Kanzlei am Markt Erftstadt

Kanzlei am Markt Erftstadt Rechtsanwaltskanzlei
Klosterstraße 10, 50374 Erftstadt
Tel.: 02235 - 68 88 14
www.kanzlei-am-markt-erftstadt.de

Tätigkeitschwerpunkte:
- Familienrecht
- Sozialrecht
- Inkasso / Zwangsvollstreckung
- Hilfeleistung in Steuersachen

Manchmal ist es ganz einfach, selbst etwas für den Umweltschutz zu tun:
23/05/2023

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Anwaltstag in Köln: eine gute Gelegenheit auch für mich für ein "Update" .
05/05/2023

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30/03/2023

Leistung abgelehnt – was nun?

Erwerbsminderungsrente abgelehnt? Hartz IV-Leistungen abgelehnt? Krankengeld abgelehnt? Weiterversorgung mit Hörgeräten abgelehnt? ......abgelehnt? Und nun?
Immer wieder kommt es vor, dass Behörden, Krankenkassen oder andere Sozialleistungs- oder Sozialversicherungsträger Leistungen, die Sie dort beantragt haben ganz ablehnen oder in geringerer Höhe als beantragt bewilligen. Häufig genug leuchtet Ihnen der Grund, so ein solcher überhaupt angegeben ist, nicht ein. Manchmal fühlt es sich so an, als ob Ihr Antrag einfach aus Prinzip erstmal abgelehnt wird.
In diesem Fällen haben Sie die Möglichkeit, gegen die Entscheidung - technisch gesehen handelt es sich um einen sog. Verwaltungsakt - vorzugehen.

WIDERSRPUCH
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Doch aufgepasst: Der Widerspruch muss immer binnen eines Monats, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, bei der Behörde eingegangen sein. Und er muss immer schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a Abs. 2 Sozialgesetzbuch I oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Eine einfache E-Mail reicht nicht aus! Der Widerspruch kann, muss aber nicht begründet werden. Wird die Frist versäumt, so wird der Bescheid unanfechtbar!

KLAGE
Bleibt die Behörde bei ihrer Entscheidung, können Sie auch gegen diesen Widerspruchsbescheid vorgehen. Auch hier gilt wieder eine Frist von einem Monat, innerhalb der Klage zum Sozialgericht eingereicht werden kann. Die Klage muss entweder schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.

Scheuen Sie sich nicht davor, sich mit einer Behörde ggfs. auch vor Gericht zu streiten. Es geht schließlich darum, dass Sie gerecht behandelt werden.

Weder im Widerspruchsverfahren noch im Klageverfahren vor dem Sozialgericht besteht Anwaltszwang. Gleichwohl unterstütze ich als Fachanwältin für Sozialrecht Sie gern bei Ihrem Anliegen.

Herzlichst
Ihre
Jutta Zilles

22/12/2022
06/12/2022

Die neue Düsseldorfer Tabelle für 2023 ist veröffentlicht:
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/Duesseldorfer-Tabelle-2023.pdf

Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung
aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V.
stattgefunden haben

Geflüchtete aus der Geflüchtete aus der Ukraine dürfen zunächst visumsfrei nach Deutschland einreisen. Nun hat die Europ...
09/03/2022

Geflüchtete aus der Geflüchtete aus der Ukraine dürfen zunächst visumsfrei nach Deutschland einreisen. Nun hat die Europäische Kommission einen Beschluss nach der Richtlinie 2001/55/EG erlassen, wonach alle Geflüchteten aus der Ukraine einen Aufenthaltsstatus erhalten. In Deutschland wird dieser Beschluss dann durch die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 24 AufenthG umgesetzt.

Damit der Lebensunterhalt sichergestellt ist, können - soweit die Existenzsicherung nicht durch Erwerbstätigkeit sichergestellt ist- Sozialleistungen beansprucht werden.

Eine Übersicht über die Leistungen hat die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein zusammengestellt. Den Link hierzu teile ich gerne:

Geflüchtete aus der Ukraine durften zunächst visumsfrei nach Deutschland einreisen. Nun wird die Europäische Kommission bald einen Beschluss nach der Richtlinie 2001/55/EG erlassen, wonach alle Geflüchteten aus der Ukraine einen Aufenthaltsstatus erhalten. In Deutschland wird dieser Beschluss da...

Amtsgericht Rheinbach - wieder mal so ein schönes, altehrwürdiges Gebäude.
29/04/2021

Amtsgericht Rheinbach - wieder mal so ein schönes, altehrwürdiges Gebäude.

Ihre Kanzlei für Familien- und Sozialrecht in Erftstadt 02235 - 688814
25/02/2021

Ihre Kanzlei für Familien- und Sozialrecht in Erftstadt
02235 - 688814

23/12/2020

Das Team der Kanzlei am Markt wünscht ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch.
Ab dem 05.01.2021 sind wir wieder für Sie da!

14/12/2020

Auf der Grundlage des aktuellen Existenzminumumberichts ist der Mindestbedarf von Kindern im Regelbedarfsermittlungsgesetz neu bestimmt worden. Diese bilden die Kalkulationsgrundlage, auf der die Regelbedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle basieren.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2021/Duesseldorfer-Tabelle-2021.pdf

Für alle Unterhaltspflichtigen bedeutet dies also zum Jahreswechsel zu prüfen, ob sich Änderungen ergeben und Zahlungen ggfs. anzupassen. Auch Unterhaltsberechtigte sollten darauf achten, ob sie die richtigen Beträge erhalten.

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Klosterstraße 10
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50374

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