Rechtsanwalt Lutz Starke

Rechtsanwalt Lutz Starke Es freut mich, dass Sie sich über meine Fachgebiete informieren möchten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ich bin unter anderem in folgenden Hauptschwerpunkten für Sie da:

- Scheidungsrecht
- Familienrecht
- Mietrecht
- Wohneigentumsrecht

Sprechen Sie mich für Ihre individuellen Wünsche gerne persönlich an.

06/03/2026

// Wer reserviert und rechtzeitig erscheint, hat keinen Anspruch darauf, direkt einen freien Tisch zu bekommen. Wartezeiten von etwa 15 bis 20 Minuten gelten als zumutbar und müssen trotz Reservierung in Kauf genommen werden. Ist nach dieser Zeit aber noch immer kein Tisch frei, hat der Gast Anspruch auf Schadensersatz. Er kann dem Wirt die Fahrtkosten in Rechnung stellen oder auch ein vergleichbares Restaurant aufsuchen und sich den eventuellen Preisunterschied erstatten lassen. Ein Schadensersatzanspruch kann jedoch auch umgekehrt entstehen. Wer beispielsweise einen Tisch für eine große Gruppe reserviert und die Reservierung nicht wahrnimmt, ohne vorher abzusagen, muss dem Wirt unter Umständen den Umsatz erstatten, der ihm durch die geplatzte Reservierung entgangen ist. //

Meine Website wird derzeit vollständig neu gestaltet. Auch ich bin gespannt.
24/03/2023

Meine Website wird derzeit vollständig neu gestaltet. Auch ich bin gespannt.

04/03/2022

Am 08.12.2018 habe ich einen Beitrag unter der Frage, wie sozial und menschlich geht es in Deutschland tatsächlich zu, veröffentlicht und meine Hoffnung ausgedrückt, dass es sich beim dem dort geschilderten Vorfall um eine Ausnahme gehandelt hat.

Hier nun leider die traurige Fortsetzung und wieder hat sich der Vorfall im Diakonissenkrankenhaus Dresden ereignet:
Ich war der Betreuer eines 82-jährigen Mannes, der aufgrund seines Gesundheitszustandes seinen Willen, welche Behandlungen er will und welche er ablehnt, nicht mehr äußern konnte. Als die Entscheidung anstand, ob eine Zwangsernährung mittels PEG-Magensonde erfolgen soll, habe ich zunächst mein Einverständis erklärt, weil ich davon ausgegangen bin, dass das Leben als höchstes Gut erhaltenswert ist und es der natürliche Wille jedes Menschen ist, am Leben zu bleiben und unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten, die die moderne Medizin bietet, behandelt zu werden. Allerdings habe ich mein Einverständnis unter den Vorbehalt der Genehmigung durch das Betreuungsgericht gestellt, die noch nicht vorgelegen hat. Als ich dann erfahren habe, dass mein Betreuter zu früherer Zeit, als er seinen Willen noch klar bilden und ausdrücken konnte, geäußert hat, dass er keine lebenserhaltenden medizinischen Maßnahmen, insbesondere keine Ernährung über eine PEG-Magensonde will, habe ich diesbezüglich mit seiner Ehefrau gesprochen und seinen Hausarzt in dessen Sprechstunde aufgesucht. Die Ehefrau hat mir bestätigt, dass mein Betreuter eine Ernährung über eine PEG-Magensonde abgelehnt hat und auch der Hausarzt hat mir aufgrund der Einstellung meines Betroffenen zu anderen ärztlichen Behandlungen erklärt, dass mein Betreuter eher keine intensiven lebenserhaltenden Maßnahmen gewollt hat.
Also habe ich die behandelnde Ärztin im Diakonissenkrankenhaus Dresden gegen 09.00 Uhr angerufen und ihr gesagt, dass keine PEG-Magensonde gelegt werden soll, allerdings auch meine Nichteinwilligung unter den Vorbehalt einer erst recht erforderlichen betreuungsgerichtlichen Genehmigung gestellt, die ebenfalls noch nicht vorgelegen hat. Die behandelnde Ärztin hat mir später auch bestätigt, dass sie meine Nichteinwilligung in die Anlage einer PEG-Magensonde ordnungsgemäß dokumentiert habe. Gegen Mittag habe ich im Diakonissenkrankenhaus Dresden zurückgerufen, weil ein anderer Arzt mich mehrfach versucht hat, telefonisch zu erreichen. Der Arzt hat mir mitgeteilt, dass es ihm sehr leid tue, er habe etwas übersehen, die PEG-Magensonde sei nun gelegt und könne auch nicht sofort, sondern frühestens nach Ablauf von 2 Wochen wieder entfernt werden.

Ich hoffe und glaube, dass mein Betreuter die entgegen seinem mutmaßlichen Willen doch angelegte PEG-Magensonde nicht mehr wahrgenommen hat. Verwendet ist die PEG-Magensonde nicht mehr worden und mein Betroffener ist etwa 10 Tage später, so wie er es mutmaßlich gewollt hat, friedlich gestorben.

Meine Hoffnung ist jetzt, dass ich nicht mehr viele Fortsetzungen dieser Art zu veröffentlichen habe.

12/02/2019

Wer in eine Verkehrskontrolle der Polizei gerät, wird in der Regel mit einigen Anweisungen konfrontiert. Dies kann unangenehme Folgen haben. So zum Beispiel, wenn man unter Alkoholeinfluss am Steuer sitzt. Doch welchen Anweisungen der Polizei muss man Folge leisten? Stehen einem Verkehrsteilnehmer ...

08/12/2018

Wie sozial und menschlich geht es in Deutschland tatsächlich zu? Meine beängstigende Erfahrung, die hoffentlich eine Ausnahme ist:
Ich bin Betreuer eines 71-jährigen Obdachlosen. Dieser ist auf Veranlassung der Polizei mit dem Rettungswagen in die Notaufnahme des Diakonissenkrankenhauses Dresden eingeliefert worden. Sobald dieses Kenntnis von meiner Bestellung als Betreuer hatte, habe ich den Telefonanruf erhalten, dass mein Betreuter entlassen werde, ich möge mich um einen Heimplatz kümmern. Am Entlassungstag, zwei Tage später, hat eine Pflegekraft/Schwester meinen Betreuten mit dem Rollstuhl an mein Auto vor das Diakonissenkrankenhaus Dresden gefahren und war auch noch behilflich, ihn in mein Auto zu setzen. Soweit ist die Sache vielleicht noch nicht einmal besonders ungewöhnlich. Ich habe meinen Obdachlosen zum Sozialamt gefahren, um die Zuweisung für das Übergangswohnheim zu erledigen. Auf dem dortigen Parkplatz habe ich, was mir das ärztliche und pflegerische Personal des Diakonissenkrankenhauses sowohl in dem Telefonanruf und als such bei meinen zwei Besuchen auf der Station verschwiegen hat, festgestellt, dass mein Betreuter keinen einzigen Schritt alleine laufen und nicht einmal ohne Hilfe alleine stehen kann. Über einen Rollstuhl verfügt mein Betreuter als Obdachloser natürlich auch nicht. Aber das Diakonissenkrankenhaus Dresden war ihn los. Halb gestützt, halb getragen ist es mir gelungen, meinen Betreuten über den Parkplatz bis in's Sozialamt zu bringen, wo er im Foyer vornüber hingefallen ist. In den Entlassungsbrief hat das Diakonissenkrankenhaus Dresden geschrieben: "Nebenbefundlich könne er in letzter Zeit schlecht laufen." Wenn die Sache nicht so traurig wäre, könnten die Tränen auch von einem Lachkrampf stammen. Tatsache ist, dass mein Betreuter in allen Dingen des täglichen Lebens umfassender Hilfe bedarf, die er zur Zeit Dank des Sozialamtes und der überobligatorischen Anstrengungen der Mitarbeiter im Übergangswohnheim erhält. Der zweite Punkt ist, dass das Diakonissenkrankenhaus Dresden im Entlassungbrief vermerkt hat: "Bei Aufnahme sahen wir einen 71-jährigen verwahrlosten Patienten ..." Am Entlassungstag haben die Mitarbeiter des Diakonissenkrankenhauses meinem Betreuten dieselben verdreckten und stinkenden Klamotten wieder angezogen, in denen er offensichtlich zwei Wochen zuvor in das Krankenhaus eingeliefert worden war. Nach meiner Erfahrung haben Krankenhäuser aber die Möglichkeit, Patientenwäsche zu waschen.

"Unter Diakonie ... versteht man alle Aspekte des Dienstes am Menschen im kirchlichen Rahmen." (Zitiert nach Wikipedia) Wie bringen es Menschen, noch dazu Mediziner, fertig, einem 71-jährigen Menschen wieder die verdreckten und stinkenden Klamotten anzuziehen und ihn in völlig hilflosem Zustand vor die Krankenhaustür zu fahren?

07/11/2018

Das Landgericht Dresden hat in einem Verfahren der WOHNBAU NORDWEST GmbH gegen eine Mietpartei wegen Zustimmung zur Mieterhöhung die gegen das die Klage abweisende Urteil des Amtsgerichts Dresden eingelegte Berufung der WOHNBAU NORDWEST GmbH mit Beschluss vom 30.10.2018 zurückgewiesen.
Der Fall: Die WOHNBAU NORDWEST GmbH verlangte die Zustimmung zu einer Mieterhöhung auf die vermeintlich ortsübliche Vergleichsmiete mit der Begründung, die Wohnung der Mietpartei sei in die Ausstattungsklasse I des Dresdner Mietspiegels 2017 einzuordnen. Unstreitig verfügt die Wohnung nicht über eine Sammelheizung und das zwar vorhandene Bad war aber ebenso unstreitig nicht zeitgemäß. Nun definiert der Dresdner Mietspiegel 2017 die Ausstattungsklasse I als "Wohnungen mit einer der nachfolgenden Eigenschaften: 1. mit (zeitgemäßem) Bad/ohne Sammelheizung, 2. ohne Bad/mit (zeitgemäßer) Sammelheizung, 3. mit Bad und Sammelheizung, beide nicht zeitgemäß". Es mag ein Jeder mal versuchen, in welche der 3 Alternativen er eine Wohnung mit nicht zeitgemäßem Bad/ohne Sammelheizung steckt. Meine Meinung war, dass das nicht geht, weil keine der 3 Alternativen zutrifft und deshalb der Dresdner Mietspiegel 2017 auf die streitgegenständliche Wohnung nicht anwendbar ist, weshalb die verlangte Mieterhöhung nicht begründet ist. Diese Auffassung haben auch das Amtsgericht Dresden und das Landgericht Dresden geteilt.
Warum schreibe ich das, da so sehr viele Wohnungen dieser Ausstattung in Dresden doch gar nicht mehr zu finden sein sollten? Ich schreibe das, weil mir berichtet worden ist, dass der Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. die Auffassung der WOHNBAU NORWEST GmbH vertreten soll. Was ist denn das für ein Mieterverein?

16/07/2018

So stellten sich die Arbeitsbedingungen in den letzten Tagen in den bisherigen Räumen auf der Tharandter Str. 45 a, 01159 Dresden dar. Dennoch hat alles geklappt und der Kanzleibetrieb lief ohne Unterbrechung. Jetzt ist der Umzug weitgehend geschafft und ich bin in den neuen Räumen auf der Chemnitzer Str. 119, 01187 Dresden (gegenüber dem Rathaus Dresden-Plauen) angekommen. Vielen Dank an alle Helfer.

Juristisch ist die Entscheidung sicher korrekt. Besser wäre es, sich nicht derart sinnlos zu betrinken und in der Öffent...
25/04/2018

Juristisch ist die Entscheidung sicher korrekt. Besser wäre es, sich nicht derart sinnlos zu betrinken und in der Öffentlichkeit gehen zu lassen. Immerhin wird eine Möglichkeit aufgezeigt, die Zeche für das Trinkgelage zuzüglich Kopfschmerztabletten am Folgetag wieder reinzuholen.

Wird eine Person in stark betrunkenem Zustand gefilmt und wird die Videoaufnahme an Dritte weitergegeben, so rechtfertigt die damit verbundene schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlich­keits­rechts ein Schmerzensgeld. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankf...

Vor 10 Tagen habe ich eine Entscheidung des Amtsgerichts München zum Thema Hund im Büro geteilt. Das Thema ist offenbar ...
27/03/2018

Vor 10 Tagen habe ich eine Entscheidung des Amtsgerichts München zum Thema Hund im Büro geteilt. Das Thema ist offenbar auf Interesse gestoßen. Für meinen "Reißwolf" Pauli ist Büro ganz selbstverständlicher Alltag.
Am Wochenende habe ich in der DAWO 24./25.03.2018, S. 14 einen kurzen Artikel gelesen, wonach Bürohunde das Betriebsklima verbessern können. (Natürlich spielen beim Betriebsklima auch die Kolleginnen und Kollegen eine nicht zu unterschätzende Rolle.)
Rechtlich gibt es für Angestellte keinen Anspruch, den Hund mit in's Büro zu bringen. Die Entscheidung darüber trifft allein der Chef. Jedoch dürften auch für diesen die Argumente, dass Hunde im Büro den Stresspegel senken, die Stimmung verbessern und der Volkskrankheit Burnout entgegenwirken können, interessent sein, weil demnach Hunde im Büro nicht von der Arbeit ablenken, sondern im Gegenteil die Leistungsfähigkeit der Angestellten steigern.
Für mehr Hunde im Büro setzt sich seit 2014 der Bundesverband Bürohund e.V. ein. Dessen Website www.bv-buerohund.de ist sehr aufschlussreich.
Im Übrigen: Auch für die Haltung von Hunden in der Wohnung sind Regeln zu beachten und besteht eine recht umfangreiche Rechtsprechung. (www.ra-lutz-starke.de)

Hunde können für gute Stimmung im Büro sorgen – oder für Zoff. In manchen Büros sind sie erlaubt, anderswo bleibt ihnen der Zutritt verwehrt. Klare Regeln...

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