09/09/2015
Achtung auf der Nicodestraße in Langebrück!
In der Baustellenumleitung in Richtung Radeberg steht der Superblitzer Leivtec XV3, versteckt im blauen Sportwagen.
Lobenswert ist, dass der Blitzer in einer 30er Zone vor einer Schule aufgebaut ist. Aber Vorsicht: Man erkennt den Blitzer nicht, bremsen ist oft zwecklos, weil das Lasermesssystem die Geschwindigkeit schon etliche Meter vor dem Messwagen erfasst und das Gerät nicht blitzt.
Kann man da was machen?
Wie immer kommt es auf den Einzelfall drauf an. Weil hier ohne Blitz gemessen wird, sind die Fotos ab und an sehr schlecht, sodass die Fahreridentität bezweifelt werden kann. Die Messwerte sind in der Regel zuverlässig.
ABER. Der Teufel steckt im Detail.
Im Mai 2015 stellte sich erstmalig heraus, dass ein Verbindungskabel zwischen Bediengerät und Messeinheit statt zugelassen 3 Metern etwas länger, genau 3,05 Meter lang war. „Na und?“ könnte man sagen. ABER: Zulassung ist Zulassung und die gilt eben nur mit 3 Meter Kabeln. Was sollen die 5 Zentimeter am Ergebnis ändern wäre die nächste Frage.
Die Forderung nach einer Kabellänge von 3 m stammt aus einer sog. EMV Richtlinie. Kabel, die länger als 3 Meter sind, können als Antenne wirken und müssen deswegen gesondert abgeschirmt werden. Sonst soll die Beeinflussung der Messwerte nach Meinung von einigen Sachverständigen nicht ausgeschlossen sein.
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass wohl alle Messgeräte vom Typ VX3 mit zu langen Kabeln ausgestattet waren.
Daraufhin hat das Innenministerium des Saarlandes die Anweisung erteilt, alle Bußgeldverfahren, die mit einer Messung mit dem Leivtec XV3 durchgeführt wurden, einzustellen, bis der Fehler behoben ist.
Ob alle Dresdner Geräte schon umgerüstet sind ist derzeit nicht bekannt, aber anzunehmen.
Zwar soll die Kabellänge über 3 Metern nach Meinung der Zulassungsbehörde PtB keinen Einfluss auf die Messung haben, aber ein geeichtes Messsystem dürfte mit den zu langen Kabeln nicht vorliegen. So sieht es derzeit wohl auch das Amtsgericht Meißen und prüft den Sachverhalt umfassend.