06/03/2026
// Wer reserviert und rechtzeitig erscheint, hat keinen Anspruch darauf, direkt einen freien Tisch zu bekommen. Wartezeiten von etwa 15 bis 20 Minuten gelten als zumutbar und müssen trotz Reservierung in Kauf genommen werden. Ist nach dieser Zeit aber noch immer kein Tisch frei, hat der Gast Anspruch auf Schadensersatz. Er kann dem Wirt die Fahrtkosten in Rechnung stellen oder auch ein vergleichbares Restaurant aufsuchen und sich den eventuellen Preisunterschied erstatten lassen. Ein Schadensersatzanspruch kann jedoch auch umgekehrt entstehen. Wer beispielsweise einen Tisch für eine große Gruppe reserviert und die Reservierung nicht wahrnimmt, ohne vorher abzusagen, muss dem Wirt unter Umständen den Umsatz erstatten, der ihm durch die geplatzte Reservierung entgangen ist. //