04/12/2023
Die Räum- und Streupflicht ist eine Verkehrssicherungspflicht bei Schnee und Glätte. Sie betrifft das eigene Grundstück sowie an das Grundstück angrenzende öffentliche Wege. Sollte eine Person auf nicht geräumten Wegen ausrutschen und sich verletzen, hat diese Anspruch auf Schmerzensgeld, was schnell teuer werden kann!
Grundsätzlich trägt die Räum- und Streupflicht der Eigentümer. Er kann dies selbst übernehmen, eine Winterdienstfirma damit beauftragen (als Betriebskosten umlegbar) oder die Pflicht auf den Mieter übertragen. Dies muss im Mietvertrag vereinbart sein, außerdem sollte in einem Winterdienstplan konkretisiert werden, wann welcher Mieter welche genaue Pflicht zu erfüllen hat.
Die Zeiten variieren nach Ortssatzung, üblicherweise gilt: unter der Woche von 07:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 08:00 bis 20:00 Uhr sollten die Wege geräumt sein, bei anhaltendem Schneefall muss dies also sogar mehrmals am Tag erfolgen.