04/06/2026
Maklerprovision beim Hauskauf gezahlt? Vielleicht haben Sie zu viel überwiesen.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses summiert sich die Maklercourtage schnell auf einen fünfstelligen Betrag. Was viele Käufer nicht wissen: Seit der Reform des Maklerrechts Ende 2020 lässt sich eine zu Unrecht gezahlte Provision oft ganz oder zur Hälfte zurückholen – weil nicht jeder Makler die strengen gesetzlichen Regeln einhält.
Drei Wege führen zur Rückforderung: ein Maklervertrag, der nicht in Textform geschlossen wurde, ein Verstoß gegen die gesetzliche Provisionsteilung und der Widerruf des Vertrags. Jeder Weg steht für sich. Trifft schon einer zu, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung.
Wichtig ist der Faktor Zeit: Rückforderungsansprüche verjähren in der Regel innerhalb von drei Jahren. Wer in den letzten Jahren gezahlt hat, sollte den Vertrag deshalb zeitnah prüfen lassen.
In unserem neuen Beitrag zeigen wir alle drei Rückforderungswege, die richtige Prüf-Reihenfolge und die typischen Fehler, an denen berechtigte Ansprüche scheitern.
👉 Den ganzen Beitrag lesen: https://ru.law/maklerprovision-zurueckfordern/
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