15/10/2026
Ein Unfall. Koma. Die Ehefrau will das Haus verkaufen, um die Pflege zu bezahlen – aber darf sie das?
Die Ehe allein beantwortet diese Frage nicht. Entscheidend ist, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt.
Ehepartner dürfen seit 2023 füreinander entscheiden – aber nur in Gesundheitsfragen und nur für sechs Monate. Konto, Immobilie und Firma gehören nicht dazu. Fehlt eine Vollmacht, bestimmt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Das kann der Ehepartner sein, muss es aber nicht. Und selbst dann steht jede größere Entscheidung unter gerichtlicher Kontrolle.
Dabei geht es um mehr als die Schriftform, die rechtlich genügt. Wer Immobilien verkaufen oder belasten soll, braucht eine beglaubigte Vollmacht für das Grundbuch, wer GmbH-Anteile verwaltet, ebenso für das Handelsregister. Banken akzeptieren notarielle Vollmachten deutlich zuverlässiger als Formulare. Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister sorgt dafür, dass das Gericht die Vollmacht findet, bevor es einen Betreuer bestellt.
Und bei Unternehmern gilt: Es geht um die Handlungsfähigkeit der Firma.
Wer Vermögen, Immobilien oder Beteiligungen hält, sollte deshalb nicht erst im Ernstfall fragen, wer für ihn handeln darf.
Erst die Vollmacht regeln. Dann bleibt die Firma handlungsfähig.