28/04/2020
Hallo zusammen,
durch die neuen Regelungen zu Zahlungserleichterungen und Kündigungsschutz für Mieter ist es offensichtlich zu schwerwiegenden Mißverständnissen gekommen.
Die Miete muß grundsätzlich gezahlt werden.
Wer aber auf Kurzarbeit ist oder einen 450-Euro-Job verloren hat oder als Selbständiger keine Einnahmen mehr hat, kann folgenlos die Mieten für April, Mai und Juli nicht oder nur teilweise zahlen. Voraussetzung ist aber, dass er dies dem Vermiete anzeigt und nachweist.
Tut er das nicht, kann er trotzdem gekündigt werden.
Auch müssen die Mieten nachgezahlt werden. Daher empfiehlt es sich, so viel Miete wie möglich zu zahlen. Die Gemeinden zahlen auch Wohngeld.
Bei Fragen: rechtsanwalt-foerstner.de
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