17/06/2026
⚖️ BGH-Urteil 2025: Käufer bekommen die volle Maklerprovision zurück – nicht nur die Hälfte
Mit Urteil vom 6. März 2025 (I ZR 138/24) hat der Bundesgerichtshof den Verbraucherschutz beim Immobilienkauf deutlich gestärkt. Wälzt eine Vereinbarung die gesamte Provision auf den Käufer ab, obwohl nur der Verkäufer den Makler beauftragt hat, ist sie insgesamt nichtig.
Das Wichtigste in Kürze:
1️⃣ Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz (§ 656d BGB) führt zur Gesamtnichtigkeit
2️⃣ keine geltungserhaltende Reduktion auf die halbe Provision
3️⃣ Käufer können die komplette gezahlte Provision zurückfordern (§ 812 BGB)
4️⃣ auch die Senkung des Kaufpreises gegen Übernahme der vollen Provision heilt den Verstoß nicht
Im entschiedenen Fall ging es um 25.000 Euro, die die Käufer vollständig zurückerhalten. Betroffen sind viele Kaufverträge der vergangenen Jahre über Wohnungen und Einfamilienhäuser.
👉 Alle Details zum Urteil: https://ru.law/maklerprovision-zurueckfordern-volle-summe/
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