Rechtsanwalt Kaden Dresden

Rechtsanwalt Kaden Dresden Nützliche Informationen zum Bußgeldverfahren ohne "juristendeutsch". Messfehler, Punkte, Fahrverbot umgehen Beratung und Vertretung rund um das Thema Automobil.

Unfallabwicklung, Bußgeld und Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafrecht

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Informationen gem. § 5 Telemediengesetz (TMG) und DL-InfoV
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Rechtsanwalt
Alexander Kaden, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Königsbrücker Landstraße 29 b

01109 Dresden
Deutschland

Tel.: +49 (351) 8908169

Mobiltelefon: +49 (173) 9473737
Fax: +49 (351) 79588485
E-M

ail: [email protected]
Internet: www.einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de

Steuernummer: 202/237/00099

Rechtsanwalt Alexander Kaden ist deutscher Rechtsanwalt. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen, ebenso die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Alexander Kaden ist Mitglied der
Rechtsanwaltskammer Sachsen
- Kammer des öffentlichen Rechts -
Glacisstr. 6
01099 Dresden
Telefon: +49-(351) 31859-0
Telefax: +49-(351) 33608-99
e-mail: [email protected]
Internet: www.rak-sachsen.de

Die berufsrechtlichen Regelungen für die Mitglieder mit der Berufsbezeichnung »Rechtsanwältin« bzw. »Rechtsanwalt« sind folgende:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

Diese Gesetze und Verordnungen finden sich unter der Rubrik »Informationspflichten gem. § 5 TMG« auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter www.brak.de. Rechtsanwalt Alexander Kaden unterhält eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Diese ist für Rechtsanwälte vorgeschrieben. Die Versicherungssumme beträgt 250.000,00 Euro je Schadensfall. Sie kann im Einzelfall erhöht werden. Die Versicherung wird bei der Generali Versicherung AG, Adenauer-Ring 7 - 9, 81737 München unter der Vertragsnummer 060005 gehalten. Der räumliche Geltungsbereich ist die Bundesrepublik Deutschland. Soweit vorab nichts anderes vereinbart wird, richten sich die Preise von Rechtsanwalt Kaden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Dresden (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de, E-Mail: [email protected]

Achtung auf der Nicodestraße in Langebrück!In der Baustellenumleitung in Richtung Radeberg steht der Superblitzer Leivte...
09/09/2015

Achtung auf der Nicodestraße in Langebrück!

In der Baustellenumleitung in Richtung Radeberg steht der Superblitzer Leivtec XV3, versteckt im blauen Sportwagen.
Lobenswert ist, dass der Blitzer in einer 30er Zone vor einer Schule aufgebaut ist. Aber Vorsicht: Man erkennt den Blitzer nicht, bremsen ist oft zwecklos, weil das Lasermesssystem die Geschwindigkeit schon etliche Meter vor dem Messwagen erfasst und das Gerät nicht blitzt.

Kann man da was machen?

Wie immer kommt es auf den Einzelfall drauf an. Weil hier ohne Blitz gemessen wird, sind die Fotos ab und an sehr schlecht, sodass die Fahreridentität bezweifelt werden kann. Die Messwerte sind in der Regel zuverlässig.
ABER. Der Teufel steckt im Detail.
Im Mai 2015 stellte sich erstmalig heraus, dass ein Verbindungskabel zwischen Bediengerät und Messeinheit statt zugelassen 3 Metern etwas länger, genau 3,05 Meter lang war. „Na und?“ könnte man sagen. ABER: Zulassung ist Zulassung und die gilt eben nur mit 3 Meter Kabeln. Was sollen die 5 Zentimeter am Ergebnis ändern wäre die nächste Frage.
Die Forderung nach einer Kabellänge von 3 m stammt aus einer sog. EMV Richtlinie. Kabel, die länger als 3 Meter sind, können als Antenne wirken und müssen deswegen gesondert abgeschirmt werden. Sonst soll die Beeinflussung der Messwerte nach Meinung von einigen Sachverständigen nicht ausgeschlossen sein.
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass wohl alle Messgeräte vom Typ VX3 mit zu langen Kabeln ausgestattet waren.
Daraufhin hat das Innenministerium des Saarlandes die Anweisung erteilt, alle Bußgeldverfahren, die mit einer Messung mit dem Leivtec XV3 durchgeführt wurden, einzustellen, bis der Fehler behoben ist.
Ob alle Dresdner Geräte schon umgerüstet sind ist derzeit nicht bekannt, aber anzunehmen.
Zwar soll die Kabellänge über 3 Metern nach Meinung der Zulassungsbehörde PtB keinen Einfluss auf die Messung haben, aber ein geeichtes Messsystem dürfte mit den zu langen Kabeln nicht vorliegen. So sieht es derzeit wohl auch das Amtsgericht Meißen und prüft den Sachverhalt umfassend.

Es war garnicht so einfach an die neuen originalen Winterräder zu kommen. Um so besser, dass sie sofort die Blicke aller...
21/11/2014

Es war garnicht so einfach an die neuen originalen Winterräder zu kommen. Um so besser, dass sie sofort die Blicke aller Kameras auf sich ziehen....

Glücklich gestolpert, "alle Neune" (für den Kenner eigentlich 10) abgeräumt und durch Zufall GEWONNEN!Danke für die groß...
17/10/2014

Glücklich gestolpert,

"alle Neune" (für den Kenner eigentlich 10) abgeräumt und durch Zufall GEWONNEN!

Danke für die großartige Unterstützung von Andreas Suska , Stephan Jung, Paul Raum und der unbekannten Dame von der Kanzlei RLS....

Obacht auf der Grenzstraße!Der Blitzermarathon ist zwar vorbei, aber Vorsicht ist dennoch geboten.Hier blitzt der blaue ...
25/09/2014

Obacht auf der Grenzstraße!

Der Blitzermarathon ist zwar vorbei, aber Vorsicht ist dennoch geboten.
Hier blitzt der blaue Van auf der Grenzstraße in Fahrtrichtung Flughafen. Das Messgerät ist ein sog. Einseitensensor ES 3.0.
Derzeit schreiben mir anerkannte Sachverständige regelmäßig in Verkehrsmessgutachten rein, dass dieses Gerät im Grunde zur Verkehrsüberwachung ungeeignet ist, weil die Messwerte nicht nachvollziehbar sind. Auch das Amtsgericht Dresden hat neulich einen Fall genau deswegen eingestellt. Zwar gibt es wie immer keine Erfolgsgarantie, aber mit einer Verkehrsrechschutzversicherung lohnt die Prüfung allemal.

Mit diesem „Auge“ sieht die Polizei. Lasermessungen mit Anhaltekommando werden von Autofahrern oft am unangenehmsten emp...
11/05/2014

Mit diesem „Auge“ sieht die Polizei.

Lasermessungen mit Anhaltekommando werden von Autofahrern oft am unangenehmsten empfunden, weil man direkt und unverhofft mit der Staatsmacht konfrontiert wird und auch immer sofort ein schlechtes Gewissen hat. Viele Autofahrer geben dann vor Ort alles zu, um die Sache schnell hinter sich zu bringen.Man wurde ja auch erwischt, die Sache ist klar, was soll man da noch streiten…

Weit gefehlt.

Gerade Lassermessungen bieten oft die besten Ansatzpunkte für eine Verteidigung und die größten Erfolgschancen, weil die Bedienung der Messgeräte relativ schwierig ist. Zum Beispiel dürfen nur Einzelfahrzeuge gemessen werden. Aber was ist ein Einzelfahrzeug? Nur eins auf der Straße? Ein Fahrzeug allein und das nächste 15 Meter dahinter, 25 Meter oder 500 Meter? Was ist mit Überholvorgängen oder dem Gegenverkehr? Misst das Gerät selbst richtig? Wer kann das sofort beurteilen?

Vereinfacht kann man sagen, dass der Laserstrahl wie der einer Taschenlampe funktioniert. Das bedeutet, der Strahl weitet sich in der Entfernung auf und ist nicht gleichmäßig (hell). In 100 Metern Entfernung ist der Erfassungsbereich bereits ca. 70 cm im Durchmesser, bei 200 Metern, 140 cm und bei 400 Metern schon 2,80 Meter. Ein Auto ist in der Regel aber nur 1,6 Meter breit und 1,3 Meter hoch. Wer will also sagen, dass der Laserstrahl nicht durch die Frontscheibe hindurch, oder über das Dach hinaus, oder nebenan vorbei, das schnellere Motorrad hinter mir gemessen hat? Auf den Bildern sieht man einen roten Visierpunkt. Man müsste denken, mit diesem sei es leicht ein Auto sicher zu treffen und auch vom Hintermann zu unterscheiden. Nur ist der Lasererfassungsbereich eben am Auto dann viel größer, oft größer als das Auto selbst, sodass selbst wenn der Strahl direkt am Kennzeichen angehalten wurde, der Laser ohne dass der Messbeamte es erkennen kann, den Hintermann oder den Nebenmann misst.

Vieles Neue bringt der Mai. Auch für Autofahrer. Seit heute löst das neue Fahreignungsregister das bisherige Punktesyste...
01/05/2014

Vieles Neue bringt der Mai. Auch für Autofahrer.

Seit heute löst das neue Fahreignungsregister das bisherige Punktesystem in Flensburg ab.
Der Sinn? Offiziell wird es einfacher, gerechter und dient mehr der Verkehrssicherheit.

Bei genauerem Hinsehen wird es strenger und an einigen Stellen auch teurer.

Das Wichtige zusammengefasst:

Eingetragen wird nicht mehr ab 40,00 sondern 60,00 Euro. Nur werden auch alle relevanten Verstöße von 40,00 Euro auf 60,00 Euro oder mehr angehoben.

Alte Punkte werden wie folgt umgerechnet und in das Fahreignungsregister (FAER) eingetragen:
Punkte zum 30.04.2014 Umrechung ab 01.05.2014
1-3 Punkte werden 1 Punkt
4-5 werden 2 Punkte
6-7 werden 3 Punkte
8-10 werden 4 Punkte
11-13 werden 5 Punkte
14-15 werden 6 Punkte
16-17 werden 7 Punkte
Über 17 werden 8 Punkte

Auch ändern sich die Tilgungsfristen auf 2,5 Jahre für Bußgeldsachen ohne Fahrverbot, 5 Jahre für schwere Bußgeldsachen, in der Regel mit Fahrverbot und 10 Jahre für Strafsachen. Eine Überliegefrist von einem Jahr bleibt erhalten, es verjährt aber jede Tat für sich.

Wer 1-5 Punkte hat, kann für die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abgezogen bekommen. Dies geht aber nur alle 5 Jahre.

Bußgeld und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung (PKW) innerhalb geschlossener Ortschaften für Ersttäter:
Verstoß - Punkte in Flensburg - Bußgeld EURO - Fahrverbot
Geschwindigkeitsüberschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit PKW
Bis 10 km/h 0 Punkte 15 Euro kein Fahrverbot
11-15 km/h 0 Punkte 25 Euro kein Fahrverbot
16-20 km/h 0 Punkte 35 Euro kein Fahrverbot
21-25 km/h 1 Punkt 80 Euro kein Fahrverbot
26-30 km/h 1 Punkt 100 Euro kein Fahrverbot
31-40 km/h 2 Punkte 160 Euro 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 2 Punkte 200 Euro 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 2 Punkte 280 Euro 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 2 Punkte 480 Euro 3 Monate Fahrverbot
+ 70 km/h 2 Punkte 680 Euro 3 Monate Fahrverbot

Bußgeld und Fahrverbot (PKW) bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften für Ersttäter:
Verstoß - Punkte - Bußgeld EURO - Fahrverbot

Bis 10 km/h 0 Punkte 10 Euro kein Fahrverbot
11-15 km/h 0 Punkte 20 Euro kein Fahrverbot
16-20 km/h 0 Punkte 30 Euro kein Fahrverbot
21-25 km/h 1 Punkt 70 Euro kein Fahrverbot
26-30 km/h 1 Punkt 80 Euro kein Fahrverbot
31-40 km/h 1 Punkt 120 Euro kein Fahrverbot
41-50 km/h 2 Punkte 160 Euro 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 2 Punkte 240 Euro 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 2 Punkte 440 Euro 2 Monate Fahrverbot
+ 70 km/h 2 Punkte 600 Euro 3 Monate Fahrverbot

Konnte man bis zum 30.04.2014 also 17 mal mit dem Handy am Ohr geblitzt werden, ist der Führerschein nun schon ab dem 8 mal weg. Auch kostet nun jeder Anruf neben den Verbindungskosten 60,00 statt „nur“ 40,00 Euro.
Pressemitteilungen zur Folge sind mehr als die Hälfte aller Bußgeldbescheide falsch. Die Anwalts- und Verfahrenskosten (z.b. die Verwaltungsgebühr von meist 25,00 Euro+3,50 Euro Porto) werden von Rechtschutzversicherungen übernommen. Man zahlt also im schlimmsten Fall nur das Bußgeld und wenn vereinbart, die Selbstbeteiligung in der Rechtschutz.

Neue mobile Blitzerstelle der Polizei Dresden. Der blaue Van wird jetzt häufiger in den Büschen auf der Wilschdorfer Lan...
29/10/2013

Neue mobile Blitzerstelle der Polizei Dresden.

Der blaue Van wird jetzt häufiger in den Büschen auf der Wilschdorfer Landstraße an der Wildbrücke, vor der Einfahrt zu globalfoundries stehen. Fragt sich nur warum? Kein Kindergarten, keine Schule, zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung, die Gegenspuren sind per Leitplanke getrennt, es gibt einen getrennten Radeweg und einen getrennten Fußweg. Keinen Querverkehr, keine nennenswerten Kurven, aber scheinbar den schnellen Euro für die Landeshauptstadt zu machen. Naja. Verkehrsregeln sind eben überall zu befolgen!

Man hätte sich auch einfach merken können wo die stehen...
01/10/2013

Man hätte sich auch einfach merken können wo die stehen...

Schüchtern hat er weggeguckt....
17/09/2013

Schüchtern hat er weggeguckt....

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