantwortet diese Frage nicht. Entscheidend ist, ob sich der Erblasser bindet.
Ein Testament bleibt jederzeit widerruflich, auch das notarielle. Der Erbvertrag entfaltet dagegen Bindungswirkung: Vertragsmäßige Verfügungen lassen sich einseitig nicht mehr aufheben, nur gemeinsam oder auf Grundlage eines vorbehaltenen Rücktrittsrechts. Geschlossen wird er ausschließlich vor dem Notar, bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Seiten.
Dabei geht es um mehr als eine Formalie. Bindung bedeutet Planungssicherheit: für den Sohn, der den Betrieb weiterführt und auf Gehalt verzichtet, für die Lebensgefährtin, die die Pflege übernimmt, für den Nachfolger, der ins Unternehmen einsteigt. Lebzeitige Verfügungen bleiben möglich. Schenkungen in Beeinträchtigungsabsicht kann der Vertragserbe nach dem Erbfall jedoch herausverlangen.
Und bei Familienunternehmen entscheidet genau diese Verlässlichkeit, ob die nächste Generation einsteigt.
Wer Nachfolge auf Gegenleistung baut, sollte deshalb nicht auf ein Dokument setzen, das sich nächste Woche ändern lässt.
Erst die Bindung vereinbaren. Dann übergeben.

Adresse

Rossertstraße 15
Frankfurt
60323

Benachrichtigungen

Erfahren Sie als Erste/r von Neuigkeiten und Aktionen: Wir schicken Ihnen eine E-Mail, wenn GxG Legal etwas veröffentlicht. Ihre E-Mail-Adresse wird für keinen anderen Zweck verwendet, und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an GxG Legal senden:

Verknüpfungen

Teilen