07/07/2025
📌 OLG Jena hebt Bußgeldurteil wegen Begründungsfehler auf.
Das OLG Jena (Beschl. v. 25.04.2025 – 3 ORbs 401 SsBs 156/24) hat ein Bußgeldurteil (Geschwindigkeitsüberschreitung) des Amtsgerichts aufgehoben, weil dieses ein technisches Sachverständigengutachten der Messung zwar eingeholt, aber nicht ausreichend begründet hatte, warum es trotz standardisierter Messung notwendig war.
❗️ Wichtig: Auch bei einem bestätigenden Gutachten reicht es nicht, dessen Inhalt einfach zu übernehmen. Das Gericht muss erklären, warum das Gutachten eingeholt wurde – und es inhaltlich nachvollziehbar würdigen.
👨⚖️ Zudem wurde ein Fahrverbot verhängt, ohne den Betroffenen zuvor darauf hinzuweisen – ein weiterer schwerwiegender Verfahrensfehler.
Der Beschluss verdeutlicht, dass es bei Bußgeldverteidigungen nicht nur auf die zur Verfügung stehenden Beweismittel, sondern auch auf die Überprüfung der Urteilsgründe des Amtsgerichts ankommt.
Gerichte dürfen Sachverständigengutachten bei standardisierten Messverfahren nicht blind übernehmen – auch ein Gutachten, das die Messung bestätigt, kann dem Betroffenen nützen. Das OLG Jena fordert eine nachvollziehbare Begründung und Würdigung im Urteil.