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Steuerbescheide werden ab 1.1.2027 digital bekannt gegeben 📧Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 13.8.2026 ...
16/10/2026

Steuerbescheide werden ab 1.1.2027 digital bekannt gegeben 📧
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 13.8.2026 eine wichtige Änderung bei der digitalen Bekanntgabe von Steuerbescheiden bekanntgegeben. Diese soll ab 1.1.2027 zum Regelfall werden.

Bei einem aktiven ELSTER-Nutzerkonto ist grundsätzlich keine ausdrückliche Einwilligung für die digitale Bescheidbekanntgabe mehr erforderlich. Wer weiterhin Papier möchte, muss die postalische Bekanntgabe beantragen. Auch für die digitale Bescheidbekanntgabe gilt dann die viertägige Frist für die Bekanntgabefiktion. Es kommt also nicht darauf an, wann der Steuerpflichtige das ELSTER-Postfach tatsächlich öffnet oder den Bescheid herunterlädt. Die Finanzverwaltung muss die abrufberechtigte Person am Tag der Bereitstellung elektronisch darüber informieren, dass ein Verwaltungsakt zum Abruf bereitsteht. Diese Benachrichtigung hat aber nur noch Hinweisfunktion. Sie ist nicht mehr der Anknüpfungspunkt für die Bekanntgabefiktion.

Für den Steuerberater ist die Änderung besonders relevant, denn wenn der Finanzverwaltung vom Berater eine elektronisch übermittelte Vollmacht nebst Empfangsvollmacht vorliegt, kann der Bescheid dem Steuerberater zur Verfügung gestellt werden. Diese Vorschrift ist eine „Soll-Vorschrift“. Steuerpflichtige, die den Bescheid direkt erhalten, müssen diesen unmittelbar an den Steuerberater weiterleiten, da die Einspruchsfrist gleichwohl zu laufen beginnt und der Steuerpflichtige sich nicht darauf verlassen darf, dass der Steuerberater den Bescheid ebenfalls erhalten hat.

Für das Jahr 2026 galt noch eine Übergangsphase. Ab 2027 darf der Steuerberater auch nicht mehr darauf vertrauen, dass Bescheide postalisch bei ihm oder dem Mandanten eingehen. Steuerpflichtige, die ihrem Steuerberater keine Bekanntgabevollmacht erteilt haben, müssen immer selbst dafür sorgen, dass Steuerbescheide an den Steuerberater weitergeleitet werden.

🍂 Der Oktober ist schon da – unser Monatsanfangspost kommt mit etwas Verspätung! 😉Manchmal ist im Kanzleialltag einfach ...
15/10/2026

🍂 Der Oktober ist schon da – unser Monatsanfangspost kommt mit etwas Verspätung! 😉

Manchmal ist im Kanzleialltag einfach so viel los, dass selbst der 1. des Monats ganz unbemerkt vorbeizieht. 🙈

Deshalb reichen wir unseren Oktobergruß heute einfach nach – mit den besten Wünschen für einen goldenen Herbst... 🍁☕️

🚨 Achtung, Unternehmerinnen und Unternehmer! 🚨  Die E-Rechnung ist längst kein ferner Zukunftstraum mehr, sondern harte ...
10/09/2026

🚨 Achtung, Unternehmerinnen und Unternehmer! 🚨

Die E-Rechnung ist längst kein ferner Zukunftstraum mehr, sondern harte Realität in der Buchhaltung.
Seit dem 01.01.2025 gilt bereits die Pflicht, E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen zu können.
Doch das ist erst der Anfang: Spätestens ab dem 01.01.2027 müssen die meisten von euch auch im B2B-Bereich elektronische Rechnungen im strukturierten Format ausstellen.

Was viele unterschätzen: Eine PDF per E-Mail ist meistens keine echte E-Rechnung!

ACHTUNG:
❗️Manuelle Prozesse und Notlösungen fliegen bei der nächsten Betriebsprüfung sofort auf.
❗️Risiko Vorsteuerabzug: Unsaubere oder nicht konforme Rechnungen gefährden im Zweifel euren Vorsteuerabzug.
❗️Prozesse werden sichtbar: Schlechte Abläufe in der Buchhaltung werden durch die digitale Standardisierung gnadenlos aufgedeckt – aber saubere Prozesse sparen massiv Zeit!

Unser Tipp: Schiebt das Thema nicht auf die lange Bank. Bereitet eure Software und eure internen Abläufe jetzt vor, statt im Dezember 2026 in Panik zu geraten. Sprecht uns an – wir helfen euch bei der Umstellung und der perfekten Integration in unsere Zusammenarbeit! 🤝

Hallo September! 🍁Der Sommer neigt sich dem Ende zu - und während andere langsam den Urlaubssand aus den Schuhe schüttel...
01/09/2026

Hallo September! 🍁

Der Sommer neigt sich dem Ende zu - und während andere langsam den Urlaubssand aus den Schuhe schütteln, heißt es bei uns:

Zurück an die Zahlen !😜

Der September bringt frischen Wind, neue Aufgaben und natürlich die ein oder andere Zahl, die ganz genau wissen möchte, wo sie hingehört.

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich Anfang Juli 2026 auf eine Einkommensteuerreform geeinigt, die ab de...
24/08/2026

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich Anfang Juli 2026 auf eine Einkommensteuerreform geeinigt, die ab dem 1.1.2027 sukzessive umgesetzt werden und ihre volle Wirkung im Jahr 2028 entfalten soll. Geplant ist, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen stärker zu entlasten. Das Entlastungsvolumen soll etwa 10 Mrd. € betragen. Eine genaue Terminierung des Gesetzgebungsverfahrens liegt noch nicht vor.
Konkret soll es folgende Änderungen geben:
Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt 12.348 € in zwei Stufen auf dann 12.900 € im Jahr 2028.
Anhebung des Kindergeldes von derzeit 259 € pro Kind und Monat ebenfalls in zwei Stufen auf dann voraussichtlich 272 € im Jahr 2028.
Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags im Rahmen des Werbungskostenabzugs von derzeit 1.230 € um 200 € auf dann 1.430 €.
Der Spitzensteuersatz von derzeit 42 % soll künftig bei Einzelveranlagung ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 € einsetzen, bei gemeinsam Veranlagten ab 141.200 €.
besonders hohe Einkommen gibt es derzeit einen Höchststeuersatz von 45 %, umgangssprachlich auch „Reichensteuer“ genannt. Dieser setzt derzeit bei einem zu versteuernden Einkommen ab 277.826 € bei Einzelveranlagung bzw. 555.652 € bei gemeinsamer Veranlagung ein. Ab dem 1.1.2027 soll der Höchststeuersatz von 45 % bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 € für einzeln Veranlagte bzw. 500.000 € bei gemeinsamer Veranlagung greifen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 € bzw. 560.000 € soll ab dem 1.1.2027 auf den Höchststeuersatz ein Zuschlag von weiteren 2 % erfolgen, sodass dieser Steuersatz insoweit dann 47 % beträgt.
Handwerkerleistungen sollen künftig im Rahmen der Einkommensbesteuerung in geringerem Umfang abzugsfähig sein. Sind bislang 20 % der Aufwendungen für Arbeitskosten bis zu 6.000 € jährlich absetzbar, also maximal 1.200 €, so sollen es künftig nur noch 15 % sein, also maximal 900 € jährlich.

Für Minijobber beträgt die pauschale Lohnsteuer, die üblicherweise der Arbeitgeber trägt, aktuell noch 2 % vom Bruttolohn. Dies gilt sowohl für Minijobs im gewerblichen Bereich wie auch im privaten Haushalt. Die pauschale Lohnsteuer wird zum 1.1.2027 auf 5 % angehoben.

Dem Mittelstand droht massenhaftes Aus: Die Herausforderungen des Generationenwechsels.Eine Nachfolgeregelung will gründ...
22/08/2026

Dem Mittelstand droht massenhaftes Aus: Die Herausforderungen des Generationenwechsels.

Eine Nachfolgeregelung will gründlich und mit genügend Vorlauf geplant sein.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne dabei, Ihr Lebenswerk zu übergeben.

📆 1. August Noch 5 Monate bis Silvester. Aber keine Sorge: Wir zählen lieber Steuern als Tage 🤣😎
01/08/2026

📆 1. August
Noch 5 Monate bis Silvester.
Aber keine Sorge: Wir zählen lieber Steuern als Tage 🤣😎

TEAM TUESDAY…Wir sind die, die Ihre Zukunft steuern!Jan:Seit dem 01.05. unterstützt Jan bereits unser Team – und ab dem ...
21/07/2026

TEAM TUESDAY…
Wir sind die, die Ihre Zukunft steuern!

Jan:
Seit dem 01.05. unterstützt Jan bereits unser Team – und ab dem 01.08. startet er nun offiziell sein duales Studium kombiniert mit der Ausbildung zum Steuerfachangestellten bei HEGGER | HANSEN. 🚀

Aktuell ist er vor allem in der Finanzbuchhaltung unterwegs und arbeitet sich mit viel Ehrgeiz und einer schnellen Auffassungsgabe in die Welt der Zahlen ein. 📚💼

Ins Team hat sich Jan vom ersten Tag an hervorragend eingefügt.
Offen, unkompliziert und immer motiviert – so würden ihn seine Kolleginnen und Kollegen beschreiben. 👏

Wenn Jan nicht gerade mit Zahlen jongliert, dreht sich bei ihm vieles um den Sport. Fußball ist seine größte Leidenschaft, dicht gefolgt von Padel und eigentlich allem, was mit Bewegung und Wettbewerb zu tun hat. ⚽💪

Ehrgeiz, Einsatz und Teamgeist – Eigenschaften, die nicht nur auf dem Spielfeld zählen, sondern auch perfekt zu HEGGER | HANSEN passen.

Wir freuen uns sehr, dass Du bei uns bist, lieber Jan!

17/07/2026

🎓 Voller Stolz durfte unser Chef Dennis mit Jan zur Absolventenfeier der Steuerberaterkammer Köln ins Stadion von Viktoria Köln.

Und jetzt kommt der Hammer: Von 141 Absolvent:innen zum/r STEUERFACHANGESTELLTEN im Kammerbezirk gehört er zu den 3 Besten. 🤯💪

Darauf sind wir als Team unglaublich stolz! Diese Leistung ist das Ergebnis von Fleiß, Ehrgeiz und einer Menge Einsatz – und genau das hat sich ausgezahlt.

Herzlichen Glückwunsch zu diesem großartigen Erfolg, lieber Jan! 🥳🎓
Wir freuen uns riesig, dass du deinen Weg weiter mit uns gehst. 🚀🍾

06/07/2026

TEAM TIME - Grill & Chill auf unserer Dachterrasse 🌞😎

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