26/05/2023
Achtung: Bürgergeld ab 01.07.23 für alle unter 25 Jahre in Berufsausbildung mit eigener Wohnung beachten!!
Der Gesetzgeber hat mit dem Bürgergeld beschlossen, dass junge Menschen unter 25 Jahren die Möglichkeit haben, Bürgergeld zu beantragen, da die Freibeträge für das Einkommen aus der Ausbildung exorbitant hoch angesetzt worden sind.
Offenkundig hat der Gesetzgeber übersehen, anders ist das einfach nicht erklärlich, dass hiervon auch ganz normale Auszubildende mit durchschnittlichem oder sogar hohem Ausbildungsgehalt und eigenem Haushalt ganz enorm profitieren.
Laut Statistik verdienen Auszubildende in berufliche Ausbildung durchschnittlich zwischen 1000-1300 € brutto. Lebt der Auszubildende jetzt bei seinen nicht hilfebedürftigen Eltern, kann er natürlich kein Bürgergeld erhalten. Anders jedoch, und zwar fundamental anders stellt sich das Ganze dann mit eigenem Haushalt dar. Ein Beispiel:
Der 23 Jahre alte alleinstehende Auszubildende befindet sich im 3. Lehrjahr und verdient 1400 € brutto und dabei 1100 € netto. Für seine eigene Wohnung bezahlt er brutto warm 500 €. Stellt dieser einen Antrag auf Bürgergeld, erhält er:
502 € Regelsatz
500 € Kosten der Unterkunft und Heizung
abzüglich Einkommen aus der Ausbildung, bereinigt um Freibeträge.
Freibeträge im Bürgergeld für Auszubildende unter 25 Jahren auf den Ausbildungslohn:
520 € Grundfreibetrag und 30 % bis zu 1000 € darüber hinaus sowie 10 % ab 1000 Euro - 1200 Euro. Hier: 520 € zzgl. 144 € zuzüglich 20 Eoro. Freibeträge insgesamt: 684 €.
Ergebniss: Bedarf abzüglich anzurechnenden Einkommens gleich:
1002 € minus 416 Euro (1100 € netto abzüglich Freibetrag 684 €) =
586 € Zahlungsanspruch monatlich!
Natürlich darf der Auszubildende kein weiteres Einkommen haben. Weiteres Einkommen wären von dem Betrag noch abzuziehen, wie z.B. weitergeleitetes oder durch die Familienkasse gezahltes Kindergeld. Ferner kommt auch die Anrechnung von Unterhalt in Betracht, soweit dieser fließt.
Im Beispielsfall haben wir ein sehr hohes Ausbildungsgehalt herangezogen, um zu demonstrieren, dass sehr viele Auszubildende mit eigenem Haushalt hier stark davon profitieren. Im Regelfall dürfte das Ausbildungsgehalt niedriger sein.
Dementsprechend sollten alle Auszubildenden mit eigenem Haushalt dringend einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Sollten die Jobcenter Leistungen ablehnen, wären wir bereit, Sie unentgeltlich im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens zu vertreten.
Veröffentlicht von:
Peter Karaiskas
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht