26/05/2017
"Führerschein" und "Fahrerlaubnis" - Wo ist der Unterschied?
Umgangssprachlich wird das "Fahren ohne Führerschein" und das "Fahren ohne Fahrerlaubnis" als Synonym verwandt. Juristisch macht es hingegen einen spürbaren Unterschied mit ebenso spürbaren Konsequenzen aus.
Der Führerschein ist lediglich die Plastikkarte oder - bei älteren Exemplaren - das Stück Papier. Führt man seinen Führerschein beim Autofahren nicht mit sich, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarngeld von 10 € geahndet wird (§ 75 Nr. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 FeV).
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis hingegen stellt eine Straftat dar (§ 21 StVG), die eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vorsieht. Der Tatbestand ist dann erfüllt, wenn man entweder nie eine Fahrerlaubnis erworben hat oder sie - beispielsweise durch das Fahren in betrunkenem Zustand - wieder verloren hat und trotzdem beim Autofahren erwischt wird.
Unnützes Wissen? Nicht, wenn man den folgenden Fall bedenkt:
Angenommen, man gerät in eine Verkehrskontrolle und kommt mit dem Beamten in Konflikt - aus welchem Grund auch immer. Nehmen wir weiter an, der Beamte beabsichtigt, den Führerschein zu beschlagnahmen, wozu die Polizei grundsätzlich berechtigt ist.
Ist der Führerschein erst einmal beschlagnahmt, stellt jede weitere Fahrt eine Straftat dar, nämlich das oben schon erwähnte "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Das gilt unabhängig davon, ob die Beschlagnahme des Führerscheins zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist. Bis zur Rückgabe können durchaus einige Wochen vergehen, und zwar auch dann, wenn man tatsächlich unschuldig ist. In der gesamten Zeit stellt das Führen eines Kfz eine Straftat dar.
Die Alternative? Bei dieser Sachlage kann das geringere Übel darin liegen, den Führerschein nicht dabei zu haben (oder das zumindest zu behaupten). Die Polizei kann schließlich nur dasjenige beschlagnahmen, was man mit sich führt. Dieses Vorgehen zieht dann zwar die Zahlungspflicht von 10 € nach sich, man kann aber in den folgenden Tagen und Wochen weiter Autofahren, ohne sich strafbar zu machen.
Im Ergebnis klingt es merkwürdig, unser Tipp lautet gleichwohl wie folgt:
Riskiert man die Beschlagnahme seines Führerscheins, obwohl man weder alkoholisiert gefahren ist, noch unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht, kann die Option, den Führerschein garnicht erst dabei zu haben, die bessere Lösung darstellen.
Gute Fahrt!