19/08/2026
Manchmal fällt der Satz im Beratungsgespräch ganz nebenbei: „Der eine Sohn wird komplett enterbt, das habe ich so entschieden." Der Gedanke ist verständlich – nur rechtlich ist es selten so einfach.
Denn in Deutschland gibt es den Pflichtteil. Kinder, Ehepartner und unter Umständen die Eltern haben Anspruch auf einen Mindestanteil am Nachlass – selbst dann, wenn sie im Testament ausdrücklich nicht bedacht werden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte dessen, was der Person nach der gesetzlichen Erbfolge zugestanden hätte. Ganz „auf null" setzen lässt sich also in den meisten Fällen niemand.
Ein vollständiger Entzug des Pflichtteils ist nur in wenigen, eng geregelten Ausnahmefällen möglich – und muss gut begründet und sauber formuliert sein. Wer hier auf ein selbstgeschriebenes „Der bekommt nichts" setzt, riskiert später genau den Streit, den er eigentlich vermeiden wollte.
Bei Eisenmann-Kohl in Flörsheim schauen wir uns Ihre Situation genau an: Was ist wirklich gewollt, was ist rechtlich machbar – und wie lässt sich das so gestalten, dass es später auch hält.
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