07/07/2022
https://www.hessenschau.de/panorama/urteil-nach-unfall-in-wiesbaden-auf-baumarkt-parkplatz-gilt-nicht-rechts-vor-links,strassenverkehr-parkplatz-vorfahrt-urteil-100.html
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden: Auf Parkplätzen von Einkaufsmärkten gilt nicht zwingend die Vorfahrtsregel rechts vor links. Im konkreten Fall ging es um eine Kollision vor einem Wiesbadener Baumarkt.