04/03/2022
Am 08.12.2018 habe ich einen Beitrag unter der Frage, wie sozial und menschlich geht es in Deutschland tatsächlich zu, veröffentlicht und meine Hoffnung ausgedrückt, dass es sich beim dem dort geschilderten Vorfall um eine Ausnahme gehandelt hat.
Hier nun leider die traurige Fortsetzung und wieder hat sich der Vorfall im Diakonissenkrankenhaus Dresden ereignet:
Ich war der Betreuer eines 82-jährigen Mannes, der aufgrund seines Gesundheitszustandes seinen Willen, welche Behandlungen er will und welche er ablehnt, nicht mehr äußern konnte. Als die Entscheidung anstand, ob eine Zwangsernährung mittels PEG-Magensonde erfolgen soll, habe ich zunächst mein Einverständis erklärt, weil ich davon ausgegangen bin, dass das Leben als höchstes Gut erhaltenswert ist und es der natürliche Wille jedes Menschen ist, am Leben zu bleiben und unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten, die die moderne Medizin bietet, behandelt zu werden. Allerdings habe ich mein Einverständnis unter den Vorbehalt der Genehmigung durch das Betreuungsgericht gestellt, die noch nicht vorgelegen hat. Als ich dann erfahren habe, dass mein Betreuter zu früherer Zeit, als er seinen Willen noch klar bilden und ausdrücken konnte, geäußert hat, dass er keine lebenserhaltenden medizinischen Maßnahmen, insbesondere keine Ernährung über eine PEG-Magensonde will, habe ich diesbezüglich mit seiner Ehefrau gesprochen und seinen Hausarzt in dessen Sprechstunde aufgesucht. Die Ehefrau hat mir bestätigt, dass mein Betreuter eine Ernährung über eine PEG-Magensonde abgelehnt hat und auch der Hausarzt hat mir aufgrund der Einstellung meines Betroffenen zu anderen ärztlichen Behandlungen erklärt, dass mein Betreuter eher keine intensiven lebenserhaltenden Maßnahmen gewollt hat.
Also habe ich die behandelnde Ärztin im Diakonissenkrankenhaus Dresden gegen 09.00 Uhr angerufen und ihr gesagt, dass keine PEG-Magensonde gelegt werden soll, allerdings auch meine Nichteinwilligung unter den Vorbehalt einer erst recht erforderlichen betreuungsgerichtlichen Genehmigung gestellt, die ebenfalls noch nicht vorgelegen hat. Die behandelnde Ärztin hat mir später auch bestätigt, dass sie meine Nichteinwilligung in die Anlage einer PEG-Magensonde ordnungsgemäß dokumentiert habe. Gegen Mittag habe ich im Diakonissenkrankenhaus Dresden zurückgerufen, weil ein anderer Arzt mich mehrfach versucht hat, telefonisch zu erreichen. Der Arzt hat mir mitgeteilt, dass es ihm sehr leid tue, er habe etwas übersehen, die PEG-Magensonde sei nun gelegt und könne auch nicht sofort, sondern frühestens nach Ablauf von 2 Wochen wieder entfernt werden.
Ich hoffe und glaube, dass mein Betreuter die entgegen seinem mutmaßlichen Willen doch angelegte PEG-Magensonde nicht mehr wahrgenommen hat. Verwendet ist die PEG-Magensonde nicht mehr worden und mein Betroffener ist etwa 10 Tage später, so wie er es mutmaßlich gewollt hat, friedlich gestorben.
Meine Hoffnung ist jetzt, dass ich nicht mehr viele Fortsetzungen dieser Art zu veröffentlichen habe.