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Wirtschaftsberatende Rechtsanwälte und Steuerberater

⚖️ AI Act: Die Fristen für Hochrisiko-KI wurden verschoben. Für Arbeitgeber bedeutet das vor allem eines: mehr Zeit für ...
02/09/2026

⚖️ AI Act: Die Fristen für Hochrisiko-KI wurden verschoben.
Für Arbeitgeber bedeutet das vor allem eines: mehr Zeit für die Vorbereitung.

Gerade im Personalbereich kann der Einsatz von KI schnell rechtlich relevant werden.
Das betrifft beispielsweise Systeme, die im Recruiting eingesetzt werden, Beschäftigte bewerten oder Personalentscheidungen unterstützen.

Für bestimmte Hochrisiko-KI gelten die umfassenden Vorgaben nun erst ab Dezember 2027, für bestimmte produktbezogene Hochrisiko-Systeme ab August 2028.

Ein Grund, das Thema aufzuschieben, ist das allerdings nicht.
Denn wesentliche Teile des AI Acts sind bereits anwendbar. Hinzu kommen Anforderungen aus Datenschutz, Arbeitsrecht und betrieblicher Mitbestimmung, die unabhängig von den verschobenen Fristen zu beachten sind.

📌 Unternehmen sollten die zusätzliche Zeit deshalb nutzen, um ihre bestehenden KI-Anwendungen zu erfassen, Risiken zu prüfen und klare interne Zuständigkeiten und Prozesse zu schaffen.

Was Arbeitgeber jetzt im Blick haben sollten, haben wir hier zusammengefasst.

⚖️ Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Wie müssen Arbeitgeber reagieren?Vorwürfe sexueller Belästigung stellen Unterne...
31/08/2026

⚖️ Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Wie müssen Arbeitgeber reagieren?

Vorwürfe sexueller Belästigung stellen Unternehmen vor eine besondere Herausforderung:
Betroffene müssen wirksam geschützt und Hinweise ernst genommen werden. Gleichzeitig darf ein Verdacht nicht vorschnell als erwiesenes Fehlverhalten behandelt werden.

Das AGG verpflichtet Arbeitgeber dazu, ihre Beschäftigten vor sexueller Belästigung zu schützen. Steht ein entsprechender Verdacht im Raum, kommt es deshalb auf eine sorgfältige Aufklärung des Sachverhalts an.

Insbesondere wenn eine Verdachtskündigung in Betracht kommt, müssen belastende wie entlastende Umstände berücksichtigt, die beschuldigte Person angehört und die Aufklärung sorgfältig dokumentiert werden.

Welche arbeitsrechtliche Reaktion angemessen ist, hängt anschließend vom konkreten Einzelfall ab. Das Spektrum kann von einer Abmahnung oder Versetzung bis hin zur Kündigung reichen.

📌 Was Arbeitgeber dabei beachten sollten, haben wir hier zusammengefasst.

⚖️ Mobiles Arbeiten aus dem Ausland klingt unkompliziert, rechtlich ist es das nicht immer.Workation, Homeoffice im Ausl...
28/08/2026

⚖️ Mobiles Arbeiten aus dem Ausland klingt unkompliziert, rechtlich ist es das nicht immer.

Workation, Homeoffice im Ausland oder grenzüberschreitendes Mobile Work gehören für viele Unternehmen längst zu modernen Arbeitsmodellen.
Gleichzeitig stellen sich schnell Fragen zu Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Aufenthaltsrecht.

Welche Grenzen Arbeitgeber kennen sollten und wie sich mobile Auslandstätigkeit rechtssicher gestalten lässt, zeigt BLUEDEX Rechtsanwältin Emma Lotz im Rahmen der Future of Work Fachkonferenz von HRnetworx im Webinar:
🎤 New Work 2026: Rechtliche Grenzen mobiler Auslandstätigkeit�📅 13. Oktober 2026, 09:05–09:35 Uhr�
Im Fokus stehen unter anderem die Unterschiede zwischen EU-Ausland und Drittstaaten, typische Fallstricke und die Frage, wie Unternehmen Mobile Work rechtssicher in der Praxis umsetzen können.

👉 Jetzt kostenfrei anmelden: https://www.linkedin.com/events/newwork2026-rechtlichegrenzenmo7494993027741151234/

⚖️ „Auf das Arbeitsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.“: eine Formulierung, die in internationalen Arbeitsvertr...
27/08/2026

⚖️ „Auf das Arbeitsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.“: eine Formulierung, die in internationalen Arbeitsverträgen schnell zu kurz greifen kann.

Das BAG hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit einer solchen Rechtswahlklausel beschäftigt und sie im konkreten Fall für intransparent und unwirksam erklärt (BAG, 19.03.2026 - 2 AZR 53/25)

Der Hintergrund: Ein Arbeitnehmer eines deutschen Unternehmens arbeitete zuletzt vollständig aus dem Homeoffice in den Niederlanden.
Die vertragliche Rechtswahl vermittelte jedoch den Eindruck, dass ausschließlich deutsches Recht maßgeblich sei.

🌍 Gerade bei Mobile Work, Entsendungen und anderen grenzüberschreitenden Beschäftigungsmodellen sollten Arbeitgeber deshalb genau hinschauen. Denn eine Rechtswahl kann nicht ohne Weiteres den Schutz zwingender Vorschriften verdrängen, der Beschäftigten nach dem ohne Rechtswahl anwendbaren Recht zustehen würde.

Für die Praxis heißt das: Bestehende Vertragsmuster und insbesondere pauschale Rechtswahlklauseln sollten überprüft werden.

👉 Was das Urteil für die Praxis bedeutet, haben wir hier zusammengefasst.

🌍 Internationales Recruiting bringt einige rechtliche Fragen mit sich.Denn bevor eine internationale Fachkraft ihre Stel...
20/08/2026

🌍 Internationales Recruiting bringt einige rechtliche Fragen mit sich.

Denn bevor eine internationale Fachkraft ihre Stelle in Deutschland antreten kann, muss unter anderem geklärt sein, ob und unter welchen Voraussetzungen sie hier arbeiten darf.

Welcher Aufenthaltstitel kommt infrage?
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
Und wie lässt sich das Verfahren möglicherweise beschleunigen?

⚖️ Genau darum geht es im Webinar „Internationales Recruiting rechtssicher gestalten.“ von BLUEDEX Rechtsanwältin Emma Lotz als Teil der Reihe „Arbeitsrecht im Fokus“ von HRnetworx & EFAR am 12. November 2026.

Emma gibt einen Überblick über die relevanten Aufenthaltstitel und Verfahrensabläufe und zeigt, welche Prüf-, Aufbewahrungs- und Hinweispflichten Arbeitgeber kennen sollten.
Ein Thema, das gerade für Unternehmen wichtig ist, die internationale Fachkräfte einstellen oder ihr Recruiting künftig stärker international ausrichten möchten.

👉 Jetzt anmelden: https://www.hrnetworx.com/events/12-11-26-arbeitsrecht

⚖️ Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird einiges verändern: auch für Arbeitgeber, die sich bisher nur wenig mit dem T...
18/08/2026

⚖️ Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird einiges verändern: auch für Arbeitgeber, die sich bisher nur wenig mit dem Thema beschäftigt haben.

Im Kern geht es um Equal Pay: Werden gleiche oder gleichwertige Tätigkeiten auch nach nachvollziehbaren und geschlechtsneutralen Kriterien vergütet?

Für Unternehmen lohnt sich deshalb schon jetzt ein genauer Blick auf die eigenen Strukturen:
💶 Vergütung: Sind Gehaltsunterschiede sachlich begründbar und dokumentiert?�📋 Stellen: Sind Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten klar beschrieben und vergleichbar?�🔎 Recruiting: Wie transparent sind Einstiegsgehälter und Gehaltsspannen im Bewerbungsprozess?

Gerade die Frage, wann unterschiedliche Tätigkeiten als gleichwertig anzusehen sind, dürfte in der Praxis eine wichtige Rolle spielen.
⏳ Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht ist bereits abgelaufen. Ein deutsches Umsetzungsgesetz steht allerdings noch aus.
Für Arbeitgeber heißt das: Die Zeit lässt sich nutzen, um Vergütungsstrukturen und Prozesse zu prüfen und mögliche Baustellen frühzeitig zu erkennen.

👉 Was dabei wichtig wird, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

⚖️ Weniger Kündigungsschutz für Hochverdiener? Genau das plant die Bundesregierung ab 2027.Künftig soll für hoch vergüte...
17/08/2026

⚖️ Weniger Kündigungsschutz für Hochverdiener? Genau das plant die Bundesregierung ab 2027.

Künftig soll für hoch vergütete Beschäftigte oberhalb einer bestimmten Gehaltsschwelle eine erleichterte Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich werden. Der Kündigungsschutz würde damit allerdings nicht vollständig entfallen.

Der entscheidende Unterschied: Stellt sich eine Kündigung als sozial ungerechtfertigt heraus, könnte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis dennoch gerichtlich gegen Zahlung einer Abfindung auflösen lassen, ohne dafür einen besonderen Auflösungsgrund darlegen zu müssen.

💶 Betroffen wären nach den bisherigen Plänen Beschäftigte mit einer Vergütung von mehr als dem 1,75-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für Arbeitgeber könnte das Trennungsprozesse künftig planbarer machen und auch die Verhandlungsposition bei Abfindungen verändern.

❗ Noch sind allerdings wichtige Fragen offen: etwa, ob auch bestehende Arbeitsverhältnisse erfasst werden und welche Vergütungsbestandteile für die Gehaltsschwelle zählen.

👉 Was bislang bekannt ist und worauf Arbeitgeber jetzt achten sollten, haben wir für euch zusammengefasst

⚖️ Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie kommt, aber was bedeutet das ganz konkret für Arbeitgeber?Darüber hat Cornelia Gä...
13/08/2026

⚖️ Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie kommt, aber was bedeutet das ganz konkret für Arbeitgeber?

Darüber hat Cornelia Gärtner vom BVMW mit unserem Associated Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht Patrick Loeke gesprochen.

Im Interview geht es um die Fragen, die Unternehmen jetzt beschäftigen:
Wie lassen sich gleiche und gleichwertige Tätigkeiten bewerten?
Was ändert sich bei Vergütungsstrukturen und im Recruiting?
Und warum sollten sich auch tarifgebundene Unternehmen mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen?

⏳ Hinzu kommt eine besondere Situation: Die Frist zur Umsetzung in deutsches Recht ist bereits abgelaufen, ein Umsetzungsgesetz gibt es bislang jedoch nicht.

Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit den eigenen Strukturen zu beschäftigen: von Stellenbeschreibungen über Vergütungsdaten bis hin zum Bewerbungsprozess.

Die ausführliche Einordnung finden Sie im aktuellen Beitrag inkl. Video von Cornelia Gärtner.
👉 Jetzt Interview ansehen und Artikel lesen: https://connyunity.de/unternehmensentwicklung-unternehmensnachfolge/eu-entgelttransparenzrichtlinie-was-auf-arbeitgeber-zukommt-81483/

📸 Foto: Cornelia Gärtner | ConnyUnity

⚖️ Recruiting kann heute viel, rechtlich erlaubt ist trotzdem nicht alles.Am 10. September ist BLUEDEX Ass. Partner Char...
11/08/2026

⚖️ Recruiting kann heute viel, rechtlich erlaubt ist trotzdem nicht alles.

Am 10. September ist BLUEDEX Ass. Partner Charlotte Wolff bei der HRnetworx Online-Fachkonferenz „Recruiting Reloaded“ dabei.

In ihrem Webinar „Recruiting Compliance - zwischen Reichweite und Risiko“ geht es um die Fragen, die im modernen Bewerbermanagement schnell zur rechtlichen Stolperfalle werden können.

🔎 Wie weit darf Social-Media-Screening gehen?�
📲 Was ist beim Active Sourcing zu beachten?
�🤖 Welche Grenzen gelten beim Einsatz von KI?�
⚖️ Und wo kommen AGG, Datenschutz und betriebliche Mitbestimmung ins Spiel?

Charlotte zeigt anhand konkreter Praxiskonstellationen, wie sich Recruiting effizient gestalten lässt, ohne die rechtlichen Leitplanken aus dem Blick zu verlieren.

📅 10. September 2026�
🕙 10:50–11:20 Uhr�

👉 Wer dabei sein möchte, kann sich jetzt noch kostenfrei anmelden: https://www.hrnetworx.com/session/10-09-26-recruiting-reloaded/recruiting-compliance-zwischen-reichweite-und-risiko

⚖️ Kündigung ausgesprochen und bis zum Ende der Kündigungsfrist freistellen?Entsprechende Klauseln finden sich in vielen...
10/08/2026

⚖️ Kündigung ausgesprochen und bis zum Ende der Kündigungsfrist freistellen?

Entsprechende Klauseln finden sich in vielen Arbeitsverträgen.
Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt jedoch, dass eine Kündigung allein für eine Freistellung nicht ausreicht.

📌 Mit Urteil vom 25. März 2026 (5 AZR 108/25) hat das BAG eine formularmäßige Freistellungsklausel für unwirksam erklärt, die dem Arbeitgeber nach Ausspruch einer Kündigung ohne weitere Voraussetzungen eine bezahlte Freistellung ermöglichte. Denn der Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung besteht grundsätzlich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fort.

Ein generelles Verbot von Freistellungen folgt daraus aber nicht. Überwiegende schutzwürdige Arbeitgeberinteressen können eine Freistellung weiterhin rechtfertigen.

Entscheidend sind die konkreten Umstände und eine Abwägung der Interessen im Einzelfall. 🔎

🚗 Auch beim Dienstwagen lohnt sich ein genauer Blick: Im entschiedenen Fall war der Widerruf der privaten Nutzung an eine berechtigte Freistellung geknüpft. Ob diese Voraussetzung tatsächlich erfüllt war, muss nun erneut geprüft werden.

👉 Für Arbeitgeber ist das Urteil daher ein guter Anlass, bestehende Freistellungsklauseln und die Praxis bei Trennungen zu überprüfen.
Pauschale Regelungen reichen nicht in jedem Fall aus.

Adresse

Friedrich-Ebert-Anlage, Tower 185, 35-37
Frankfurt
60327

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