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🏆 Erneute Auszeichnung für KLI Kanzlei für Immobilienrecht – „Deutschlands beste Kanzleien 2025“ im Baurecht, laut Hande...
06/10/2025

🏆 Erneute Auszeichnung für KLI Kanzlei für Immobilienrecht – „Deutschlands beste Kanzleien 2025“ im Baurecht, laut Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers!

Der US-amerikanische Fachverlag Best Lawyers hat exklusiv für das Handelsblatt die besten Anwaltskanzleien in Deutschland ermittelt – auf Grundlage eines aufwendigen Peer-to-Peer-Verfahrens.

für Immobilienrecht

Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (Rubrik Wert & Wohnen, Ausgabe 24.08.25):Interview RA Sabri D. Kamiloglu (KLI Ka...
24/08/2025

Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (Rubrik Wert & Wohnen, Ausgabe 24.08.25):

Interview RA Sabri D. Kamiloglu (KLI Kanzlei für Immobilienrecht) zum Thema

„Wie komme ich aus dem geschlossenen Fonds raus?“

Ein Thema, das viele Anleger bewegt – und oft mehr Lösungen bereithält, als man denkt.

18/07/2025
KLI Kanzlei für Immobilienrecht auch 2023 laut Handelsblatt in der Kategorie „Deutschlands Beste Anwälte 2023“:Das renom...
17/01/2024

KLI Kanzlei für Immobilienrecht auch 2023 laut Handelsblatt in der Kategorie

„Deutschlands Beste Anwälte 2023“:

Das renommierte US-Anwaltsverzeichnis Best Lawyers® hat in Kooperation mit der führenden Wirtschaftszeitung Handelsblatt sein Ranking „THE BEST LAWYERS IN GERMANY 2023“ veröffentlicht und darin Rechtsanwalt Sabri D. Kamiloglu als herausragenden Experten im Bereich des Baurechts ausgezeichnet.


Baurecht:
15/07/2022

Baurecht:

Hier lesen Sie das vollständige Urteil auf IBR-ONLINE.

06/07/2022

Hier lesen Sie das vollständige Urteil auf IBR-ONLINE.

RA Kamiloglu laut Handelsblatt in 2022 erneut unter „Deutschlands Beste Anwälte“:Der US-Verlag Best Lawyers hat exklusiv...
24/06/2022

RA Kamiloglu laut Handelsblatt in 2022 erneut unter „Deutschlands Beste Anwälte“:

Der US-Verlag Best Lawyers hat exklusiv für das Handelsblatt erneut die besten Anwälte Deutschlands und Kanzleien in einem umfangreichen Peer-to-Peer-Verfahren ermittelt. Rechtsanwalt Sabri D. Kamiloglu aus Frankfurt am Main wurde auch in diesem Jahr im Bereich Baurecht nominiert.

Welche Kanzlei hat es auf Platz eins geschafft? Und welche Anwältinnen und Anwälte werden von ihren Kollegen am häufigsten empfohlen? Die Top-Köpfe der Branche im Ranking.

23/06/2022

Hier lesen Sie die vollständige Meldung auf IBR-ONLINE.

RA Sabri Kamiloglu  laut Handelsblatt in der Kategorie „Deutschlands Beste Anwälte 2021“:Das renommierte US-Anwaltsverze...
05/07/2021

RA Sabri Kamiloglu laut Handelsblatt in der Kategorie

„Deutschlands Beste Anwälte 2021“:

Das renommierte US-Anwaltsverzeichnis Best Lawyers® hat in Kooperation mit der führenden Wirtschaftszeitung Handelsblatt sein Ranking „THE BEST LAWYERS IN GERMANY 2021“ veröffentlicht und darin Rechtsanwalt Sabri D. Kamiloglu, KLI Kanzlei für Immobilienrecht, als herausragenden Experten im Bereich des Baurechts ausgezeichnet.



Sabri Kamiloglu

Wer sind die Kanzleien und Anwälte des Jahres? Wer ist für welches Rechtsgebiet besonders empfehlenswert? Und wer zählt zu den „Anwälten der Zukunft“? Antworten gibt das Best-Lawyers-Ranking 2021.

Neuregelung im Maklerrecht -Stichtag 23. Dez. 2020Provisionsteilung:Was gilt es zu beachten?Wer zahlt welche Provision? ...
22/12/2020

Neuregelung im Maklerrecht -
Stichtag 23. Dez. 2020

Provisionsteilung:

Was gilt es zu beachten?
Wer zahlt welche Provision?

Wir beantworten Ihre Fragen:

Tel.: 069-36609921
E-Mail: [email protected]

🔹 BAUVERZÖGERUNG DURCH CORONA?Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Hausbau nach Immobilienkauf ➡️ RECHTSLAGE:Ob Auft...
23/03/2020

🔹 BAUVERZÖGERUNG DURCH CORONA?

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Hausbau nach Immobilienkauf

➡️ RECHTSLAGE:

Ob Auftragnehmer oder Auftraggeber sich u.a. von Bauvorhaben lösen oder Schadenersatz fordern können, hängt wesentlich davon ab, ob ein Fall sog. höherer Gewalt vorliegt.

Die Einordnung der WHO vom 11. März, die Ausbreitung der sog. Corona-Viren als Pandemie einzustufen, dürfte die Anforderung an höhere Gewalt grundsätzlich erfüllen.

Zu unterscheiden ist weiterhin, ob ein sog. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)-Vertrag oder ein VOB/B-Vertrag besteht.

Nach BGB könnte die vertragliche Geschäftsgrundlage gestört sein (§ 313 BGB) oder eine sog. Unmöglichkeit der Leistung vorliegen, da Vertragspartner ihre Pflichten nicht oder nicht mehr fristgerecht erfüllen können. In so einem Fall wäre, zumindest temporär, auch die Gegenleistung, wie etwa die Zahlungsverpflichtung, ausgeschlossen.

Nach VOB/B, welche normierte Geschäftsbedingungen für die Baubranche etc. darstellen, gibt es darüber hinaus ausdrückliche Bestimmungen, wann in diesem Fall u.a. Kündigungsrechte bestehen (z.B. § 6 Abs. 7 S. 1 VOB/B).

➡️ AUSNAHMEN:

Die Rechtsfolgen höherer Gewalt, wonach die Ereignisse für beide Parteien unvorhersehbar sein müssen, dürften allerdings nicht für Verträge gelten, die nach oder kurz vor der Einstufung als Pandemie geschlossen wurden, da in so einem Fall die Parteien in Kenntnis der Gefahren mit erheblichen Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis schließlich hätten rechnen können oder müssen.

Zu beachten ist ferner, dass ein Verschulden der Parteien, das dazu beiträgt, dass sich die Vertragssituation zum Nachteil einer Partei verschlimmert, höhere Gewalt ausschließt.

Dies gilt beispielsweise dann, wenn ein Bauträger keine besonderen Vorkehrungen trifft oder aber den Schaden auf andere unzumutbare Weise abwenden und weiterbauen könnte, was er unterlässt. In diesem Fall würden die Regeln höherer Gewalt nicht gelten.

➡️ EMPFEHLUNG:

Neben den o.g. Anforderungen, welche hier unvollständig und unverbindlich dargestellt wurden, ist jeder Einzelfall gesondert zu beurteilen und die einzelnen Vereinbarungen zu prüfen.

Denn in vielen Verträgen finden sich besondere Vereinbarungen für den Fall höherer Gewalt.

Empfehlenswert ist auch, die Verhinderung oder Bauverzögerung dem Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen und die Gründe für die Verzögerung näher darzulegen, damit sich die Auftraggeber oder Käufer rechtzeitig darauf einstellen können.

🔹 Sie haben allgemeine Fragen?
Kostenloses Ersttelefonat: 069-36609921.

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www.immobilienrecht-frankfurt.de

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