Dr. Schuhmann Gruppe

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Das FG Münster hat in dem Rechtsstreit Az. 4 K 2261/25 entschieden, dass Fahrtkosten zur Pflege der Schwiegermutter kein...
30/08/2026

Das FG Münster hat in dem Rechtsstreit Az. 4 K 2261/25 entschieden, dass Fahrtkosten zur Pflege der Schwiegermutter keine außergewöhnlichen Belastungen für die Pflegenden darstellen und somit steuerlich nicht geltend gemacht werden können.
Begründet wurde dies mit dem Umstand, dass aufgrund der räumlichen Distanz von 300 km keine sittliche Verpflichtung zur Pflege bestand und daher die Inanspruchnahme eines örtlichen Pflegedienstes zumutbar gewesen wäre. Somit konnte nur der Pflege-Pauschbetrag geltend gemacht werden.

Die Regierungskoalition hat mit „Aufschwung und Beschäftigung“ ein Paket mit 34 geplanten Maßnahmen beschlossen, die ab ...
23/08/2026

Die Regierungskoalition hat mit „Aufschwung und Beschäftigung“ ein Paket mit 34 geplanten Maßnahmen beschlossen, die ab 2027 Entlastungen und Impulse für Wirtschaft und Arbeitsmarkt bringen sollen.
Geplant sind unter anderem Einkommensteuerentlastungen, ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Änderungen bei Minijobs und Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie weniger Bürokratie. Weitere Vorhaben betreffen Befristungen, vereinfachte Steuerverfahren und Investitionen in Digitalisierung. Die Maßnahmen müssen jedoch größtenteils noch gesetzlich umgesetzt werden.

Das Finanzgericht Münster hat die Vollziehung von Aussetzungszinsen für 2014 bis 2018 vollständig ausgesetzt. Es zweifel...
16/08/2026

Das Finanzgericht Münster hat die Vollziehung von Aussetzungszinsen für 2014 bis 2018 vollständig ausgesetzt. Es zweifelt daran, dass der damalige Zinssatz von 0,5 % pro Monat beziehungsweise 6 % jährlich verfassungsgemäß ist. Diese Entscheidung liegt nun dem BFH zur höchstrichterlichen Überprüfung vor, Az. VIII B 59/26.
Da das Urteil von der bisherigen BFH-Rechtsprechung abweicht, wurde die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen. Betroffene mit noch offenen Aussetzungszinsen aus 2014 bis 2018 könnten daher weitergehenden vorläufigen Rechtsschutz beantragen.

Kapitalerträge unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 %. Bei Dividenden und Gewinnausschüttungen müssen Ge...
09/08/2026

Kapitalerträge unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 %. Bei Dividenden und Gewinnausschüttungen müssen Gesellschaften zusätzlich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten. Dafür müssen sie jährlich vom 1. September bis 31. Oktober beim BZSt abfragen, ob ihre Anteilseigner zum 31. August kirchensteuerpflichtig waren. Die Daten gelten für den Kirchensteuerabzug im Folgejahr.
Keine Regelabfrage ist u. a. nötig bei konfessionslosen Ein-Mann-Gesellschaften, wenn keine Ausschüttung geplant ist, bei vorliegender NV-Bescheinigung, bei im Ausland steuerpflichtigen Anteilseignern oder bei Kapitalgesellschaften, die im Folgejahr nicht beabsichtigen eine kapitalertragssteuerliche Ausschüttung vorzunehmen.

Ungeklärte Einzahlungen auf ein betriebliches Konto können vom Finanzamt als steuerpflichtige Betriebseinnahmen behandel...
02/08/2026

Ungeklärte Einzahlungen auf ein betriebliches Konto können vom Finanzamt als steuerpflichtige Betriebseinnahmen behandelt und dem Gewinn zugerechnet werden, wenn der Unternehmer die Herkunft der Bareinzahlungen auf das betriebliche Konto nicht plausibel als Betriebseinnahmen belegen kann.
Das Niedersächsische Finanzgericht bestätigte in einem Fall die Hinzuschätzung solcher Beträge. Wer Privatgeld in den Betrieb einschleuse, ist zur erhöhten Mitwirkung verpflichtet und sollte die Mittelherkunft nachvollziehbar nachweisen können, indem er die Bareinzahlungen mit Anlass, Datum, Vermerke, Kontoauszüge etc. dokumentiere.

Eine Änderung ist möglich, wenn dem Finanzamt nachträglich neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden. Neue Rechtsa...
26/07/2026

Eine Änderung ist möglich, wenn dem Finanzamt nachträglich neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden. Neue Rechtsauffassungen oder Urteile allein reichen dafür nicht aus.
Änderungen zugunsten des Steuerpflichtigen sind nur möglich, wenn ihn kein grobes Verschulden an der verspäteten Bekanntgabe trifft. Wer steuerliche Fragen nicht selbst beurteilen kann, sollte rechtzeitig fachliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Zu Ungunsten des Steuerpflichtigen darf das Finanzamt den Bescheid nicht ändern, wenn es die entscheidenden Informationen bei sorgfältiger Prüfung bereits hätte kennen können.

Mit dem Projekt „Schneller Gründen“ wird erstmals ein vollständig digitaler Gründungsprozess getestet. Gewerbeanmeldung ...
19/07/2026

Mit dem Projekt „Schneller Gründen“ wird erstmals ein vollständig digitaler Gründungsprozess getestet. Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung werden in einem einzigen digitalen Antrag zusammengeführt. Ziel ist es, Unternehmensgründungen zu beschleunigen und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen.
Die Pilotphase startet an acht Standorten: Aachen, Dresden, Düsseldorf, Fulda, Goslar, Mannheim, München und Nordfriesland. Die gewonnenen Erfahrungen sollen in die Weiterentwicklung des Verfahrens einfließen.

Bei gemischt genutzten Gegenständen ist der Vorsteuerabzug nur möglich, wenn diese dem Unternehmensvermögen zugeordnet w...
12/07/2026

Bei gemischt genutzten Gegenständen ist der Vorsteuerabzug nur möglich, wenn diese dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden. Voraussetzung ist eine unternehmerische Nutzung von mindestens 10 %.
Je nach Nutzung kann der Gegenstand vollständig, teilweise oder gar nicht dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden.
Wichtig: Die Zuordnungsentscheidung muss spätestens bis zum 31. Juli des Folgejahres getroffen werden. Wer diese Frist versäumt, verliert in der Regel den Anspruch auf den Vorsteuerabzug und eine spätere Vorsteuerberichtigung. Teilen Sie dies in Zweifelsfällen zur Sicherheit dem Finanzamt mit.

Ein Arbeitnehmer übernachtete unter der Woche in seinem Wohnmobil auf einem Stellplatz am Arbeitsort und fuhr am Wochene...
07/07/2026

Ein Arbeitnehmer übernachtete unter der Woche in seinem Wohnmobil auf einem Stellplatz am Arbeitsort und fuhr am Wochenende mit demselben Fahrzeug nach Hause. Die Kosten machte er als doppelte Haushaltsführung geltend.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied: Zwar kann ein Wohnmobil grundsätzlich als Zweitwohnung gelten. Da es jedoch jedes Wochenende mitgenommen wurde, stand am Arbeitsort keine dauerhaft verfügbare Unterkunft zur Verfügung. Eine doppelte Haushaltsführung lag daher nicht vor. Absetzbar waren lediglich die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Die Lebensgefährtin eines Verstorbenen erhielt aus einer betrieblichen Direktversicherung eine Hinterbliebenenleistung v...
28/06/2026

Die Lebensgefährtin eines Verstorbenen erhielt aus einer betrieblichen Direktversicherung eine Hinterbliebenenleistung von 213.402,11 Euro. Diese Zahlung wurde bereits der ESt unterworfen und zusätzlich vom Finanzamt als erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb behandelt. Nach Abzug eines Freibetrags von 20.000 Euro setzte das Finanzamt Erbschaftsteuer von rund 58.000 Euro fest. Die klagende Lebensgefährtin hielt dies für ungerecht, weil Ehegatten in ähnlichen Fällen erbschaftsteuerfrei bleiben und sie zudem eine Überbesteuerung (insgesamt ca. 58 % Belastung) rügte. Sie sah darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und wollte eine Steuerbefreiung geltend machen.
Das Finanzgericht München wies die Klage ab: Die „Doppelbesteuerung“ der Lebensgefährtin eines Verstorbenen für eine Hinterbliebenenleistung ist verfassungsrechtlich zulässig (Az. 4 K 2179/25). Die Zahlung ist steuerpflichtig, da die Klägerin keine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten kann, weil sie nicht mit dem Verstorbenen verheiratet war. Eine unzulässige Übermaßbesteuerung liege nicht vor. Steuerbefreiungen greifen bei einer nicht verheirateten Lebensgefährtin nicht.

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