Rechtsanwalt Steuerberater Wirtschaftsprüfer Spanien

Rechtsanwalt Steuerberater Wirtschaftsprüfer Spanien Ihr Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer für Spanien. http://www.abogadomueller.de
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Als überörtliche internationale Sozietät betreuen wir an mehreren Standorten in Deutschland und Spanien in erster Linie insbesondere mittelständische Unternehmen deutschsprachiger Herkunft, aber ebenso auch Privatpersonen, vor allem in den Bereichen Rechtsberatung und Steuerberatung, als auch in damit verbundenen Angelegenheiten wie Buchführung und Wirtschaftsprüfung. Als eine der anerkanntesten A

dressen für grenzüberschreitende Beratung mit Schwerpunkt im deutsch-spanischen Bereich, empfohlen u. durch die deutsche Außenhandelskammer wie auch das deutsche Generalkonsulat in Spanien, stehen wir für langjährige Erfahrung und Kompetenz. Die Mandatsbetreuung erfolgt sowohl durch deutsche als auch spanische Anwälte und Steuerberater, zugelassen in Deutschland ebenso wie in Spanien, dort auch durch weitere Berufsträger wie Wirtschaftsprüfer. Wir sind eine internationale überörtliche Kanzlei und verstehen uns als Verbund für fachübergreifende intra- und interprofessionelle Beratung aus einer Hand. Rechtsanwalt Frank Müller ist bei der Anwaltskammer von Barcelona wie auch in Frankfurt a. zugelassener Anwalt und betreut im internationalen Bereich seit 20 Jahren in erster Linie ausländische Investoren aus der EU und Drittländern, vor allem aber zahlreiche, insbesondere mittelständische Unternehmen deutschsprachiger Herkunft mittels eigenen und Partnerstandorten in gesamt Spanien (Festland und Inseln), als auch ausländische Unternehmen auf deutschem Gebiet sowie die Interessen privater Mandanten im In- und Ausland. Er ist der einzige gleichzeitig in Deutschland und Spanien zugelassene und tätige Anwalt, der darüber hinaus über Abschlüsse zu Fachanwaltschaften im Handels- und Gesellschaftsrecht so wie auch im Steuerrecht verfügt. Neben den vorgenannten Qualifikationen ist er geprüfter Testamentsvollstrecker. Rechtsanwalt Frank Müller verfügt über ausgeprägtes Expertenwissen im Bereich der deutsch-spanisch-deutschen Rechtsberatung. Seine Veröffentlichungen zu insbesondere gesellschafts- und steuerrechtlichen Themen werden regelmäßig in der Schriftenreihe der Bundesagentur für Außenwirtschaftsinformation, in der Zeitschrift der deutschen Außenhandelskammer sowie anderen Rechtszeitschriften publiziert. Er ist Verfasser einer deutschen Übersetzung des spanischen GmbH-Gesetzes. Rechtsanwalt Frank Müller ist Mitglied in verschiedenen nationalen und internationalen Juristenvereinigungen, insbesondere der deutsch - spanischen Juristenvereinigung, wie auch der Arbeitsgemeinschaft Internationales Recht des Deutschen Anwaltsvereins. Er ist Partner der spanischen Anwaltskanzlei AD&M Abogados, der Steuerberatungskanzlei MDV & Asociados und der Wirtschaftsprüfungskanzlei V&M Asociados.

Menorca im Herbst
28/11/2021

Menorca im Herbst

Eindrücke vom diesjährigen Kongress der deutsch-spanischen Juristenvereinigung in Tarragona.
21/11/2021

Eindrücke vom diesjährigen Kongress der deutsch-spanischen Juristenvereinigung in Tarragona.

Neue Einreisebestimmungen nach Spanien ab 1.7.2020Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020   (s. https://www.re...
03/07/2020

Neue Einreisebestimmungen nach Spanien ab 1.7.2020

Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 (s. https://www.rechtsanwalt-spanien-steuerberater.de/coronavirus-spanien-ausgangssperre-2133) sind auch die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in Spanien grundsätzlich entfallen. Die Einreise aus den EU-Mitgliedländern und Schengen-assoziierten Staaten nach dort ist nun grds. wieder unbeschränkt möglich.

Allerdings haben mit Wirkung ab dem 1. Juli 2020 über Flughäfen und Schiffahrtshäfen Einreisende nach einer im spanischen Staatsanzeiger
veröffentlichten Resolution (https://www.boe.es/boe/dias/2020/07/01/pdfs/BOE-A-2020-6927.pdf) nun online ein Formular zur Gesundheitskontrolle im Spain Travel Health-Portal (https://www.spth.gob.es/) auszufüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Für eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2020 kann das Formular in Papierform bei Einreise ausgefüllt werden.

Die Fluggesellschaften, Schiffsreedereien und auch Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars hinweisen.

Bei der Einreise erfolgt eine Gesundheitskontrolle durch Messen der Körpertemperatur, deren Auswertung durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden. Personen mit einer höheren Körpertemperatur als 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten werden einer zweiten, eingehenderen Untersuchung unterworfen. In Verdachtsfällen auf Coronavirus oder anderen Fällen der Gefahr für die öffentliche Gesundheit können weitere Maßnahmen erfolgen.

Nach der Einreise haben die Kontrolle bzgl. der lokalen Regelung des öffentlichen Lebens die Autonomen Gemeinschaften jede für sich.

In Artikel 1 der neuen Regelung heißt es „ Jeder Passagier der auf dem Luft- oder Schiffsweg in Spanien ankommt, hat sich einer gesundheitlichen Kontrolle zu unterwerfen.

Die Einreise mit dem Auto, der Bahn oder per Busreise ist mithin (bislang) nicht geregelt.

Spanien: Coronakrise - Demokratiekrise? Der nachfolgende Artikel zur Coronakrise in Spanien und der Verlängerung der Aus...
17/04/2020

Spanien: Coronakrise - Demokratiekrise?
Der nachfolgende Artikel zur Coronakrise in Spanien und der Verlängerung der Ausgangssperre erläutert die Erweiterung der in den letzten Wochen durch die Regierung getroffenen Maßnahmen und stellt die verabschiedeten Maßnahmegesetze sowie die Position der EU-Kommission dar.
https://www.rechtsanwalt-spanien-steuerberater.de/coronakrise-spanien-verlaengerung-ausgangssperre-2160

Coronakrise Spanien – Verlängerung Ausgangssperre, Maßnahmen der spanischen Regierung und die Position der EU-Kommission zu den Maßnahmegesetzen

Arbeitszeiterfassung EUDer Europäische Gerichtshof hat mit Urteil gegen die Deutsche Bank entschieden, dass Arbeitszeite...
19/05/2019

Arbeitszeiterfassung EU

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil gegen die Deutsche Bank entschieden, dass Arbeitszeiten seitens der Arbeitgeber systematisch und vollumfänglich zu erfassen sind und verpflichtet damit die Mitgliedstaaten ein System zur Erfassung der Arbeitszeiten durch Arbeitgeber zu bestimmen.
Am Vortag trat in Spanien ein Gesetz in Kraft, welches Unternehmen verpflichtet ein Register zu führen, das den täglichen Arbeitsbeginn und Arbeitsende jedes einzelnen Mitarbeiters konkret festhält.

Gesetz zur Arbeitszeiterfassung Spanien - Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung in der EU zwecks Kontrolle der Überschreitung der Arbeitszeit

19/05/2019
02/10/2018

Distinguished Gentleman's Ride Barcelona 2018 - Video

02/10/2018

Distinguished Gentleman's Ride Barcelona - 5,7 Mio Euro an Spendengeldern weltweit gesammelt

Fotos
02/10/2018

Fotos

Zisterzienser-Route, Tarragona
18/09/2018

Zisterzienser-Route, Tarragona

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