Anwaltskanzlei für Sozialrecht - Karaiskas • Krugmann • Wolff

Anwaltskanzlei für Sozialrecht - Karaiskas • Krugmann • Wolff Wir sind eine auf den Bereich des Sozialrechts spezialisierte Anwaltskanzlei für das gesamte Ruhrgebiet mit Sitz in Essen

26/05/2023

Achtung: Bürgergeld ab 01.07.23 für alle unter 25 Jahre in Berufsausbildung mit eigener Wohnung beachten!!

Der Gesetzgeber hat mit dem Bürgergeld beschlossen, dass junge Menschen unter 25 Jahren die Möglichkeit haben, Bürgergeld zu beantragen, da die Freibeträge für das Einkommen aus der Ausbildung exorbitant hoch angesetzt worden sind.
Offenkundig hat der Gesetzgeber übersehen, anders ist das einfach nicht erklärlich, dass hiervon auch ganz normale Auszubildende mit durchschnittlichem oder sogar hohem Ausbildungsgehalt und eigenem Haushalt ganz enorm profitieren.
Laut Statistik verdienen Auszubildende in berufliche Ausbildung durchschnittlich zwischen 1000-1300 € brutto. Lebt der Auszubildende jetzt bei seinen nicht hilfebedürftigen Eltern, kann er natürlich kein Bürgergeld erhalten. Anders jedoch, und zwar fundamental anders stellt sich das Ganze dann mit eigenem Haushalt dar. Ein Beispiel:

Der 23 Jahre alte alleinstehende Auszubildende befindet sich im 3. Lehrjahr und verdient 1400 € brutto und dabei 1100 € netto. Für seine eigene Wohnung bezahlt er brutto warm 500 €. Stellt dieser einen Antrag auf Bürgergeld, erhält er:

502 € Regelsatz
500 € Kosten der Unterkunft und Heizung
abzüglich Einkommen aus der Ausbildung, bereinigt um Freibeträge.

Freibeträge im Bürgergeld für Auszubildende unter 25 Jahren auf den Ausbildungslohn:
520 € Grundfreibetrag und 30 % bis zu 1000 € darüber hinaus sowie 10 % ab 1000 Euro - 1200 Euro. Hier: 520 € zzgl. 144 € zuzüglich 20 Eoro. Freibeträge insgesamt: 684 €.

Ergebniss: Bedarf abzüglich anzurechnenden Einkommens gleich:

1002 € minus 416 Euro (1100 € netto abzüglich Freibetrag 684 €) =

586 € Zahlungsanspruch monatlich!

Natürlich darf der Auszubildende kein weiteres Einkommen haben. Weiteres Einkommen wären von dem Betrag noch abzuziehen, wie z.B. weitergeleitetes oder durch die Familienkasse gezahltes Kindergeld. Ferner kommt auch die Anrechnung von Unterhalt in Betracht, soweit dieser fließt.
Im Beispielsfall haben wir ein sehr hohes Ausbildungsgehalt herangezogen, um zu demonstrieren, dass sehr viele Auszubildende mit eigenem Haushalt hier stark davon profitieren. Im Regelfall dürfte das Ausbildungsgehalt niedriger sein.
Dementsprechend sollten alle Auszubildenden mit eigenem Haushalt dringend einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Sollten die Jobcenter Leistungen ablehnen, wären wir bereit, Sie unentgeltlich im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens zu vertreten.

Veröffentlicht von:

Peter Karaiskas
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

06/11/2022

Sie machen sich keine Sorgen über die Höhe Ihrer Heizkosten, weil das Jobcenter oder das Sozialamt gesetzlich verpflichtet ist, die Heizkosten in zumindest angemessener Höhe zu übernehmen?

Zu Unrecht!

Das Jobcenter und das Sozialamt der Stadt Essen weigern sich zur Zeit, durch den Vermieter wegen der Energiekrise angeforderte höhere Vorauszahlungen auf gestiegene Heizkosten zu zahlen. Argument: Die Erhöhungen seien rechtlich unwirksam. Tatsächlich ist das Vorgehen der Behörde nicht rechtens. Wehren Sie sich!

Ihr Anwaltsteam

04/10/2021

Jetzt Mittwoch, 06.10.21 ist es soweit! Im Forum Apostelzentrum, Mülheimer Straße 70 in 45145 Essen berät RA Karaiskas in allen Fragen rund um das Job Center und dem Amt für Soziales und Wohnen jeden Mittwoch zwischen 15-17 Uhr.

Bitte bringen Sie aktuelle Bescheide - falls vorhanden - mit.

28/09/2021

Bald beginnt die neue Beratungsstelle in Frohnhausen. Am 06.10.21 ab 15-17 Uhr ist es soweit!

08/02/2021

Beratungsstelle Computainer

Wegen coronabedingten Einschränkungen ist eine Terminvereinbarung bei der Beratungsstelle von RA Karaiskas im Computainer, Stakenholt 24, 45356 Essen, Do. zwischen 17-19 Uhr erforderlich. Bitte vereinbaren Sie Termine unter 0201-89095999. Wegen des Wintereinbruchs und Personalknappheit kann eine Terminvergabe erst ab morgen stattfinden. Wir bitten um Verständnis.

Änderungen 2021/Beratungsstelle wieder geöffnetEs haben sich einige Änderungen ergeben im SGB II und XII, die sicherlich...
01/02/2021

Änderungen 2021/Beratungsstelle wieder geöffnet

Es haben sich einige Änderungen ergeben im SGB II und XII, die sicherlich schon durch die Presse zur Kenntnis genommen worden sind. So sind z.B. die Regelsätze erneut gestiegen.

Erstaunlicherweise sind jedoch in Essen auch wieder die so genannten Mietobergrenzen erneut ab Januar 21 angestiegen, wenn auch nur leicht.

Einzelheiten finden Sie unter www.sozialberatung-essen.de.

Nach wie vor gelten spezielle Regelungen während der Corona Pandemie. Diese betreffen so wichtige Teilbereiche wie Vermögen und den angemessenen Kosten der Unterkunft. Hierzu gilt nach wie vor das, was wir auf dieser Seite schon hierzu gepostet haben.

Dennoch stellen wir immer wieder erneut fest, dass die Jobcenter entgegen diesen Regelungen handeln und z.B. geschützte vorläufige Zeiträume endgültig festsetzen und Erstattungsbescheide bekannt geben.

Hierzu und zu weiteren Fragen im Bereich Jobcenter und Sozialhilfe findet auch wieder die unentgeltliche Beratung durch Rechtsanwalt Karaiskas im Computainer in Essen Vogelheim jeden Donnerstag zwischen 17 und 19:00 Uhr statt. Die Beratung findet jedoch unter erschwerten Pandemiebedingungen statt. Auskünfte zu dieser Beratungsstelle sowie zu den weiteren Beratungsstellen können auch telefonisch in der Kanzlei erfragt werden.

Ihr Anwaltsteam

Sozialberatung Essen, Beratung, JobCenter, Sozialamt, Mietkürzung, Umzug, Mehrbedarfe, Darlehen, Bescheid prüfen, Sanktion, Einkommen, Vermögen, Erstattung, Aufrechnung, Nebenjob, Hartz 4, Hilfe

Eine gute Nachricht für alle hilfebedürftige Familien in dieser Stadt.
24/11/2020

Eine gute Nachricht für alle hilfebedürftige Familien in dieser Stadt.

Die Stadt liefert jetzt an die Schulen insgesamt knapp 20.000 Tablet-Computer. Sie sind für bedürftige Schüler und alle Lehrer.

Aktualisierung der Coronaschutzverordnung im SGB II (Job Center):1. Bitte denken Sie daran, dass nach dem derzeitigen St...
30/09/2020

Aktualisierung der Coronaschutzverordnung im SGB II (Job Center):

1. Bitte denken Sie daran, dass nach dem derzeitigen Stand der Dinge wieder Weiterbewilligungsanträge gestellt werden müssen.

2. Wegen aller anderen Regelungen ist die Coronaschutzverordnung jetzt bis zum 31.12.20 verlängert worden.

3, Wegen weiterer Einzelheiten nehmen wir auf unsere ausführlichen Beiträge hierzu Bezug. Sie finden diese weiter unten auf dieser Seite. Dementsprechend gilt ein besonderer Vermögensschutz, Einschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit für die Behörde, statt der tatsächlichen Kosten nur angemessene Kosten der Unterkunft zu gewähren und nach wie vor ist es der Behörde nicht möglich, eventuell überzahlte Leistungen im Wege vorläufiger Bewilligung durch eine abschließende Entscheidung und Erstattung zurück zu fordern.

4. Die Möglichkeit bei zu hoch angerechnetem Einkommen einen Antrag auf eine abschließende Entscheidung selbst zu stellen, ist möglich. Angesicht der verschiedenen Antragsvarianten sollte man sich hierzu jedoch beraten lassen. Die Sozialberatung Essen e.V. (www.sozialberatung-essen.de) bietet in Gestalt des Sozialberaters Andreas Overesch hierzu eine kostenlose Beratung an.

Lassen Sie sich beraten. Wir sind für Sie da.

Ihre Anwaltskanzlei für Sozialrecht

Sozialberatung Essen, Beratung, JobCenter, Sozialamt, Mietkürzung, Umzug, Mehrbedarfe, Darlehen, Bescheid prüfen, Sanktion, Einkommen, Vermögen, Erstattung, Aufrechnung, Nebenjob, Hartz 4, Hilfe

18/08/2020

Neue Mietobergrenzen für die Stadt Essen

Die Stadt Essen hat neue Mietobergrenzen mit Wirkung zum 01.09.20 eingeführt. Die Sätze sind hierbei stark gestiegen. Unter anderem ist es nunmehr für eine Person zulässig, Kosten für die Unterkunft bis zu 410 EUR brutto kalt ohne Heizkosten zu verursachen. Dies bedeutet eine Steigerung von 49 EUR.

Die genauen Sätze auch für mehrere Personen finden Sie unter anderem auf der Seite www.sozialberatung- essen.de.

Die Anhebung der Sätze war grundsätzlich geboten mit Wirkung zum 01.03.20, da zu diesem Zeitpunkt das schlüssige Konzept der Stadt Essen und gleichzeitig die Laufzeit des Mietspiegels für die Stadt Essen abgelaufen war.

Unsere Kanzlei hat zahlreiche Verfahren deswegen für unsere Mandanten eingeleitet. Klagen sind vor dem Sozialgericht in Duisburg anhängig. Unabhängig davon ist es im Übrigen offenkundig rechtswidrig, die neuen Mietobergrenzen erst ab dem 01.09.20 bekannt zu geben. Der Mietspiegel der Stadt Essen ist mit Wirkung zum 01.08.20 veröffentlicht worden. Warum sich ein Verzug von einem Monat ergeben soll, ist schlicht unerfindlich und ein rechtmäßiger Grund hierfür nicht ersichtlich.

Sollten bei Ihnen Kosten der Unterkunft abgesenkt worden sein ab März 2020, können wir Ihnen anbieten, dies kostenlos für Sie überprüfen zu lassen.

Lassen Sie sich im Zweifelsfall unentgeltlich beraten. Wir sind für Sie da!

Ihrer Anwaltskanzlei für Sozialrecht

13/08/2020

Aktualisierung der Coronaschutzverordnung im SGB II (Job Center):

1. Bitte denken Sie daran, dass nach dem derzeitigen Stand der Dinge wieder Weiterbewilligungsanträge gestellt werden müssen für Zeiträume, die ab September 2020 beginnen.

2. Wegen aller anderen Regelungen ist die Coronaschutzverordnung bis zum 30.09.20 verlängert worden. Ob eine weitere Verlängerung erfolgt, ist derzeit noch nicht absehbar, jedoch nicht unwahrscheinlich.

3. Aufgrund mehrerer Vorkommnisse in der Praxis weisen wir darauf hin, dass selbstverständlich auch Anträge gegenüber dem Job Center gestellt werden können und sogar müssen, wenn durch den Bezug von Einkommen, auch Arbeitslosengeld I, der Hilfebedarf nicht gedeckt wird. Der Hilfebedarf bemisst sich aus dem Regelsatz und den Kosten der Unterkunft und Heizung (Grundmiete und Betriebskosten und Heizkosten).

Nur ein Beispiel:

Eine alleinstehende Person erhält zurzeit Arbeitslosengeld I i.H.v. 830,00 EUR. Sie muss an Miete 420,00 EUR (Grundmiete und Betriebskosten) und 80,00 EUR an Heizkosten (Gas) infolge eines Direktlieferungsvertrages an die Stadtwerke bezahlen.

Durch den alleinigen Bezug von Arbeitslosengeld wird in diesem Falle die Hilfebedürftigkeit nicht überwunden. Der Bedarf im Beispielsfall beträgt 432,00 EUR (Regelbedarfsstufe 1) zuzüglich der Kosten der Unterkunft und Heizung i.H.v. 500,00 EUR, also i.H.v. 932,00 EUR. Das Einkommen in Form von Arbeitslosengeld I wird noch um eine Versicherungspauschale i.H.v. 30,00 EUR bereinigt und dann auf den Bedarf angerechnet, so dass zumindest ein Leistungsanspruch gegenüber dem Job Center bestünde neben dem Bezug von Arbeitslosengeld I i.H.v. 132,00 EUR.

Hätte die alleinstehende Person im Beispielsfall Einkommen aus abhängiger Beschäftigung, auch in Form von Kurzarbeitergeld z.B. in Höhe von 1.000,00 EUR netto, 1.200,00 EUR brutto, wäre sie dennoch hilfebedürftig. Einkommen aus Beschäftigung wird nämlich großzügiger bereinigt. Das Einkommen wird bereinigt um einen Grundfreibetrag i.H.v. 100,00 EUR und einen weiteren zusätzlichen Freibetrag, der im vorliegenden Fall einen Betrag i.H.v. 200,00 EUR ausmacht.

Dementsprechend würde das Einkommen i.H.v. 1.000,00 EUR netto nur in Höhe eines Betrages von 700,00 EUR angerechnet, so dass ein zusätzlicher Leistungsanspruch bestünde neben dem Einkommen i.H.v. 232,00 EUR.

Lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten. Wir sind für da.

Ihr Team der Anwaltskanzlei für Sozialrecht

Beratung von HilfebedürftigenKurzarbeitergeld, Arbeitsplatzverlust, Wegfall von Umsatz aus selbständiger Tätigkeit, wirt...
19/06/2020

Beratung von Hilfebedürftigen

Kurzarbeitergeld, Arbeitsplatzverlust, Wegfall von Umsatz aus selbständiger Tätigkeit, wirtschaftliche Rezession. Wir erleben gerade schwierige Zeiten für eine Vielzahl von erwerbstätigen Menschen.

Umso wichtiger ist es eine Orientierung und eine Rechtsberatung anzubieten. Viele fragen sich, ob nunmehr ein Antrag auf Leistungen gegenüber dem Jobcenter gestellt werden muss oder dem Amt für Soziales und Wohnen. Auch Anträge wegen der Familienkasse auf Kinderzuschlag oder Wohngeld kann eine Lösung sein. Möglicherweise kommt auch ein Antrag auf Leistungen gegenüber dem Jobcenter in Betracht, selbst wenn Leistungen der Bundesagentur für Arbeit in Form von Arbeitslosengeld erbracht werden. Weitere Probleme können sich stellen in Bezug auf die Krankenversicherung, vor allem für Selbstständige. Es gibt viele Lebenslagen, in denen Menschen sich befinden, welche Fragen auch in Bezug auf Sozialleistungen aufwerfen.

Alle Rechtsanwälte dieser Kanzlei sind auch ehrenamtlich für die Sozialberatung Essen e.V. (siehe: www.sozialberatung-essen.de) tätig.

Dieser Verein bietet Beratung im Rahmen offener Sprechstunden für Hilfebedürftige und von Hilfebedürftigkeit bedrohte Bürger an. Es werden unentgeltliche Beratungen durchgeführt.

Die Beratungsstelle von Rechtsanwalt Karaiskas im Computainer, Stakenholt 24 in 45356 Essen, jeden Donnerstag von 17:00 bis 19:00 Uhr, hat wieder geöffnet.

Nicht auf der Webseite der Sozialberatung Essen e.V. finden Sie die Beratungsstellen von Rechtsanwalt Krugmann in Oberhausen.

Herr Rechtsanwalt Krugmann ist jeden Donnerstag von 12:00 bis 14:00 Uhr im „Gleis 51“, Mülheimer Str. 11 in 46045 Oberhausen und von 14:15 bis 16:00 Uhr in den Räumlichkeiten des ambulant betreuten Wohnens der Caritas in der Steinbrinkstr. 202 in 46145 Oberhausen zu erreichen.

Sollten Sie schon Sozialleistungen erhalten, bringen Sie bitte zwingend Ihre aktuellen Leistungsbescheide mit.

Wenn Sie unsicher sind, ob weitere Unterlagen benötigt werden, rufen Sie einfach die Sozialberatung Essen e.V. an.

Wir freuen uns auf Sie!

Sozialberatung Essen, Beratung, JobCenter, Sozialamt, Mietkürzung, Umzug, Mehrbedarfe, Darlehen, Bescheid prüfen, Sanktion, Einkommen, Vermögen, Erstattung, Aufrechnung, Nebenjob, Hartz 4, Hilfe

30/04/2020

Ankündigung:

Wir sind ab Montag, den 04.05.2020, zusätzlich zu unserer telefonischen Erreichbarkeit auch wieder persönlich für Sie da.

Es können über unsere Telefonnummer (0201/8909590) Besprechungstermine mit den Anwälten vereinbart werden.

Zu diesem kommen Sie bitte pünktlich (um Wartezeiten zu vermeiden) und mit Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht!).

Um das Aufkommen an Personen entsprechend gering zu halten, sind die Besprechungstermine auf 1-2 Personen pro Termin begrenzt.

Weitere Personen müssten sich ggfs. vor der Türe aufhalten. Ein Warten in der Kanzlei ist nicht vorgesehen.

Ihr Team der Anwaltskanzlei für Sozialrecht.

Adresse

Viehofer Straße 14
Essen
45127

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 13:00
14:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 13:00
14:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 13:00
Donnerstag 09:00 - 13:00
14:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 13:00

Telefon

+492018909590

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