Rechtsanwaltskanzlei Mike Pauli

Rechtsanwaltskanzlei Mike Pauli Diese Seite dient Ihnen als erster Anlaufpunkt bei rechtlichen und steuerlichen Problemen, ersetzt aber keine eingehende persönliche Beratung durch mich.

Wir stehen Ihnen in zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen unkompliziert und professionell mit Rat und Tat zur Seite. Ihre Zufriedenheit ist unser Antrieb. Gern vereinbaren wir einen persönlichen Beratungstermin mit Ihnen.

20/04/2020



Wenn mir das Finanzamt Erfurt wiederholt umfangreiche Belegsammlungen, die man auf Rückfrage zu einer Steuererklärung unbürokratisch und mit Einverständnis des Mandanten per E-Mail dorthin übermittelt hat, vollständig ausgedruckt postalisch zurücksendet, kommt folgende Frage auf:

Warum werden für einen derart sinnfreien Vorgang Steuergelder, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten, aufgewendet, Freistaat Thüringen?

20/04/2020

EINKOMMENSTEUERRECHT - UNTERHALT AN ELTERN IN SYRIEN ÜBER MITTELSMÄNNER 🇩🇪👨💸👨‍⚕️💸👴👵🇸🇾

SACHVERHALT:
Mein Mandant, angestellter Arzt in Deutschland 👨‍⚕️🇩🇪 unterstützte im Jahr 2017 seine in Syrien lebenden Eltern 👵👴🇸🇾 finanziell. Insbesondere seine an Krebs erkrankte Mutter 🤕 war auf die Zahlungen dringend angewiesen, um die teuren Behandlungen 🏥 und Medikamente 💊💉 bezahlen zu können. Das Geld 💸 floss dabei über einen Bekannten meines Mandanten, der ebenfalls Arzt 👨‍⚕️ in Deutschland ist und in Aleppo/Syrien eine Privatklinik 🏥 unterhält, um hohe Transaktionsgebühren 💱 zu sparen.

Mein Mandant überwies das Geld an seinen Bekannten. Nach Eingang der Überweisung veranlasste der Bekannte die Auszahlung des Geldes in bar an die Eltern durch sein Klinikpersonal in Aleppo/Syrien. Die Eltern bestätigten den Erhalt des Geldes von der Klinik schriftlich 📝. Der Bekannte bestätigte meinem Mandanten schriftlich, alle erhaltenen Zahlungen ordnungsgemäß in der beschriebenen Weise in Syrien ausgezahlt zu haben 📝. Alle Überweisungsbelege, schriftlichen Bestätigungen und notwendigen Bescheinigungen aus Syrien (ordnungsgemäß übersetzt) wurden dem Finanzamt zum Nachweis der Zahlungen vorgelegt. Darüber hinaus wurden dem Finanzamt (strafbewehrte) eidesstattliche Versicherungen aller Beteiligten über den Geschehensablauf angebotenen 🗣.

Das Finanzamt Dresden-Süd glaubte meinem Mandanten nicht 🤥 und lehnte die steuermindernde Anerkennung der Unterhaltsaufwendungen trotz aller erbrachten Nachweise ab ⛔, weil kein durchgehender Zahlungsfluss von meinem Mandanten an seine Eltern nachgewiesen worden sei. Insbesondere sei nicht nachgewiesen, dass mein Mandant mit den Überweisungen an seinen Bekannten nicht etwa nur ein Darlehen zurückgezahlt hätte. Zudem fehle es an einer notwendigen Auszahlungsbestätigung der Buchhaltung der syrischen Privatklinik.

ENTSCHEIDUNG:
Im Einspruchsverfahren wurden die Unterhaltsaufwendungen steuermindernd anerkannt ✅, nachdem ich das Finanzamt darauf hingewiesen hatte, dass der Zahlungsweg durchgehend nachgewiesen worden ist ☝️.

Insbesondere bedurfte es einer weiteren Bescheinigung der syrischen Klinikbuchhaltung eben nicht ❌, da der in Deutschland lebende Klinikleiter die Barauszahlung in Aleppo/Syrien bereits schriftlich bestätigt hatte.

Schließlich wies ich das Finanzamt auf ein Urteil des Finanzgerichts Hamburg aus den 1990'er Jahren hin ☝️👨‍⚖. Damals wurde entschieden, dass an den Nachweis von Zahlungen über Mittelsmänner an Empfänger in Bürgerkriegsländern keine unverhältnismäßig hohen und dadurch gegebenenfalls unmöglichen Anforderungen zu stellen sind.

FAZIT:
Für meinen Mandanten hat sich die Einschaltung eines im Steuerrecht versierten Rechtsanwalts finanziell gelohnt 🤑💶💰.

✅ Unterhaltsaufwendungen steuermindernd anerkannt
✅ kostenintensives Klageverfahren vermieden

Gern vertrete ich auch Ihre Interessen.

P.s.: Auf die Frage, wie das Nichtvorliegen eines Darlehensvertrags von meinem Mandanten neben den bereits angebotenen eidesstattlichen Versicherungen nachgewiesen werden soll, habe ich bis heute keine Antwort vom Finanzamt erhalten. 🤔🤷‍♂️

KONTAKTLOSE RECHTSBERATUNG VIA WHATSAPP-VIDEO UND FACETIMEFür Menschen, die eine Rechtsberatung benötigen, aber aufgrund...
20/04/2020

KONTAKTLOSE RECHTSBERATUNG VIA WHATSAPP-VIDEO UND FACETIME

Für Menschen, die eine Rechtsberatung benötigen, aber aufgrund der Ansteckungsgefahr bezüglich des neuartigen SARS-CoV-2-Virus den persönlichen Kontakt mit einem Rechtsanwalt scheuen, biete ich eine kontaktlose Rechtsberatung an. Einzelheiten dazu finden Sie unter https://www.anwalt-pauli.de/index.php?article_id=31&clang=0

Für alle anderen bin ich selbstverständlich unter Einhaltung der empfohlenen Hygieneregeln weiterhin persönlich erreichbar.

Bleiben Sie gesund und positiv gestimmt.

kontaktlose RechtsberatungVideo-Rechtsberatung per WhatsApp oder FaceTime Zum Anwaltstermin in 3 Schritten: 1.Vollmacht und Widerrufsbelehrung unterschreiben und per WhatsApp als Foto oder Screenshot an mich senden: 0177 3348211 2.Nach meiner Bestätigung Erstberatung per PayPal bezahlen: PayPal.me ...

05/02/2019

MIETERHÖHUNGSVERLANGEN DER VONOVIA ERFOLGREICH ABGEWEHRT

Mandant ist Mieter einer Plattenbau-Wohnung in Dresden-Leuben. Vermieter ist Vonovia, ehemals Gagfah. Diese begehrte eine Mieterhöhung in Höhe von ca. 25,- € monatlich und legte der Berechnung der ortsüblichen Miete die "mittlere Wohnlage" zugrunde. In Dresden gibt es drei Wohnlagen: einfach, mittel und gut.

Schon im Jahr 2017 stufte die Vonovia die Wohnlagen in ihren Mieterhöhungsverlangen in vielen Fällen von "einfach" auf "mittel" um. Dieses Vorgehen verärgerte viele Mieter und provozierte viele - wenn auch noch zu wenige - Gerichtsverfahren.

Meinem Argument, dass sich die Wohnung meines Mandanten insbesondere aufgrund der dortigen Siedlungsstruktur und der konkreten Nachbarschaftslage in einer nur einfachen Wohnlage befinde, schloss sich das Amtsgericht Dresden heute an. Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung wurde abgewiesen.

Mandant erfreut. Zweites Mandat innerhalb von zwei Monaten für ihn erfolgreich abgeschlossen. Verfahrenskosten zahlt die Vonovia. Mandant fährt jetzt erstmal in den Urlaub. Dort ist das Geld sowieso besser angelegt.

Gern überprüfe ich auch Mieterhöhungsverlangen, die Ihnen als Mieter zugestellt werden.

15/12/2018

DEUTSCHE KFZ-STEUER FÜR TSCHECHISCHEN BERUFSPENDLER MIT ARBEITSPLATZ IN DEUTSCHLAND?

Mein Mandant, tschechischer Staatsbürger mit Wohnsitz und Familie in Prag, Nebenwohnsitz in Meißen und Arbeitsplatz in Riesa, Arzt, wurde auf seiner Fahrt von zuhause zur Arbeit auf der Bundesautobahn 17 nachts vom Zoll gestoppt. Ihm wurde nach Abgleich der Wohnsitzdaten daraufhin vorgeworfen, deutsche Kfz-Steuer für sein in Tschechien angemeldetes und versichertes Kfz zu schulden und hinterzogen zu haben (Straftat).

Das ist natürlich Quatsch. Nachdem ich dem Hauptzollamt in Dresden erklärt habe, dass

- der Lebensmittelpunkt meines Mandanten in Prag ist,
- er deswegen arbeitstäglich bis auf wenige Ausnahmen (Rufbereitschaft in Deutschland) nach Tschechien zurückkehrt und
- gerade für solche EU-Berufspendler eine EU-Richtlinie existiert, die diese von der deutschen Kfz-Steuerpflicht ausnimmt,

wurde das Verfahren eingestellt.

Meinen Mandanten freut es - keine Kfz-Steuer, keine Strafe. Ärgerlich nur, dass er den kontrollierenden Beamten vor Ort auf der Autobahnraststätte genau das Gleiche erklärt und sogar nachgewiesen hatte. Manchmal hilft dann doch nur Post vom Rechtsanwalt.

Fazit: Nicht einschüchtern lassen, sondern frühzeitig einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Steuerrechtliche Probleme? Ich helfe gern.

VERKEHRSRECHT - BUNDESGERICHTSHOF LÄSST DASHCAMVIDEOS ALS BEWEISMITTEL ZUEine gute Entscheidung, die den Konflikt zwisch...
15/05/2018

VERKEHRSRECHT - BUNDESGERICHTSHOF LÄSST DASHCAMVIDEOS ALS BEWEISMITTEL ZU

Eine gute Entscheidung, die den Konflikt zwischen Unfallaufklärung und Verstoß gegen das Datenschutzrecht in jedem Einzelfall selbständig geprüft wissen will.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Aufnahmen von Minikameras in Fahrzeugen dürfen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Bedenken wegen des Datenschutzes seien im Zweifel nachranging zu bewerten.

22/04/2018

FINANZAMT UND FRISTENBERECHNUNG

Immer wieder mal muss ich feststellen, dass Fristen vom Finanzamt trotz moderner EDV als Hilfsmittel falsch berechnet werden. Sicherlich kein Thema, das super spannend ist. Im Ernstfall hängt aber einiges an Geld 💶💰 an einer korrekten Fristenberechnung.

DER FALL

Meine Mandantin reichte freiwillig ihre Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2013 am 2. Januar 2018 beim Finanzamt ein und begehrte hieraus einen Erstattungsbetrag. Dieses lehnte den Erlass eines Steuerbescheides aber ab, da die sogenannte "Festsetzungsfrist" mit Ablauf des Jahres 2017 abgelaufen wäre. Diese Frist beträgt bei einer freiwilligen Einkommensteuerveranlagung 4 Jahre.

Hiergegen erhob ich Einspruch, da das Finanzamt nicht erkannt hatte, dass der 31. Dezember 2017 ein Sonntag und der 1. Januar 2018 ein Feiertag war. 🤦‍♂️ Damit verschob sich das Ende der Frist auf den nächsten Werktag, also auf den 2. Januar 2018.

DIE ENTSCHEIDUNG

Natürlich haben wir Recht bekommen und meine Mandantin erhielt ihren Erstattungsbetrag. 🤑

FAZIT

Ablehnende Entscheidungen des Finanzamtes nicht einfach akzeptieren. Gern stehe ich mit Rat und Tat zur Seite. 🤓

09/04/2018

ZWANGSGELDER VOM FINANZAMT - NICHT BLIND ZAHLEN!

Um bestimmte Handlungen zu erzwingen, darf das Finanzamt nach Androhung Zwangsgelder festsetzen. Diese in vorauseilendem Gehorsam zu zahlen, ist in aller Regel die schlechteste Variante aller Handlungsmöglichkeiten und auch mit einem guten Rechtsanwalt in den meisten Fällen unumkehrbar. Das Geld ist dann weg, auch wenn die erzwungene Handlung dann vorgenommen wird.

DER FALL:

Meine Mandantin, eine tschechische GmbH (s.r.o.), die in Deutschland Einkommen erzielte, wurde zur Beantwortung von Fragebögen und zur Übermittlung von Unterlagen aufgefordert. Da sie nicht darauf reagierte, drohte das Finanzamt Zwangsgeld an und setzte es schließlich auf 5.000,- € fest. Mit der Eintreibung des Geldes wurde ein tschechisches Finanzamt beauftragt. Die Mandantin zahlte in dem Irrglauben, dass es sich um eine Steuerzahlung handele, und wendete sich danach zur Überprüfung an mich.

Im Wege eines Einspruchs gegen die Zwangsgeldfestsetzung holten wir die erzwungenen Handlungen nach und forderten das Geld zurück. Mit Erfolg, denn das deutsche Finanzamt konnte den Zugang der Schreiben nicht nachweisen. Zudem konnte das deutsche Finanzamt nicht belegen, dass das tschechische Finanzamt meine Mandantin über den Grund der Zahlung (Zwangsgeld) ordnungsgemäß aufgeklärt hatte. Somit handelte es sich um eine "rechtsgrundlose Zahlung", die ausnahmsweise zurückzuzahlen ist, und meine Mandantin darf sich über 5.000,- € Rückerstattung freuen.

FAZIT:

Bei festgesetzten Zwangsgeldern ist zunächst immer zu prüfen, ob diese und die erzwungene Handlung rechtmäßig sind.

Ist die erzwungene Handlung rechtmäßig, dann diese einfach nachholen. Nicht zahlen! Das Zwangsgeld ist dann erledigt. Wird aber erst gezahlt und dann nachgeholt, ist das Geld im Normalfall weg.

Gern stehe ich mit Rat und Tat zur Seite.

P.s.: Nicht alles, was Finanzämter fordern, androhen und festsetzen, ist rechtmäßig. 😉

Gut, dass das endlich mal finanzgerichtlich geklärt worden ist ... 🙄https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=16960103...
02/10/2017

Gut, dass das endlich mal finanzgerichtlich geklärt worden ist ... 🙄

https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=1696010387139859&id=100001927419577

Das Finanzamt muss Ansprüche gegen eine Softwarefirma zurückziehen, die seine Mitarbeiter täglich mit frischen Brötchen und Kaffee versorgte. Die Behörde sah in der Essensausgabe ein unentgeltliches Frühstück, das lohnsteuerpflichtig zu besteuern sei. Dem widersprach jetzt aber ein Gericht.

FAKE-E-MAILS "BUNDESZENTRALAMT FÜR STEUERN"Derzeit sind wieder E-Mails mit diesem Inhalt im Umlauf. Klicken Sie nicht au...
15/04/2017

FAKE-E-MAILS "BUNDESZENTRALAMT FÜR STEUERN"

Derzeit sind wieder E-Mails mit diesem Inhalt im Umlauf.

Klicken Sie nicht auf die "Weiter"-Schaltfläche. Schlimmstenfalls wird Ihr Rechner mit Viren verseucht. Geben Sie auch keine empfindlichen Daten wie z.B. Ihre Bankverbindung per E-Mail preis.

Das Bundeszentralamt für Steuern wird Sie niemals per E-Mail auffordern, eine "Steuerrückerstattungsanfrage" einzureichen. Eine solche gibt es nicht. Diese E-Mails werden auch nicht vom Bundeszentralamt für Steuern versendet.

Letztlich sind auch 3 bis 5 Tage Bearbeitungszeit in einer Behörde sehr untypisch.

28/02/2017

STEUERKLASSENWECHSEL BEI TRENNUNG DER EHEGEMEINSCHAFT

Weil ich die Fälle immer wieder und auch aktuell auf dem Tisch habe:

Trennen sich Ehegatten, die die für sie günstigere Steuerklassenkombination III / V in Anspruch genommen haben, steht ihnen diese Steuerklassenkombination ab dem auf die Trennung folgenden Kalenderjahr nicht mehr zu. Es muss dann in der Steuerklasse I monatlich mehr Lohnsteuer vom Bruttolohn an den Fiskus abgeführt werden als in der Lohnsteuerklasse III.

Der Wechsel zurück jeweils in die Steuerklasse I muss vom Steuerpflichtigen selbst beim Finanzamt veranlasst werden. Hierzu gibt es bereitgestellte Formulare. Es reicht insbesondere nicht, nur dem Arbeitgeber in der Hoffnung, er werde das alles schon regeln, von der Trennung zu erzählen. Dieser kann die von der Finanzverwaltung bereitgestellten Arbeitnehmer-Daten im sogenannten ELStAM-System nämlich nicht ändern, sondern nur abrufen.

Der Arbeitnehmer kann einen Ausdruck der beim Finanzamt für ihn gespeicherten ELStAM-Daten beim Finanzamt beantragen.

Erklärt man dem Finanzamt die Trennung der Ehegemeinschaft, erfolgt automatisch zum Beginn des nächsten Kalenderjahres der Wechsel zurück in die Steuerklasse I. Im Jahr der Trennung wird der sogenannte Ehegatten-Splitting-Tarif noch gewährt.

Unterlässt man die Meldung aber über Jahre hinweg und lässt sich auch nicht scheiden, können so empfindliche Einkommensteuer- Nachzahlungsbeträge über mehrere Jahre und meistens über mehrere tausend Euro entstehen. Denn ab dem Jahr nach der Trennung gibt es den Ehegatten-Splitting-Tarif nicht mehr.

Im Übrigen: Von der Scheidung erfährt das Finanzamt über automatische Meldungen der Meldeämter bzw. Standesämter. Von der Trennung der Ehegemeinschaft erlangt es nicht automatisch Kenntnis.

Das gleiche Problem entsteht auch bei Alleinerziehenden, die die für sie günstigere Steuerklasse II in Anspruch nehmen, aber gegebenenfalls schon mit ihrem neuen Lebensgefährten eine eheähnliche Gemeinschaft führen oder mit einer anderen volljährigen Person zusammenleben. Dann muss in die Steuerklasse I gewechselt werden.

Auch hier gilt: Befasst man sich zu spät mit der Problematik, ist "das Kind meistens schon in den Brunnen gefallen".

Gerne berate ich Sie zur optimalen Wahl Ihrer Steuerklasse und veranlasse den Wechsel für Sie, um empfindliche Nachzahlungen zu vermeiden.

21/02/2017

STEUERERMÄßIGUNG FÜR IM HAUSHALT DURCHGEFÜHRTE HANDWERKERLEISTUNGEN - HAUSHALTSBEGRIFF

Heute mal ein steuerrechtlicher Sachverhalt.

Als auch auf das Steuerrecht spezialisierter Rechtsanwalt fertige ich für Sie auch Steuererklärungen und setze Ihr gutes Recht für Sie durch.

Hintergrund:
Der Gesetzgeber gewährt im Rahmen der Einkommensteuer eine Steuerbegünstigung unter anderem für im Haushalt durchgeführte Handwerkerleistungen. Begünstigt sind dabei nur Arbeitskosten, keine Materialkosten. Ob so eine Leistung in einem Haushalt stattgefunden hat oder nicht, löst immer wieder Streit mit den Finanzämtern aus. Sinn dieser Ermäßigung soll die Vermeidung von Schwarzarbeit sein.

Der Fall:
Im streitgegenständlichen Fall ließ mein Mandant seine Hauseingangstür von einem Schreiner erneuern. Dies kostete ihn 2.155,00 € (Arbeitskosten). Dafür begehrten wir in seiner Einkommensteuerveranlagung die gesetzlich vorgeschriebene Ermäßigung in Höhe von 20 % der Arbeitsleistung, hier also 431,00 €.

Das Finanzamt lehnte mit dem Argument ab, dass die Tür in der Schreinerei und nicht im Haushalt gefertigt worden sei.

Das gegen den Einkommensteuerbescheid geführte Einspruchsverfahren konnte ich für den Mandanten nun mit dem Argument gewinnen, dass die durchgeführten Arbeiten (Aufmaß im Haushalt, Fertigung in der Schreinerei, Einbau im Haushalt) eine insgesamt vom Gesetzgeber begünstigte Renovierungsmaßnahme darstellen und dem Haushalt insgesamt dienen.

Das entspricht einer räumlich-funktionalen Auslegung des Haushaltsbegriffs, nicht nur allein einer räumlichen. Der Bundesfinanzhof und das Finanzgericht München sehen das im Übrigen genauso, das Bundesfinanzministerium und das hier konkrete Finanzamt leider anders.

Den Mandanten hat es gefreut. Er hat sein Recht und sein Geld nun bekommen. (y)

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Dresden
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