Kanzlei Dr. Brehm & Klingenberger & Brehm-Kaiser

Kanzlei Dr. Brehm & Klingenberger & Brehm-Kaiser Dr. Brehm § Klingenberger § Brehm-Kaiser
Rechtsanwälte & Notarin
•Erbrecht •Verkehrsrecht •Familienrecht •Arbeitsr

Unsere Kanzlei im Frankfurter Westen (Flughafennähe) wurde
1975 von Rechtsanwalt Dr. Robert Brehm gegründet. Im Jahr 1989 trat Rechtsanwalt Thomas Klingenberger und 2002
Rechtsanwältin Alexandra Brehm-Kaiser in die Kanzlei ein. Unsere anwaltlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten des
Arbeitsrechts, Erbrechts, Familienrechts, Mietrechts und im Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Thomas Klingenberg

er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und
Rechtsanwältin Alexandra Brehm-Kaiser Fachanwältin für Familienrecht und
hat den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung für den Fachanwalt für
Erbrecht abgeschlossen. Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Dr. Brehm als Spezialist im
Hochschulzulassungsrecht und Prüfungsrecht bundesweit bekannt. Die persönliche und fachkompetente juristische Beratung steht bei uns im
Vordergrund. In den Fachgebieten, in denen wir nicht tätig sind, vermitteln
wir sachkundige Kollegen. Wir stehen Ihnen kompetent und spezialisiert zur Seite!

Wir sind UMGEZOGEN! Ab sofort sind wir in Eschborn Rathausplatz 12-14 zu erreichen. Telefon 06196 77 77 456 oder per Mai...
29/01/2026

Wir sind UMGEZOGEN! Ab sofort sind wir in Eschborn Rathausplatz 12-14 zu erreichen. Telefon 06196 77 77 456 oder per Mail unter [email protected]

Schöne Weihnachten und einen gesunden Start ins neue Jahr 2023‍Wir wünschen allen unseren Mandanten, denen, die es einma...
22/12/2022

Schöne Weihnachten und einen gesunden Start ins neue Jahr 2023

Wir wünschen allen unseren Mandanten, denen, die es einmal waren oder vielleicht einmal werden, Freunden, Bekannten und auch denen, die sich auf unsere Seite verirrt haben, ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest. Bleiben Sie gesund!

Ihre
Alexandra Brehm-Kaiser & Thomas Klingenberger 🎄🎄🎄

Zum 1. Januar 2023 ändert sich die Düsseldorfer Tabelle und das Kindergeld wird angepasst Die Düsseldorfer Tabelle wird ...
12/12/2022

Zum 1. Januar 2023 ändert sich die Düsseldorfer Tabelle und das Kindergeld wird angepasst

Die Düsseldorfer Tabelle wird zum Jahresanfang 2023 angepasst. Der Mindestunterhalt eines Kindes steigt dabei unter anderem an.

So erhöht sich beispielsweise der Tabellenbetrag des Mindestunterhalts für ein minderjähriges Kind bis zum Ende des 6. Lebensjahres von derzeit 396,00 € monatlich auf 437,00 € monatlich. In der Altersgruppe von 7. bis zum Ende des 12. Lebensjahres wird der Tabellenbetrag des Mindestunterhalts von derzeit 455,00 € auf 502,00 € angepasst. Und schließlich in der Altersgruppe 3, ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit von derzeit 533,00 € auf dann 588,00 €. Diese Beträge entsprechen dem Mindestunterhalt der 1. Einkommensgruppe. Die Bedarfssätze der höheren Einkommensgruppen sind ebenfalls entsprechend erhöht worden.

Für volljährige Kinder, die studieren und nicht bei ihren Eltern wohnen, wird der monatliche Bedarfssatz von 860,00 € auf 930,00 € angehoben. Dieser Bedarf kann sich erhöhen, wenn sich dies nach der Lebensstellung der Eltern ergibt.

Auch das Kindergeld wird ab 2023 angepasst und beträgt dann einheitlich pro Kind 250,00 €.

Bitte beachten Sie, dass das Kindergeld bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Tabellenunterhalt anzurechnen ist. Der Unterhaltsbetrag in der Düsseldorfer Tabelle entspricht daher nicht dem Zahlbetrag des Unterhalts.

Neben der Anpassung des Unterhaltsbeträge in der Düsseldorfer Tabelle, haben sich auch noch weitere Änderungen ergeben. So wurden die sogenannten „Selbstbehalte“ angepasst. Hierunter versteht man den Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen zu verbleiben hat, damit er seinen eigenen Unterhalt bestreiten kann.

Sollten Sie laufenden Kindesunterhalt zahlen und nicht wissen, ob Sie die Unterhaltszahlungen anpassen müssen, sprechen Sie uns gerne an. Die aktuelle Tabelle finden Sie auf unserer Website unter https://www.brehm-kollegen.de/duesseldorfer-tabelle

Neue Bewertung von Immobilien ab 2023 Es ist zum 01.01.2023 eine Änderung des Bewertungsgesetzes geplant, die zu einer h...
10/12/2022

Neue Bewertung von Immobilien ab 2023

Es ist zum 01.01.2023 eine Änderung des Bewertungsgesetzes geplant, die zu einer höheren steuerlichen Bewertung von Grundbesitz führen wird. Die steuerliche Wertermittlung von Immobilien soll stärker als bisher an die aktuellen Verkehrswerte angepasst werden. Eine Anhebung der Steuerfreibeträge im Schenkungs- und Erbrecht ist demgegenüber nicht geplant, so dass die Änderungen dazu führen können, dass Beschenkte oder Erben von Immobilien künftig früher Schenkungs- und Erbschaftssteuer zahlen müssen, da die gleichbleibenden Freibeträge früher erreicht oder überschritten werden.

Verschiedene Schätzungen gehen davon aus, dass in vielen Fällen die Bewertung um mindestens 20 bis 30 % oder höher ausfallen wird als bisher.

Vor einer Übertragung von Immobilien auf die nächste Generation oder den Ehegatten sollte jedoch bedacht werden, ob der Schenker selbst - auch ohne das Eigentum an der Immobilie - noch genügend abgesichert ist, ob überhaupt ein Interesse an der Immobilie für die nächste Generation besteht, ob eine Übertragung Ausgleichsansprüche oder Pflichtteilsansprüche auslöst.

Auch wenn sich die Bewertung der Immobilien nach oben ändert und die Freibeträge nicht angepasst werden, bleibt es dennoch dabei, dass die Freibeträge alle 10 Jahre erneut voll ausgeschöpft werden können.

22/12/2021
Autofahrer aufgepasst! Der Bundesrat hat am 08.10.2021 empfindlich höhere Bußgelder, die ab November 2021 gelten, verabs...
14/10/2021

Autofahrer aufgepasst!
Der Bundesrat hat am 08.10.2021 empfindlich höhere Bußgelder, die ab November 2021 gelten, verabschiedet.
Dabei bleiben die Fahrverbotsgrenzen für die Geschwindigkeitsüberschreitungen gleich, die Geldbußen werden jedoch empfindlich teurer. Dies gilt auch für das Falschparken und Halten in zweiter Reihe.
Zwei neue Tatbestände gibt es für ein Fahrverbot:
1. Wenn man keine Rettungsgasse bildet.
2. Wenn man als Autofahrer oder Motorradfahrer beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nimmt und diese gefährdet.
Bei allen Fällen gilt jedoch bei Vorwürfen keine Angaben zur Sache zu machen und den Vorgang über einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen sowie vorsorglich eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht abzuschließen.
www.brehm-kollegen.de

Achtung  - Neuer Bußgeldbescheid ab 28.04.2020 in Kraft. Achtung Autofahrer – hierauf müssen Sie besonders achten: 1.   ...
28/04/2020

Achtung - Neuer Bußgeldbescheid ab 28.04.2020 in Kraft.

Achtung Autofahrer – hierauf müssen Sie besonders achten:

1. Bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h gibt es nun ein Bußgeld sowie einen Punkt. Ferner wird ein Fahrverbot bereits verhängt, wenn innerhalb geschlossener Ortschaften eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h vorliegt; außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Übertretung von 26 km/h.
2. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss sofort mit einem Fahrverbot und zwei Punkten sowie einer Geldstrafe zwischen 240,00 € und 320,00 € rechnen.
3. Zum Schutz von Fahrrädern ist nun ein Mindestabstand innerorts von 1,50 Meter sowie außerhalb geschlossener Ortschaften von 2,00 Meter einzuhalten. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 70,00 € und einem Punkt geahndet.
4. Wer Einsatzfahrzeuge und Rettungsfahrzeuge mit Parken behindert, muss 100,00 € zahlen.

Seien Sie also nicht zu schnell, fahren umsichtig und wenn doch, lassen Sie sich beraten.
Ganz wichtig: „Mache niemals zur Sache Angaben.“


Thomas Klingenberger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

VW hat die Frist zur Annahme des Vergleichs für alle Verbraucher, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt hab...
20/04/2020

VW hat die Frist zur Annahme des Vergleichs für alle Verbraucher, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, bis zum 30.04.2020 verlängert.
Wenn Sie sich hierzu beraten lassen möchten, melden Sie sich bitte unter [email protected]

Corona-Krise, Zahlungsschwierigkeiten und Mietminderung Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz beschlossen, das den Mi...
14/04/2020

Corona-Krise, Zahlungsschwierigkeiten und Mietminderung Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz beschlossen, das den Mietern helfen soll. Den ganzen Bericht finden Sie auf unserer Website unter https://www.brehm-kollegen.de/aktuell

Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist verfassungswidrig „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (A...
02/03/2020

Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist verfassungswidrig

„Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Den ganzen Bericht finden Sie auf unserer Website unter

„Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Recht...

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