Rechtsanwälte Lutz Köhler & Martina Köhler

Rechtsanwälte Lutz Köhler & Martina Köhler Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Rechtsanwälte Lutz Köhler & Martina Köhler, Rechtsanwalt und Rechtsanwaltskanzlei, Im Streich 6, Eichenzell.

Wir sind eine seit 1998 praktizierende Allgemeinkanzlei mit den Tätigkeitsschwerpunkten im Mietrecht (Wohnraum und Gewerbe), Wohnungseigentumsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht.

30/04/2025

Unser Büro bleibt am Freitag, den 02.05.2025, ganztägig geschlossen.
Ab Montag, den 05.05.2025 sind wir ab 8:30 Uhr wieder für Sie da!

Ihre Rechtsanwälte Lutz und Martina Köhler

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien und Freunden frohe und besinnliche Weihnachten und ein gesundes und erfolgreiches ...
24/12/2024

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien und Freunden frohe und besinnliche Weihnachten und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!
Unser Büro ist ab 02.01.2025 wieder geöffnet! Bis nächstes Jahr.

29/05/2024

Am Freitag, den 31.05.2024, bleibt unser Büro geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab Montag, den 03.06.2024, ab 8:30 h. Wir wünschen allen einen schönen Feiertag!
Ihre Rechtsanwälte
Martina und Lutz Köhler

07/05/2024

Am Freitag, den 10. Mai 2024, bleibt unser Büro wegen des "Brückentages" geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab Montag, den 13.05.2024. Wir wünschen allen am Donnerstag, den 09.05.2024 (Christi Himmelfahrt) einen schönen Feiertag!

Rechtsanwälte Lutz Köhler & Martina Köhler

30/12/2023

Alles Gute für das Jahr 2024, vor allem Glück, Gesundheit und Zuversicht!
Ihre Rechtsanwälte Lutz Köhler & Martina Köhler

18/05/2023

Am Freitag, den 19.05.2023, bleibt unser Büro ganztägig geschlossen.
Wir wünschen ein schönes Wochenende!

Studierende aufgepasst! Wer in einer (Studenten-)Wohngemeinschaft zusammenlebt und als Mieter gemeinsam mit anderen eine...
18/02/2023

Studierende aufgepasst! Wer in einer (Studenten-)Wohngemeinschaft zusammenlebt und als Mieter gemeinsam mit anderen einen Mietvertrag unterschrieben hat, haftet gesamtschuldnerisch. Also, jeder Mieter hat für alle Ansprüche des Vermieters insgesamt einzustehen, wobei der Vermieter den Anspruch natürlich nur einmal fordern kann.
Die Mieter können aber grundsätzlich auch nur gemeinsam kündigen, auch wenn nur einer der Studierenden ausziehen will oder muss. Ein Anspruch auf einen Austausch des ausscheidenden Wohngemeinschaftmitgliedes besteht nicht, weder für den ziehenden noch für die bleibenden Mieter.
Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 304/21, Urteil vom 27.04.2022) hat bestätigt, dass Mieter ohne eine entsprechende Vereinbarung keinen Anspruch auf Zustimmung zum Mieteraustausch haben. Ausnahmen sind nur in sehr wenigen Ausnahmefällen denkbar, nämlich nur wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Die reine Anmietung durch mehrere Personen, insbesondere Studierende und ggf. bereits erfolgte frühere Mieterwechsel reichen per se nicht aus.
Es sollte daher im Mietvertrag das Recht zum Mieteraustausch aufgenommen werden!

Die Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung,  die EnSikuMaV, trat am 01.09.2022 in Kraft. Gemäß § 3 E...
03/09/2022

Die Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung, die EnSikuMaV, trat am 01.09.2022 in Kraft. Gemäß § 3 EnSikuMaV ist für die Geltungsdauer der Verordnung, also bis 28.02.2023, der Mieter von Wohnräumen nicht verpflichtet, die Wohnung gemäß einer (eventuell vereinbarten) mietvertraglichen Verpflichtung auf ein Mindestmaß zu beheizen (also bspw. 20 Grad C.). Gleichwohl hat er durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden an der Mietsache vorzubeugen.
Also bitte aufpassen beim Energiesparen, sofern es Ihnen überhaupt möglich ist.

15/06/2022

Wegen des großen Erfolges, werden wir den Brückentag am 17.06.2022 wiederholen.
Unser Büro ist daher wieder ab Montag, den 20.06.2022, zu den üblichen Zeiten von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr erreichbar!
Wir wünschen einen schönen Feiertag!

27/05/2022

Am 27.05.2022 haben auch wir unser Büro geschlossen. Wir wünschen ein schönes verlängertes Wochenende!

Der Gesetzgeber hat die Umtauschfrist der Führerscheine, deren Inhaber in der Zeit zwischen 1953 bis 1958 geboren wurden...
02/05/2022

Der Gesetzgeber hat die Umtauschfrist der Führerscheine, deren Inhaber in der Zeit zwischen 1953 bis 1958 geboren wurden, bis 19.07.2022 verlängert.
Für alle Führerscheine, die bis 31.12.1998 ausgestellt wurden (das sind die grauen und rosafarbenen, auch gerne als "Lappen" bezeichneten Fahrerlaubnisse) gelten dann folgende Fristen:
Zwischen 1959 und 1964 geborene Führerscheininhaber, Umtausch bis 19.01.2023.
Zwischen 1965 und 1970 geborene Führerscheininhaber, Umtausch bis 19.01.2024.
Ab 1971 geborene Inhaber eines alten Führerscheins bis 19.01.2025
Achtung: Wer vor 1953 geboren ist, muss seinen Führerschein erst zum 19.01.2033 tauschen.

Grundsteuerreform - Vorarbeit der Eigentümer ist nötigZwar tritt die Grundsteuerreform erst am 01.01.2025 in Kraft, aber...
08/02/2022

Grundsteuerreform - Vorarbeit der Eigentümer ist nötig

Zwar tritt die Grundsteuerreform erst am 01.01.2025 in Kraft, aber jeder Eigentümer muss bereits zwischen dem 01.07. und 31.10.2022 eine entsprechende Steuererklärung abgeben. Dieses muss elektronisch über ELSTER erfolgen.
Wohnungseigentümer müssen hier beachten, dass sie und nicht der Verwalter hierfür zuständig sind.

Adresse

Im Streich 6
Eichenzell
36124

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 13:00
14:00 - 17:30
Dienstag 08:30 - 13:00
14:00 - 17:30
Mittwoch 08:30 - 13:00
Donnerstag 08:30 - 13:00
14:00 - 17:30
Freitag 08:30 - 13:00
14:00 - 17:30

Telefon

+496659919922

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