Brehm-Kaiser & Dr. Brehm

Brehm-Kaiser & Dr. Brehm Dr Brehm und Brehm-Kaiser die Spezialisten für Studienplatzverfahren Hochschulrecht Prüfungsrech

2 weitere Studienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Zahnmedizin - 1. Fachsemester - im Wintersemester 2024/20...
23/12/2024

2 weitere Studienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Zahnmedizin - 1. Fachsemester - im Wintersemester 2024/2025
5 weitere Studienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Humanmedizin - 1. Fachsemester - im Wintersemester 2024/2025
5 weitere Studienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Humanmedizin - 1. klinisches Fachsemester/5. Fachsemester - im Wintersemester 2024/2025

Schöne Weihnachten und einen gesunden Start ins neue Jahr 2025‍Wir wünschen allen unseren Mandanten, denen, die es einma...
11/12/2024

Schöne Weihnachten und einen gesunden Start ins neue Jahr 2025

Wir wünschen allen unseren Mandanten, denen, die es einmal waren oder vielleicht einmal werden, Freunden, Bekannten und auch denen, die sich auf unsere Seite verirrt haben, ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest, viele "Studienplätzchen" und einen gesunden Rutsch ins Jahr 2025!
Bleiben Sie gesund!
Ihre
Alexandra Brehm-Kaiser & Team

2 weitere Teilstudienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Zahnmedizin - 1. Fachsemester - im Wintersemester 202...
10/12/2024

2 weitere Teilstudienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Zahnmedizin - 1. Fachsemester - im Wintersemester 2024/2025

2 weitere Studienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Humanmedizin - 1. und 2. klinisches Fachsemester - im Wintersemester 2024/2025

3 weitere Studienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Humanmedizin - 1. Fachsemester - im Wintersemester 2024/2025

Anforderungen an eine Portfolio-Prüfung zu einem Praxissemester Heute berichten wir über die Anfechtung eines Prüfungser...
29/08/2024

Anforderungen an eine Portfolio-Prüfung zu einem Praxissemester

Heute berichten wir über die Anfechtung eines Prüfungsergebnisses im Fachbereich Sozialwesen an einer Hochschule im Rhein-Main-Gebiet.

Rechtsanwalt Joachim Drinhaus berichtet von einer sogenannten Portfolio-Prüfung in einem sozial ausgerichteten Bachelorstudiengang, bei der vom Prüfungskandidaten ein Lerntagebuch für ein Praxissemester erstellt werden musste. Praxiserfahrungen, Dokumente, Arbeitsergebnisse, Präsentationen waren zu verarbeiten und in Beziehung zu fachlichen Grundlagen aus dem Studium zu setzen. Abschließend bedurfte es einer Reflexion zwischen Theorie und erlebtem Praxisgeschehen. Die dazu absolvierte zweite Wiederholungsprüfung sollte nicht bestanden worden sein.

Im Widerspruch gegen die Bewertung hatten wir u.a. vorgetragen, dass die Prüfer entgegen den Rechtsgrundlagen aus der Allgemeinen und der Besonderen Prüfungsordnung sowie dem Modulhandbuch an diese Praxis-Arbeit wissenschaftliche Anforderungen stellten, die einer Bachelor-Thesis zugrunde gelegt werden würden, nicht jedoch einer Modulprüfung in Form der Portfolio-Prüfung, die im Umfang auf 10 DIN-A4-Seiten beschränkt werden musste. Die Bestehenskriterien waren auch entgegen den Prüfungsordnungen nicht zu Beginn des Semesters, sondern erst kurze Zeit vor dem Abgabetermin der Prüfungsarbeit mitgeteilt worden. Die Art der Festlegung dieser Bestehenskriterien und deren Autor blieben unklar. Auch die von den Prüfern im Einzelnen wahrgenommenen angeblichen Schlechtleistungen wurden von uns im Einzelnen moniert. Denn die Leistungen des Kandidaten waren nicht nur generell, sondern in vielen Details von den Prüfern nicht auf der Grundlage eines angemessenen Verhältnisses zu den eigentlichen Anforderungen einer Portfolio-Prüfung für ein Praxissemester bewertet worden.

Dem Widerspruch wurde seitens der Hochschule abgeholfen. Der Prüfungsausschuss ließ offensichtlich anhand maßgeblicher Bewertungskriterien die Leistung durch andere Prüfer neu bewerten, was zum Bestehen der Prüfung und damit auch zum Bestehen des gesamten Studiengangs führte.

Anerkenntnis der Hochschule: keine rückwirkende Exmatrikulation Ein Mitglied unserer Vereinigung, Rechtsanwälte gegen Nu...
20/08/2024

Anerkenntnis der Hochschule: keine rückwirkende Exmatrikulation

Ein Mitglied unserer Vereinigung, Rechtsanwälte gegen Numerus clausus, Herr Rechtsanwalt Joachim Schaller, Hamburg, hat folgendes erfolgreiche Verfahren geführt:

In vielen Fällen nehmen die Hochschulen rückwirkende Exmatrikulationen vor, wenn Studierende eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Die Exmatrikulation wird dabei auf das Datum der letzte Prüfungsleistung zurückdatiert, auch wenn die Bekanntgabe des Ergebnisses erst später erfolgte und danach noch mindestens einen Monat Zeit ist, um dieses mit einem Widerspruch gegebenenfalls anzugreifen.

In einem Musterverfahren, das AStA-Rechtsanwalt Joachim Schaller gegen die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg beim Verwaltungsgericht Hamburg geführt hat (2 K 2671/20) hatte die Hochschule, nachdem eine Studentin eine Prüfung im letzten Versuch am 26.01.2019 geschrieben hatte, mit Bescheid vom 04.06.2019 die Exmatrikulation zum 26.01.2019 ausgesprochen. Im Klageverfahren wurde dies nach einem gerichtlichen Hinweis nun dahingehend korrigiert, dass die Exmatrikulation erst mit Wirkung zum 08.06.2019 (Zugang des Bescheides vom 04.09.2019) erfolgte.

Die Streiche der IT: Uni-Studierendenportale im Wechsel: Change a running systemViele Hochschulen wollen mit ihrer IT au...
26/07/2024

Die Streiche der IT: Uni-Studierendenportale im Wechsel: Change a running system

Viele Hochschulen wollen mit ihrer IT auf der Höhe der Zeit bleiben. Das kann der Studien- und Prüfungsorganisation, den Dozenten und Prüfern, aber auch den Studierenden Transparenz bringen. Nicht so in einem Fall, von dem Rechtsanwalt Drinhaus berichtet. Eine große medizinische Fakultät war mit ihrer IT im Umbruch. Ein solches Projekt bedarf je nach Umfang durchaus mehr als zwei Semester Zeit, insbesondere wenn verschiedene inneruniversitäre Plattformen zusammen gefasst werden müssen.

Ein Studierender dieser Fakultät hatte seine erste Wiederholungsprüfung in einem Modul absolviert. Nach der Prüfungsordnung war vorgesehen, dass bei einem Nichtbestehen die weitere Wiederholungsprüfung binnen ca. zwei Wochen angetreten werden musste. Nun wäre es in einem eingefahrenen IT-System normalerweise möglich gewesen, zuvor die Bewertung einzusehen, um sich entweder über das Ergebnis zu freuen oder sich auf die neue Wiederholungsprüfung rechtzeitig vorzubereiten. Nicht so im vorliegenden Fall: Das Ergebnis wurde nicht bekannt gegeben. Zufällig – auf einer Lernplattform – sah der Studierende am Wochenende seine Matrikelnummer in einer Liste von Teilnehmern für die Wiederholungsprüfung am anschließenden Montag. Überraschung! Denn das Ergebnis der Erstprüfung war weder im alten System vorhanden noch rechtzeitig in das neue System eingepflegt worden. Der Studierende trat die Prüfung an, um nicht unentschuldigt zu fehlen, obwohl keine wirksame Prüfungsladung vorlag, somit auch keine Ladungsfrist für die nächstmögliche Prüfung im Rechtssinne eingehalten worden war. Er bestand nicht. Im Rahmen des anwaltlich geführten Widerspruchsverfahrens erkannte die Hochschule durch detaillierte Darlegung der im Rahmen der IT-System-Änderungen aufgetretenen Kommunikationsprobleme zwischen ihr und dem Prüfungskandidaten, dass so keine wirksame Prüfung zustande gekommen war. Es kam zu einer Einigung mit dem Ergebnis, dass diese Prüfung wiederholt werden durfte.

Verweigerung der Akteneinsicht in Prüfungsakten unzulässig – Update 2022/2023Bereits im März 2018 hatten wir die Rechtsa...
19/06/2023

Verweigerung der Akteneinsicht in Prüfungsakten unzulässig – Update 2022/2023
Bereits im März 2018 hatten wir die Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs zum Verhalten einiger Hochschulen dargestellt, die Akteneinsicht der Prüfungskandidaten in ihre eigenen Prüfungen zu vermeiden oder zu minimieren. Schon zu einem Zeitpunkt, in dem in Deutschland noch nicht die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) galt, war der Europäische Gerichtshof nach europäischem Recht zu dem Ergebnis gelangt, dass Prüfungsbewertungen als personenbezogene Daten zu qualifizieren sind. Dieses führt zu einem Auskunfts- und Einsichtsrecht für die betroffenen Prüfungskandidaten. Den komplette Bericht findet ihr unter www.studium-blog.com

1 weiterer Studienplatz durch Studienplatzklage im Studiengang Psychologie – Bachelor - im Wintersemester 2022/20232 wei...
31/03/2023

1 weiterer Studienplatz durch Studienplatzklage im Studiengang Psychologie – Bachelor - im Wintersemester 2022/20232 weitere Studienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Humanmedizin – 1. klinisches Fachsemester - im Wintersemester 2022/202320 weitere Studienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Humanmedizin – 1. Fachsemester - im Wintersemester 2022/20232 weitere Teilstudienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Humanmedizin – 1. Fachsemester - im Wintersemester 2022/2023

4 weitere Studienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Psychologie – Bachelor - im Wintersemester 2022/20231 wei...
01/02/2023

4 weitere Studienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Psychologie – Bachelor - im Wintersemester 2022/20231 weiterer Vollstudienplatz und 3 weitere Teilstudienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Zahnmedizin - 1. Fachsemester - im Wintersemester 2022/202310 weitere Studienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Humanmedizin - Klinik - im Wintersemester 2022/2023

31 weitere Studienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Humanmedizin/ Zahnmedizin und Psychologie. Die genau Ver...
18/01/2023

31 weitere Studienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Humanmedizin/ Zahnmedizin und Psychologie. Die genau Verteilung findet Ihr auf unserer Website unter www.studienplatzklage-brehm.de

Die Medizinische Fakultät Heidelberg plant zum Wintersemester 2023/2024 ein neues Auswahlkriterium für das Studium der H...
13/01/2023

Die Medizinische Fakultät Heidelberg plant zum Wintersemester 2023/2024 ein neues Auswahlkriterium für das Studium der Humanmedizin. Es soll ein „Test für Interaktionelle Kompetenzen Medizin (IKM)“ eingeführt werden, der die zwischenmenschlichen Kompetenzen in der Arzt/Ärztin-Patient*innen-Interaktion in Form von kurzen Interviewsequenzen prüfen soll. Den ganzen Beitrag findet Ihr auf unserer Website unter www.studienplatzklage-brehm.de

5 weitere Studienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Humanmedizin – 1. klinisches Fachsemester - im Winterseme...
06/01/2023

5 weitere Studienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Humanmedizin – 1. klinisches Fachsemester - im Wintersemester 2022/2023
4 weitere Studienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Humanmedizin – 1. Fachsemester - im Wintersemester 2022/2023

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