04/05/2020
Aus gegebenem Anlass:
Ich bin gefragt worden, ob ich von dem neuen Gesetz der Bundesregierung gehört hätte, durch das mit Wirkung zum 14.05.20 die Impfpflicht beschlossen wurde und dass man, wenn man dem nicht rechtzeitig widerspricht, alle Grundrechte verliert, sollte man sich nicht impfen lassen.
Nachdem es mir mehr als erstaunlich vorkäme, wenn es ein solches Gesetz geben würde, habe ich mal nachgeschaut, um was es da geht. Die Ergebnisse kurz und knapp hier:
1. Es ist gar nichts beschlossen worden. Tatsache ist, dass eine Änderung dieses derzeit brandaktuellen Gesetzes im Raume steht, die durch ein Gesamtpaket erfolgen soll. Der bisher vom Kabinett beschlossene und als "Formulierungshilfe" vorliegende Gesetzentwurf soll nach dem bisherigen Zeitplan am 5. Mai von den Regierungsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden. Die erste Lesung ist für den 7. Mai und die abschließende Abstimmung im Parlament für den 14. Mai vorgesehen. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Es soll dort abschließend am 15. Mai beraten werden und bis Mitte Juni in Kraft treten.
2. Teil dieses Gesetzes ist eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes und hier auch des § 28 IFSG, in der das Thema vorkommt, dass bei Vorlage einer Immunitätsdokumentation man von bestimmten Maßnahmen ausgenommen werden kann. Der Text des Entwurfes lautet vollständig: "Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaß-nahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertra-gen kann.“
3. Im Ergebnis bedeutet dies: wer im Falle von Schutzmaßnahmen, die die Ausbreitung eines Virus hemmen sollen ( also etwa Lockdownmaßnahmen etc.) belegen kann, dass er von einer bestimmten Infektion nicht mehr angesteckt werden kann und daher auch selbst nicht übertragen kann (etwa durch eine Impfbestätigung oder durch eine andere "Immunitätsdokumentation" - etwa dadurch, dass man die betreffende Krankheit bereits hatte und es klar ist, dass man dann immun ist), der ist von den Schutzmaßnahmen ausgenommen, muss also etwa nicht in gleichem Maße "zuhause bleiben".
Neu daran ist, dass über die bisher bereits bekannte "Impfdokumentation" zum Nachweis der Immunität hinaus nunmehr eine "Immunitätsdokumentation" geführt werden kann, die auch anders als durch Impfbestätigung erbracht werden kann.
Die Behauptung, dass damit ein Impfzwang eingeführrt werde, ist ebenso großer Blödsinn wie die Behauptung. dass dann, wenn man sich nicht impfen lasse man "alle Grundrechte" verliere.
Die betreffende Gesetzesänderung ist eine in einem sehr umfassenden Paket von Gesetzesänderungen. Sie spricht mit keiner Silbe von Impfpflichten, auch nicht von Grundrechtsverlusten, und sie regelt im Übrigen tatsächlich, dass Personen, die eine Immunität nachweisen könnten, von Schutzmaßnahmen ausgenommen werden können. Das gibt mehr Freiheit und schränkt sie nicht mehr ein.
Die links zur dem Originaltexten des Gesetzes sowie zur offiziellen Zusammenfassung stelle ich in die Kommentare noch einmal ein, da sich gezeigt hat, dass dieser Beitrag sonst nur schwer zu teilen ist.
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