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Bereits 2024 hat der BFH entschieden, dass jede sachverständige Methode geeignet ist, eine kürzere Nutzungsdauer nachzuw...
11/10/2026

Bereits 2024 hat der BFH entschieden, dass jede sachverständige Methode geeignet ist, eine kürzere Nutzungsdauer nachzuweisen. Die Anforderungen an die sachverständige Methode werden aber von der Steuerverwaltung sehr hoch angesetzt.
Entscheidend ist, dass sich die sachverständige Methode, in diesem Fall das Verkehrswertgutachten, in nachvollziehbarer Weise mit den individuellen Verhältnissen des Gebäudes auseinandersetzt.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Die 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale von 300 Euro ist bei Arbeitnehmern steue...
04/10/2026

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Die 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale von 300 Euro ist bei Arbeitnehmern steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Ein Steuerpflichtiger hatte dagegen geklagt und unter anderem verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht. Der Bundesfinanzhof wies die Revision jedoch zurück (Az. VI R 15/24).

Damit ist die Besteuerung der Energiepreispauschale nach Auffassung des Gerichts weder einfachgesetzlich noch verfassungsrechtlich zu beanstanden.

Die Finanzverwaltung hat in ihrer Bekanntgabe Az. IV C 6 - S 2177/00016/042/056, IV C 5 - S 2334/00087/015 die Ermittlun...
27/09/2026

Die Finanzverwaltung hat in ihrer Bekanntgabe Az. IV C 6 - S 2177/00016/042/056, IV C 5 - S 2334/00087/015 die Ermittlung der tatsächlichen Ladekosten für den Fall konkretisierst, in dem ein Arbeitnehmer das Laden eines betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs an einer häuslichen Ladevorrichtung selbst vornimmt und diese Stromkosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommt.
Grundsätzlich kann aus Vereinfachungsgründen auch mit der Strompreispauschale gearbeitet werden.
Zur Berechnung der tatsächlichen Ladekosten kann auch ein nicht eichrechtskonformer Stromzähler verwendet werden und es reichen die Aufzeichnungen der letzten drei Monate aus. Bei der Ermittlung selbst, wird die nachgewiesene Strommenge mit dem individuellen Strompreis multipliziert, wobei die Einspeisung aus privaten Photovoltaikanlagen unberücksichtigt bleibt.

Der BFH hat in dem Rechtsstreit Az. II B 68/25 entschieden, dass die Finanzgerichte und die Finanzbehörden bei ernsthaft...
20/09/2026

Der BFH hat in dem Rechtsstreit Az. II B 68/25 entschieden, dass die Finanzgerichte und die Finanzbehörden bei ernsthaften Zweifeln bzgl. der Richtigkeit des Inhalts des Erbscheins verpflichtet und berechtigt sind, das Erbrecht und die Erbanteile selbst zu ermitteln.

Das Niedersächsische Finanzministerium hat in seinem Schreiben Az. S 4503-018 festgelegt, dass Solaranlagen aufgrund ihr...
13/09/2026

Das Niedersächsische Finanzministerium hat in seinem Schreiben Az. S 4503-018 festgelegt, dass Solaranlagen aufgrund ihres Zweckes und ihres Verbaus regelmäßig als Gebäudebestandteile zu werten sind und damit der auf sie entfallende Kaufpreisanteil zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung zählt.
Photovoltaikanlagen als Aufdachanlagen stellen keinen Gebäudebestandteil dar, weil sie unabhängig von der Montage Strom produzieren. Sie sind somit nicht zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung zu zählen.
Photovoltaikanlagen, die jedoch als Ersatz für eine erforderliche Dacheindeckung montiert werden, erfüllen neben der Stromproduktion noch die Funktion einer Unwetterabschirmung und sind somit als Gebäudebestandteil zu werten.

Das FG Münster hat in dem Rechtsstreit Az. 9 K 2730/25 Kg entschieden, dass eine Berufsausbildung mittels eines Fernlehr...
06/09/2026

Das FG Münster hat in dem Rechtsstreit Az. 9 K 2730/25 Kg entschieden, dass eine Berufsausbildung mittels eines Fernlehrgangs keine Mindestwochenstunden voraussetze und somit auch sieben Wochenstunden ausreichen, um einen Kindergeldanspruch zu begründen.
Es komme vorrangig darauf an, dass das Kind ernsthaft und nachhaltig auf ein konkretes Berufsziel hinwirke.

Das FG Münster hat in dem Rechtsstreit Az. 4 K 2261/25 entschieden, dass Fahrtkosten zur Pflege der Schwiegermutter kein...
30/08/2026

Das FG Münster hat in dem Rechtsstreit Az. 4 K 2261/25 entschieden, dass Fahrtkosten zur Pflege der Schwiegermutter keine außergewöhnlichen Belastungen für die Pflegenden darstellen und somit steuerlich nicht geltend gemacht werden können.
Begründet wurde dies mit dem Umstand, dass aufgrund der räumlichen Distanz von 300 km keine sittliche Verpflichtung zur Pflege bestand und daher die Inanspruchnahme eines örtlichen Pflegedienstes zumutbar gewesen wäre. Somit konnte nur der Pflege-Pauschbetrag geltend gemacht werden.

Die Regierungskoalition hat mit „Aufschwung und Beschäftigung“ ein Paket mit 34 geplanten Maßnahmen beschlossen, die ab ...
23/08/2026

Die Regierungskoalition hat mit „Aufschwung und Beschäftigung“ ein Paket mit 34 geplanten Maßnahmen beschlossen, die ab 2027 Entlastungen und Impulse für Wirtschaft und Arbeitsmarkt bringen sollen.
Geplant sind unter anderem Einkommensteuerentlastungen, ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Änderungen bei Minijobs und Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie weniger Bürokratie. Weitere Vorhaben betreffen Befristungen, vereinfachte Steuerverfahren und Investitionen in Digitalisierung. Die Maßnahmen müssen jedoch größtenteils noch gesetzlich umgesetzt werden.

Das Finanzgericht Münster hat die Vollziehung von Aussetzungszinsen für 2014 bis 2018 vollständig ausgesetzt. Es zweifel...
16/08/2026

Das Finanzgericht Münster hat die Vollziehung von Aussetzungszinsen für 2014 bis 2018 vollständig ausgesetzt. Es zweifelt daran, dass der damalige Zinssatz von 0,5 % pro Monat beziehungsweise 6 % jährlich verfassungsgemäß ist. Diese Entscheidung liegt nun dem BFH zur höchstrichterlichen Überprüfung vor, Az. VIII B 59/26.
Da das Urteil von der bisherigen BFH-Rechtsprechung abweicht, wurde die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen. Betroffene mit noch offenen Aussetzungszinsen aus 2014 bis 2018 könnten daher weitergehenden vorläufigen Rechtsschutz beantragen.

Kapitalerträge unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 %. Bei Dividenden und Gewinnausschüttungen müssen Ge...
09/08/2026

Kapitalerträge unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 %. Bei Dividenden und Gewinnausschüttungen müssen Gesellschaften zusätzlich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten. Dafür müssen sie jährlich vom 1. September bis 31. Oktober beim BZSt abfragen, ob ihre Anteilseigner zum 31. August kirchensteuerpflichtig waren. Die Daten gelten für den Kirchensteuerabzug im Folgejahr.
Keine Regelabfrage ist u. a. nötig bei konfessionslosen Ein-Mann-Gesellschaften, wenn keine Ausschüttung geplant ist, bei vorliegender NV-Bescheinigung, bei im Ausland steuerpflichtigen Anteilseignern oder bei Kapitalgesellschaften, die im Folgejahr nicht beabsichtigen eine kapitalertragssteuerliche Ausschüttung vorzunehmen.

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