16/05/2023
Nachdem die Taliban in 🇦🇫 Afghanistan 🇦🇫 die Herrschaftsgewalt übernommen hatten, stellten viele Afghaninnen und Afghanen in Deutschland einen Folgeantrag beim BAMF. Das BAMF erachtet die Anträge oft als zulässig und stellt ein einfaches Abschiebungsverbot fest.
Nicht selten rechtfertigt der Vortrag der Antragstellenden aber mehr als ein bloßes Abschiebungsverbot - etwa die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.
Wir können uns Deinen Bescheid gerne gemeinsam ansehen und prüfen, ob sich eine ⚖️ Klage ⚖️ lohnt.
Lasst das BAMF nicht das letzte Wort haben. 🙂