16/04/2026
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Trennung und Scheidung?
Viele Mandanten kommen nach einer Trennung zu uns und möchten sich direkt scheiden lassen. In den meisten Fällen ist das aber zunächst noch nicht möglich.
Für eine Scheidung muss die Ehe „gescheitert“ sein. Das Gesetz sagt: Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass sie wiederhergestellt wird.
In der Regel geht das Gesetz davon aus, dass die Ehe nach einem Jahr Trennung gescheitert ist – jedenfalls dann, wenn beide Ehegatten geschieden werden möchten.
Wichtig: Getrenntleben bedeutet nicht zwingend, dass sofort jemand ausziehen muss. Auch innerhalb derselben Wohnung kann man getrennt leben.
Entscheidend ist, dass keine gemeinsame Lebensführung mehr besteht: getrennte Schlafzimmer, getrennte Haushaltsführung, getrennte Einkäufe und möglichst kein gemeinsamer Alltag mehr.
Juristen sprechen hier von einer Trennung von „Tisch und Bett“.
Das Trennungsjahr beginnt also nicht automatisch mit dem Auszug, sondern mit der tatsächlichen Trennung im rechtlichen Sinne.
Gerade nach einer Trennung stellen sich viele Fragen: Wer bleibt in der Wohnung? Wie läuft es mit den Kindern? Muss bereits Unterhalt gezahlt werden? Und ab wann kann die Scheidung eingereicht werden?
Wir stellen immer wieder fest, dass rund um Trennung, Trennungsjahr und Scheidung große Irrtümer bestehen. Viele Betroffene lesen im Internet irgendwelche Halbwahrheiten oder verlassen sich auf Aussagen von Freunden und Bekannten – und machen dadurch leider vermeidbare Fehler.
Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und die richtigen Weichen von Anfang an zu stellen.
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