09/10/2020
Wer echter Gangster-Rapper sein will, muss auch mal (wieder) ins Gefängnis. Ist doch klar.
Manche meinen, ein Anklagepunkt wegen Körperverletzung aufgrund der von Herrn Gzuz zu verantwortenden "Musik" habe noch gefehlt.
Nun, die Geschmäcker sind verschieden. Wieviel das noch mit dem ursprünglichen Geist des Hip Hop zu tun hat, das mag jeder für sich selbst entscheiden. Aber mir fehlt da offenbar der intellektuelle Zugang ...
18 Monate Gefängnis, eine halbe Million Euro Geldstrafe: Der letzte Tag vor dem Hamburger Amtsgericht ging nicht gut aus für Gzuz. Rapper und Richter lieferten sich einen verbalen Schlagabtausch.