11/10/2026
Bereits 2024 hat der BFH entschieden, dass jede sachverständige Methode geeignet ist, eine kürzere Nutzungsdauer nachzuweisen. Die Anforderungen an die sachverständige Methode werden aber von der Steuerverwaltung sehr hoch angesetzt.
Entscheidend ist, dass sich die sachverständige Methode, in diesem Fall das Verkehrswertgutachten, in nachvollziehbarer Weise mit den individuellen Verhältnissen des Gebäudes auseinandersetzt.