21/03/2026
Freispruch rechtskräftig! Das Landgericht Dresden hatte einen Mandanten freigesprochen, der seine Lebensgefährtin - eine ehemalige Weinprinzessin - mit Ethanol übergossen und angezündet haben soll, wodurch diese schwere Verbrennungen erlitten habe. Die Behauptungen erwiesen sich als falsch. Die objektiven Beweise passten nicht zu den Schilderungen der Nebenklägerin. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der Nebenklage. Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin ihre Revision zurück. Der Mandant hat nunmehr einen Anspruch auf Haftentschädigung und Erstattung all seiner Kosten.
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026053.html?nn=10690868
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Nebenklägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten am 24. April 2025 vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in Tateinhe...