Rechtsanwälte Ebling & Ebling

Rechtsanwälte Ebling & Ebling Rechtsanwälte Ebling & Ebling ist eine zivilrechtlich ausgelegte Kanzlei in Frankfurt-Bornheim mit den Kernbereichen des Arbeits- und des Verkehrsrechts.

17/11/2023

Dürfen Abschleppfirmen unbegrenzte Standgebühren für abtransportierte Autos kassieren? Der Bundesgerichtshof sagt: Nein. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem der Halter die Herausgabe seines Fahrzeugs fordert.

12/07/2022

Ab 1. August 2022 müssen Beschäftigte ihre Arbeitsbedingungen zwingend in Schriftform erhalten. Außerdem müssen die Arbeitsverträge zusätzliche Angaben zu Überstunden, Schichtsystem, Kündigung oder Probezeit enthalten. Das ist ein wichtiger Beitrag gegen Missbrauch von Beschäftigtenrechten.

12/07/2022

Da hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt Nägel mit Köpfen gemacht. Fahrgassen auf Parkplätzen seien "keine dem fließenden Verkehr dienenden Straßen" und gewährten daher auch keine Vorfahrt, befanden die OLG-Richter:innen in einem Urteil am Donnerstag. Ausnahmen sind Fahrspuren, die einen "Straßencharakter" hätten, zum Beispiel durch Bürgersteige oder Gräben. Anlass für den Rechtsspruch war ein Unfall auf einem Baumarkt-Parkplatz bei Wiesbaden. Die Verursachenden müssen nach einer Berufung die Haftung zu je 50 Prozent tragen.

Hinweis: Uns ist ein Fehler auf dem Post unterlaufen: "rechts vor links" muss kleingeschrieben werden. Wir bitten das zu entschuldigen.

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/741439
21/09/2021

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/741439

Die Antragstellerin, die Partei Der Dritte Weg, hat im Stadtgebiet der Stadt Zwickau zur Bundestagswahl am 26. September 2021 Wahlplakate in der Farbe Grün aufgehängt. Die obere Hälfte des Plakats wird von der Aufschrift "HÄNGT DIE GRÜNEN!" ausgefüllt. In sehr kleiner Schrift findet sich zudem...

Bei verschuldeter, krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit kann die Entgeltfortzahlung arbeitgeberseits verweigert werden...
21/09/2021

Bei verschuldeter, krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit kann die Entgeltfortzahlung arbeitgeberseits verweigert werden. Ein Verschulden in diesem Sinne liegt vor, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf ein „ . . . unverständiges, ungewöhnlich leichtfertiges oder mutwilliges oder gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten . . .“ zurückzuführen ist. Sittenwidrigkeit ist eher fernliegend. Aber es wird sich zeigen, wie die Gerichte das, auch im Laufe der Zeit, beurteilen werden.

Bund und Länder diskutieren eine Linie bei der Lohnfortzahlung von Ungeimpften in Quarantäne. Soll der Staat das weiter übernehmen? Wir klären die wichtigsten Fragen.

27/07/2021

"In Zeiten zunehmenden Antisemitismus ist es mir ein Anliegen, durch unsere Maßnahmen ein Zeichen zu setzen", erklärte Verleger Hans Dieter Beck in München.

Sonderfonds Kulturveranstaltungen- Insbesondere Musikbranche und Kleinkunst -Ein Beitrag von Rechtsanwalt Jörg EblingSta...
18/06/2021

Sonderfonds Kulturveranstaltungen
- Insbesondere Musikbranche und Kleinkunst -
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Jörg Ebling
Stand 17.06.2021

Mit Beschluss vom 26.05.2021 hat die Bundesregierung einen Sonderfonds für Kulturveran-staltungen für Fälle von coronabedingten finanziellen Einbußen eingerichtet. Hier zunächst die Zusammenfassung der bislang veröffentlichten Informationen:

Was zunächst recht gut klingt, Verdoppelung oder gar bei weiter verschärften Coronabedin-gungen Verdreifachung des Betrags der verkauften Tickets (sog. Wirtschaftlichkeitshilfe), zeigt sich bei näherer Betrachtung gerade für Kleinveranstalter als holpriger Weg.

Zunächst gibt es harte Ausschlusskriterien:

Wer als Veranstalter nicht beim Finanzamt registriert ist, darf sich erst gar nicht ERST anmel-den. Allein hieran können Kleinstveranstalter scheitern.

Bei Musikveranstaltungen gelten weitere Kriterien, die ich der Einfachheit halber gleich zitieren möchte:

Gefördert werden „Konzerte einschließlich Livemusik-Konzerte mit einem kuratierten Musik-programm, sofern der Veranstalter in Musikclubs im Jahr 2019 mindestens 12 kuratierte Livemusik-Konzerte verschiedener Künstler*innen veranstaltet hat. Livemusik-Konzerte in diesem Sinne sind gezielte Aufführungen von Musiker*innen (einschließlich Ereignisse mit kre-ativen/ künstlerischen/ selbst produzierenden DJs) grundsätzlich auf einer Bühne vor einem Publikum, für die speziell geworben wurde.“

Zudem darf das Unternehmen nicht bereits vor Beginn der Pandemie in finanzielle Schiefla-ge gekommen sein.

Zusätzlich gibt es eine Bagatellgrenze des Förderbetrags bis 1.000,00 EUR. Wie sich das berechnet, muss man sich erst einmal anschauen. Es funktioniert so:

Eine Veranstaltung hat natürlich Kosten, zu diesen wird eine Pauschale von 10 % hinzugerech-net, vom Ergebnis werden die verkauften Tickets abgezogen. Nun kann es sein, dass bereits das Ergebnis unterhalb der 1.000,00 EUR liegt.

Nicht selten wird es aber so sein, dass bei kleinen Veranstaltungen keine Tickets im Wert von 1.000,00 EUR verkauft werden können.

Dann hilft nur noch die Häufigkeit gleicher oder ähnlicher Veranstaltungen pro Monat.

Ohne näher darauf einzugehen, was alles darunterfällt, zählen jedenfalls Konzerte auch ver-schiedener Künstler hierzu.

Wenn zwei bis fünf Veranstaltungen im Monat stattfinden, muss man nach Anmeldung und nach Durchführung der Veranstaltungen einen Sammelantrag stellen. Und das scheint auch sehr ernst gemeint zu sein, der falsche Antrag kann hier schon zu Problemen führen.

Wer mehr als fünf Veranstaltungen im Monat durchführt, muss einen Zeitraumantrag stellen, auch diesen wieder nach Anmeldung und erfolgter Durchführung der Veranstaltungen.

Um es noch etwas weniger einfach zu gestalten, muss die Anmeldung des Veranstalters, auch wiederum zwingend, vor Durchführung der Veranstaltung erfolgen.

Wer es bis hierhin geschafft hat, durchaus auch beim Lesen dieser komplizierten Formalien, darf sich dann Gedanken machen, welche Art der Förderung angestrebt ist. Denn es gibt neben der oben genannten Wirtschaftlichkeitshilfe noch eine sogenannte Ausfallabsicherung, letzte-re zumindest ab dem 01.09.2021 für Veranstaltungen von mehr als 2.000 möglichen Teilneh-mern bei coronabedingtem Ausfall der Veranstaltung. Für kleinere Veranstaltungen soll die Absicherung nach telefonischer Auskunft auch entsprechend möglich sein. Die Aussagen auf der Plattform waren Stand 17.06.2021 hierzu nicht eindeutig, was aber dem Aufbau der Platt-form geschuldet sein wird.

Für kleinere Veranstaltungen soll nach telefonischer Auskunft vom 17.06.2021 bei der Anmel-dung einer Veranstaltung eine optionale Ausfallabsicherung wählbar sein.

Bei jeder Ausfallabsicherung, aber auch bei Wirtschaftlichkeitshilfen von Großveranstaltun-gen (mehr als 2.000 mögliche Teilnehmer), muss die Kalkulation der Kosten der Veranstaltung von einem prüfenden Dritten i. S. d. § 3 StBerG, wie zum Beispiel Steuerberater/in, Steuerbe-vollmächtigte/r, Wirtschaftsprüfer/in oder vereidigte/r Buchprüfer/in oder Rechtsanwalt/-anwältin geprüft werden.

Alle weiteren Voraussetzungen finden sich, wie die hier beschriebenen, verstreut in den FAQ unter: https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/index.html

Zumindest die Wirtschaftlichkeitshilfe erscheint ab einem bestimmten Mindestvolumen reali-sierbar. Erfreulich ist auch, dass Gagen der ausübenden Künstlerinnen und Künstler als Ausgaben zu den Kosten der Veranstaltung gezählt werden können.

Man muss also sich und die geplanten Veranstaltungen vorab anmelden und kann im Nach-hinein entweder Wirtschaftlichkeitshilfe oder Ausfallabsicherung beantragen. Je nach Größe und Häufigkeit der Veranstaltung sind Besonderheiten zu beachten, wie oben dargestellt. Wei-tere Besonderheiten, die den Rahmen dieser Stellungnahme sprengen würden, können sich je-doch im Einzelfall ergeben.

Wenn man die vorhandenen Klippen erfolgreich umfahren hat, kann die Förderung aber durch-aus dazu beitragen, dem Kulturbetrieb zu helfen, wieder in Gang zu kommen.

Jörg Ebling
Rechtsan

Hier finden Sie Informationen zum Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen. Startseite.

25/01/2020

Nachbarn haben kein Recht, ein angrenzendes fremdes Grundstück zu durchqueren, nur weil das schon immer so gemacht wird. https://buff.ly/30Sj1JD

17/10/2019

Adresse

Bergerstraße 130
Frankfurt
60385

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Rechtsanwälte Ebling & Ebling erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Rechtsanwälte Ebling & Ebling senden:

Teilen