29/01/2016
! Gut zu wissen!
Das mit rotem Querbalken versehene Autobahnschild zeigt lediglich an, dass die besonderen Regeln für die Autobahn nicht mehr gelten. Der Fuß muss dagegen nicht vom Gas, urteilte das OLG Hamm zugunsten eines Autofahrers.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2015/5_RBs_34_15_Beschluss_20151124.html
Dem Zeichen 330.2 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO ("Ende der Autobahn") kommt die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung nicht zu.