GxG Legal

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06/09/2026

Der Umzug nach Zürich dauert einen Tag. Die Vorbereitung darauf mitunter Jahre.

Wohnort, Schule, Lebensqualität, die Entscheidung für die Schweiz beginnt meist privat. Wer zugleich eine wesentliche Beteiligung an einem deutschen Unternehmen hält, bewegt jedoch mehr als seinen Lebensmittelpunkt.

Plötzlich treffen zwei Rechtsordnungen, zwei Steuersysteme und ein unternehmerisches Vermögen aufeinander.

Dabei ist der Wegzug selbst selten das eigentliche Problem. Entscheidend ist, was davor passiert: Beteiligungsstruktur, Holding, Ausschüttungen, Nachfolge oder ein späterer Exit.

Bei grenzüberschreitender Vermögensplanung entscheidet deshalb nicht nur das Ziel. Sondern die Reihenfolge.

05/09/2026

Ab welchem Vermögen braucht man ein Family Office?

20 Millionen? 50? 100?

Die Frage nach der Zahl führt in die Irre. Denn zwei Familien mit identischem Vermögen können vollkommen unterschiedliche Antworten benötigen.

Die eine hält ein LIQUIDES DEPOT, eine Immobilie, lebt an einem Ort. Ein gutes PRIVATE BANKING trägt hier weit.

Die andere führt mehrere Unternehmen, hält Beteiligungen, Immobilien über Grenzen hinweg, eine nächste Generation wächst in Verantwortung hinein. Hier entscheidet KOMPLEXITÄT, nicht der Kontostand.

Genau an dieser Unterscheidung setzt die Arbeit an: Banken, Asset Manager, Steuern, Recht, Reporting und FAMILY GOVERNANCE in eine tragfähige Struktur zu bringen. Multi Family Office, irgendwann vielleicht ein eigenes.

Die richtige Frage lautet daher nicht, ob das Vermögen groß genug ist. Sondern ob es komplex genug ist, dass jemand die GESAMTSTEUERUNG übernehmen muss.

Dr. Nikita Gontschar zu einer Frage, die sich mit jedem unternehmerischen Schritt neu stellt.

Aufgenommen am Schanzengraben, Zürich.

GxG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · Frankfurt am Main · Zürich · London

04/09/2026

Der Verkauf gelingt. Der Kaufpreis übertrifft die Erwartung. Achtzehn Monate später kommunizieren zwei Geschwister über ihre Anwälte.

Der Vertrag war präzise. Die Struktur war sauber. Das Ergebnis steht trotzdem im Raum.

Solche Verläufe erklären sich selten über Beratungsfehler. Sie erklären sich über das, was zwischen den Beteiligten bereits vor der Transaktion bestand.

Die Annahme, VERMÖGEN löse Spannungen auf, scheitert in der Praxis regelmäßig. Was stattdessen geschieht, folgt einer eigenen Logik und diese Logik entscheidet darüber, ob Vermögensplanung über Generationen trägt.

Dr. Nikita Gontschar über die Frage, die außerhalb des Gesellschaftsvertrags liegt.

03/09/2026

Der Verkauf gelingt. Der Kaufpreis übertrifft die Erwartung. Achtzehn Monate später kommunizieren zwei Geschwister über ihre Anwälte.

Der Vertrag war präzise. Die Struktur war sauber. Das Ergebnis steht trotzdem im Raum.

Solche Verläufe erklären sich selten über Beratungsfehler. Sie erklären sich über das, was zwischen den Beteiligten bereits vor der Transaktion bestand.

Die Annahme, VERMÖGEN löse Spannungen auf, scheitert in der Praxis regelmäßig. Was stattdessen geschieht, folgt einer eigenen Logik — und diese Logik entscheidet darüber, ob Vermögensplanung über Generationen trägt.

Dr. Nikita Gontschar über die Frage, die außerhalb des Gesellschaftsvertrags liegt.

02/09/2026

Ihr Vermögen ist investiert.
Liquidität möchten Sie trotzdem verfügbar halten.

Die naheliegende Lösung: verkaufen.
Die elegantere Frage: Ist das überhaupt notwendig?

Ein Lombardkredit ermöglicht es, Wertpapiere und andere geeignete Vermögenswerte als Sicherheit zu hinterlegen und darauf Liquidität aufzunehmen — ohne das Portfolio aufzulösen.

Im Private Banking ist das ein etabliertes Instrument. Entscheidend ist allerdings nicht die Kreditlinie, die eine Bank heute bereitstellt.

Entscheidend ist, was passiert, wenn die Märkte morgen anders aussehen.

Sinkt der Wert der Sicherheiten, steigt das Beleihungsverhältnis. Aus komfortablem Leverage kann dann Nachbesicherungsbedarf werden — gerade in einem Marktumfeld, in dem man eigentlich nicht verkaufen möchte.

Die relevante Frage lautet deshalb nicht:

Wie viel kann ich beleihen?

Sondern:

Wie viel Leverage verträgt meine Vermögensstruktur auch in einem schlechten Markt?

Liquidität lässt sich strukturieren. Risiko sollte man mitstrukturieren.

Dr. Nikita Gontschar | GxG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

01/09/2026

Nicht jedes Vermögen wird beim Erben gleich behandelt.

Wer ein Unternehmen an die nächste Generation überträgt, kann von weitreichenden steuerlichen Verschonungen profitieren. Bei privatem Vermögen gelten andere Regeln.

Ob diese Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich Bestand hat, beschäftigt nun erneut das Bundesverfassungsgericht. Am 13. Oktober 2026 wird in Karlsruhe mündlich verhandelt.

Für Familienunternehmer ist das kein Anlass für hektische Übertragungen. Aber vielleicht für etwas, das ohnehin zu oft vertagt wird: die eigene Nachfolge einmal konsequent durchzudenken.

Denn gute Nachfolgeplanung beginnt nicht mit der Steuer.

Sie beginnt mit der Frage, was bleiben soll.

31/08/2026

Zwei Wege führen zum eigenen Unternehmen. Der Unterschied liegt im Kapital. Die Folgen liegen im Vertrag.
Weg eins ist der SEARCH FUND. Fünfzehn bis zwanzig Investoren tragen zwei Jahre Suche und finanzieren anschließend den Erwerb. Am Ende hält der Käufer fünfundzwanzig bis dreißig Prozent.
Weg zwei ist SELF-FUNDED. Eigenkapital im niedrigen sechsstelligen Bereich, dazu Bankfinanzierung mit Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder über ein KfW-Programm, dazu ein VERKÄUFERDARLEHEN. Der Käufer hält hundert Prozent.
Damit scheint die Rechnung klar. In der Praxis entscheidet eine andere Größe.
Beim Search Fund steht die Kontrolle im ZUSTIMMUNGSKATALOG der Gesellschaftervereinbarung. Investitionen ab Schwellenwert, Besetzung der Führungsebene, weitere Finanzierungsrunden und der Zeitpunkt des EXIT sind dort regelmäßig zustimmungspflichtig. Die Quote beschreibt den Ertrag. Der Katalog beschreibt den Alltag.
Beim self-funded Erwerb steht dieselbe Kontrolle bei der Bank. Financial Covenants, Ausschüttungssperren und eine selbstschuldnerische Mithaftung begleiten die Finanzierung über die gesamte Laufzeit. Hundert Prozent der Anteile und hundert Prozent Entscheidungsfreiheit sind zwei verschiedene Dinge.
Das Verkäuferdarlehen verdient dabei eigene Aufmerksamkeit. Die Bank verlangt üblicherweise einen RANGRÜCKTRITT. Für den Käufer wird dasselbe Darlehen zugleich zur wirksamsten Sicherheit für Garantieansprüche, sofern die AUFRECHNUNG im Kaufvertrag ausdrücklich zugelassen ist. Dieser eine Satz entscheidet, ob spätere Ansprüche werthaltig bleiben oder gegen einen Verkäufer geführt werden, der längst ausgezahlt ist.
Beide Wege tragen. Die Frage lautet, wer nach dem Closing entscheidet.
Teil 5 von 5.
Welcher Weg passt zu Ihnen: Kapital teilen oder Haftung tragen?
Dr. Nikita Gontschar · Managing Partner
GxG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · Frankfurt am Main
www.gxglegal.com

30/08/2026

Ein Kunde bringt vierzig Prozent des Umsatzes. Im Exposé heißt das Referenzkunde. Im Kaufvertrag heißt es KLUMPENRISIKO.
Drei Punkte kosten Erstkäufer in der Praxis am meisten. Jeder davon lässt sich vertraglich abbilden, sofern er vor der Unterschrift gesehen wird.
Erstens der Kundenbestand. Ab zwanzig Prozent Umsatzanteil hängt der Kaufpreis an einer einzigen Beziehung. Die entscheidende Information steht dabei selten in der Bilanz, sondern im Kundenvertrag: Enthält er eine CHANGE-OF-CONTROL-Klausel, entsteht mit dem Eigentümerwechsel ein Kündigungsrecht — wirksam am Tag des CLOSING. Absicherung läuft über Kaufpreiseinbehalt, Garantien auf den Kundenbestand und eine Kopplung an den Verbleib.
Zweitens die Liquidität. Der Kaufpreis ist der eine Teil, der Betriebsmittelbedarf der andere. L***r, Forderungen und laufende Kosten binden nach dem Erwerb zusätzliches Kapital, zehn bis zwanzig Prozent sind ein realistischer Ansatz. Vertraglich gehört dazu ein normalisiertes WORKING CAPITAL als Stichtagsgröße samt Anpassungsmechanik. Wer diesen Punkt offen lässt, finanziert das leergeräumte L***r des Verkäufers mit. Nach drei Monaten ILLIQUIDE ist ein Strukturproblem, kein Ertragsproblem.
Drittens der Übergang. Zwölf Monate Verbleib des Verkäufers, Bonus an messbare Zahlen gekoppelt. Der EARN-OUT allein trägt dabei die halbe Absicherung. Dazu gehören ein Wettbewerbsverbot mit Laufzeit und Radius, eine Kundenschutzklausel für die SCHLÜSSELKUNDEN und eine Bemessungsgrundlage, die der Käufer nach dem Closing selbst beeinflusst. Andernfalls entsteht Streit über Zahlen, die beide Seiten unterschiedlich rechnen.
Diese drei Punkte sind bekannt. Sie stehen trotzdem in jedem zweiten Kaufvertrag offen.
Ein Unternehmenskauf scheitert selten am Preis. Er scheitert an dem, was zwischen Signing und Closing ungeregelt bleibt.
Teil 4 von 5.
Welcher Punkt taucht in Ihren Verhandlungen zuerst auf: das Klumpenrisiko oder das Working Capital?
Dr. Nikita Gontschar · Managing Partner
GxG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · Frankfurt am Main
www.gxglegal.com

29/08/2026

Mit 28 Geschäftsführer. Das ist der Teil, den alle erzählen.
Der Titel steht im Anstellungsvertrag. Der ANTEIL steht woanders — und er ist bereits verhandelt, bevor das erste Unternehmen geprüft wird.
Ein SEARCH FUND finanziert zunächst die Suche. Kapital von fünfzehn bis zwanzig INVESTOREN trägt rund zwei Jahre, in denen ein profitables Unternehmen gefunden wird. Dieselben Investoren finanzieren anschließend den Erwerb. Das eingesetzte SUCHKAPITAL wandelt sich dabei in Gesellschaftsanteile.
Am Ende hält der Suchende in der marktüblichen Struktur fünfundzwanzig bis dreißig Prozent. Gestaffelt, an Bedingungen gebunden, festgelegt im BETEILIGUNGSVERTRAG.
Drei Punkte tragen diese Struktur.
Der UMWANDLUNGSKURS des Suchkapitals entscheidet über den Anteil nach dem Erwerb. Das VESTING entscheidet, ob die Beteiligung an Zeit hängt oder an Ergebniszielen — und damit über die Position in schwachen Jahren. MITVERKAUFSRECHT und LIQUIDATIONSPRÄFERENZ entscheiden, wer Zeitpunkt und Preis eines späteren EXIT bestimmt.
Wer diese Punkte vor der Suche verhandelt, verhandelt mit Kapitalgebern. Wer sie danach stellt, verhandelt mit Gesellschaftern.
Der Titel kommt mit dem Closing. Der Anteil kommt aus dem Vertrag.
Teil 3 von 5.
Welcher Punkt wiegt aus Ihrer Sicht schwerer: das Vesting oder die Exit-Rechte?
Dr. Nikita Gontschar · Managing Partner
GxG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · Frankfurt am Main
www.gxglegal.com

28/08/2026

Der größte EIGENTÜMERWECHSEL der deutschen Wirtschaftsgeschichte findet ohne öffentliche Debatte statt.
Zehntausende inhabergeführte Unternehmen im deutschsprachigen Raum suchen in den kommenden Jahren einen NACHFOLGER. Die Kinder wollen den Betrieb nicht. Der Markt kennt die Firmen nicht. Also schließen sie.
MASCHINENBAU. STEUERBERATUNG. SANITÄR. SOFTWARE. Profitable Unternehmen mit dreißig Jahren Geschichte und intakten Kundenbeziehungen. Sie scheitern nicht am Geschäft, sondern am fehlenden Übergang.
Für Käufer entsteht daraus eine Marktlage, die es in dieser Form nicht wieder geben wird. MEHR VERKÄUFER ALS KÄUFER verschiebt die VERHANDLUNGSMACHT. Preise werden erreichbar, Strukturen flexibel, VERKÄUFERDARLEHEN und gestaffelte Übergaben verhandelbar.
Diese Verhandlungsmacht entscheidet sich nicht am Preis, sondern an der Struktur. Wer den Übergang gestaltet, bestimmt, ob aus einer günstigen Ausgangslage ein tragfähiger Deal wird oder eine Haftung, die erst nach dem CLOSING sichtbar wird.
Die Unternehmen sind da. Die Käufer auch. Was fehlt, ist die Struktur dazwischen.
Dr. Nikita Gontschar · Managing Partner
GxG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · Frankfurt am Main
www.gxglegal.com

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