18/10/2026
"Sie haben beim Immobilienkauf die Maklercourtage bezahlt und fragen sich im Nachhinein, ob das so richtig war?
Diese Fragen helfen bei der Einordnung:
– Haben Sie als Privatperson eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus gekauft?
– Wurde der Maklervertrag ab dem 23.12.2020 geschlossen?
– Haben Sie mehr als die Hälfte der Gesamtprovision bezahlt?
– Fehlte ein Maklervertrag in Textform, zum Beispiel per E-Mail?
Trifft das auf Sie zu, kann sich eine Prüfung lohnen.
Wir beraten Sie, was rechtlich möglich ist. Schreiben Sie uns eine Nachricht.
"