31/05/2022
Großeltern haben einen Anspruch auf Umgang mit ihren Enkelkindern – aber nur, wenn dies dem Wohl des Kindes dient und das Kindeswohl positiv festgestellt wird.
👵 Es ist nicht allgemein bekannt, dass ein Anspruch der auf Umgang mit den Kindern nicht generell besteht. Gemäß § 1685I BGB haben Großeltern ein Recht auf ein Recht auf # Umgang mit ihrem Enkelkind, aber nur wenn dies dem "Wohl des Kindes" dient.
⚖️ Hierfür besteht jedoch, anders als in § 1684 BGB für den Umgang des Kindes mit den Eltern, keine gesetzliche Vermutung. Die „Kindeswohldienlichkeit“ muss daher explizit und positiv festgestellt werden.
😌 Es muss feststehen, dass der Umgang der Entwicklung und dem Wohl des Kindes, unter Berücksichtigung der gesamten Lebenssituation, aller seelischen, körperlichen und erzieherischen Aspekte, dienlich ist.
Hier geht’s zum ganzen Rechtstipp von Rechtsanwalt Thomas Eschle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-umgangsrecht-der-grosseltern-mit-ihren-enkeln-197283.html?pid=10503