Menzendorff Polscher Rechtsanwälte

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Amtsgericht Ratzeburg.
13/10/2024

Amtsgericht Ratzeburg.

Das Amtsgericht Ratzeburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein und eines von sieben Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Lübeck.

01/07/2024

Heute kam die Akte des Denkmalamtes der Stadt Wolfsburg im Fall Laura S. Der amtliche Offenbarungseid. Nur ein einziges Objekt war nach Meinung der Gutachter der Behörde "wissenschaftlich wertvoll"! Aus dem Oberboden gesondelte Metallobjekte sind nie wissenschaftlich wertvoll. Die Staatsanwaltschaft hat zudem vor Monaten schon beschlossen, das Verfahren einzustellen, weil man der Sondlerin nicht nachweisen konnte, wann und wo sie auch nur eines der Objekte selbst gesondelt haben soll. Es gab keinen einzigen Gutachter in Niedersachsen, der bereit gewesen wäre, auch nur eines der Objekte als denkmalwürdig zu erklären. Außerdem wurde die Beschlagnahme mit Fundunterschlagung von wissenschaftlich wertvollen Gegenständen begründet. Unterschlagung ist aber ein Vermögensdelikt, bei dem es nur auf den wirtschaftlichen Wert ankommt. Jedes einzelne Stück der Beschlagnahme ist max. 1 EUR wert. Niemand weis, wer was wann und wo gesondelt hat. Keine einzige Tat konnte der Mandantin nachgewiesen werden. Das Land Niedersachsen wird jetzt auf Schadensersatz verklagt. "Minima non curat praetor". Das sollte sich der übereifrige Beamte, der damit bundesweit notwendige Änderungen der Beschlagnahme-Praxis notwendig gemacht hat, bedenken.

26/06/2024

Auf die Freie und Hansestadt Hamburg rollen Schadenersatzforderungen in bis zu sechsstelliger Höhe zu. Vor genau 10 Jahren wurden angeblich gestohlene antike Artefakte im Gesamtwert von ca. 2 Millionen EUR zu Unrecht beschlagnahmt. Nach fast zehnjähriger Prozessdauer kam jetzt das Urteil. Zwei Angeklagte wurden wegen versuchter Hehlerei zu geringen Geldstrafen verurteilt, die ihnen wegen der überlangen Verfahrensdauer aber erlassen wurden. Kein einziges Objekt wurde eingezogen. Die Anklagebehörde war nicht in der Lage, einen einzigen "Antiken-Schmuggel"nachzuweisen. Mein Mandant hatte 2002 ein römisches Bronzeartefakt von einem bekannten Sammler erworben und durch ein Gutachten bestätigt bekommen, dass das Objekt aus der Limes-Region stammt. Der Museumsmann, der als "Lockspitzel" eingesetzt wurde, hat in meiner Gegenwart vor Gericht behauptet, die dort verwendete Bleisorte sei nur in der Türkei erhältlich, weshalb der Torso nur aus der Türkei stammen könnte. Er hat meine Frage nicht beantworten können, ob nicht ein römischer Beamter oder Bürger irgendwann auf einem Markt in Rom das Objekt aus der heutigen Türkei gekauft hat und später damit nach Westeuropa gezogen ist. Die Schadensersatzforderungen werden jetzt unnachgiebig verfolgt. Der Einsatz eines Lockspitzels war bisher nur bei gemeingefährlichen Straftaten (Drogenhandel) verfassungsmäßig. Der Fall endet nicht beim BGH, sondern beim BVerfG. Eine versuchte Hehlerei ist nicht gemeingefährlich, zumal erst der Museumsmann den Verkäufer angestachelt hat, zu behaupten, dass die Objekte illegal sein könnten. Das würde die Bereitschaft des Investors erhöhen und er würde noch mehr solche Objekte finanzieren.

16/06/2024
06/06/2024

Ich habe heute zwei gute Taten vollbracht:
1. Eine neue Kaffeemaschine mit Milchaufschäumer installiert. Seitdem bin ich in der Gunst meines (ganz überwiegend weiblichen) Kolleg:innen und vor allem der Mitarbeiter:innen ganz steil im Beliebtheitsgrad gestiegen.
2. Meine Anwesenheit auf der morgigen DSM Meisterschaft offiziell bestätigt und eine Menge wertvolle Neuigkeiten eingepackt.

Ich kann es kaum beschreiben, wie man sich fühlt, wenn alles nach Plan läuft. Gerade eben habe ich mich nochmal mit Prof. Dr. Raimund Karl kurzgeschlossen und ein Konzept erarbeitet, welches einige Standardmeinungen der Amtsarchäologen und "Kommentatoren" von Denkmalschutzgesetzen zur Makulatur werden lässt. Die Sache wird letztendlich vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen. Die Freiheitsrechte der Bürger haben einen viel höheren Verfassungsrang als die Anliegen überempfindlicher Denkmalschützer. In diesem Jahr werden noch zwei Anträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

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