03/08/2026
Spielregeln, die binden und schützen
Wer mich kennt oder hier öfter mitliest, weiß, dass ich ein großer Freund unseres anwaltlichen Berufsrechts bin. Nicht aus Standesdünkel oder meiner von Haus aus konservativen Natur, sondern weil ich Klarheit schätze.
Wir Anwälte, neben ein paar anderen Berufsgruppen, haben das außerordentliche Privileg, dass wir unsere "Angelegenheiten" weitestgehend selbst regeln dürfen. Wir geben uns selbst Verhaltensregeln, wir überwachen diese selbst, wir richten über Verstöße selbst und wir entwickeln sie selbst fort.
Dabei hatte ich in letzter Zeit eine handvoll Themen zum Berufsrecht, die ich mit Kolleginnen und Kollegen diskutiert habe. Da ging es um das rechte Maß zulässiger Werbung, Beratungshilfe und deren Ablehnung oder die Grenzen der Vertretung bis zum Tätigkeitsverbot.
Das von uns Anwälten selbst geschaffene Berufsrecht bietet direkt oder durch praxisnahe Auslegung für fast jede Frage eine Antwort. Wo sich keine konkrete Antwort finden lässt, sorgen allgemeine Grundregeln für Klarheit. Und in ganz außergewöhnlichen Fällen haben wir uns Vertreter gewählt, die als Kammern verbindliche und verlässliche Auskünfte erteilen können.
Berufsrecht verpflichtet zur Einhaltung bestimmter Spielregeln. Gleichzeitig schützt das Berufsrecht uns auch vor Übervorteilung durch Kolleginnen und Kollegen oder Dritte. In meinen Augen haben wir ein sehr ausgewogenes Berufsrecht, das in seiner Anwendung auch flexibel genug ist, um auf moderne Entwicklungen reagieren zu können. Jedenfalls aber können wir es aktiv selbst gestalten.
Ich würde mir nur wünschen, dass sich alle Kolleginnen und Kollegen etwas intensiver damit beschäftigen. Denn gelegentlich habe ich den Eindruck, dass das für manche ein völliges Fremdwort ist.