Rechtsanwalt Gerhard Rahn Fachanwalt für Strafrecht und Sozialrecht

Rechtsanwalt Gerhard Rahn Fachanwalt für Strafrecht und Sozialrecht Hier postet einer der bekanntesten Fachanwälte in Deutschland für Sozial-, Straf- und Insolvenzrecht.

„Melanie Müller, bist du behindert?“Was diese Woche bei der Debatte über das Urteil zum Hitlergruß auf der Bühne von Mel...
25/08/2024

„Melanie Müller, bist du behindert?“

Was diese Woche bei der Debatte über das Urteil zum Hitlergruß auf der Bühne von Melanie Müller - sie muss 80.000 Euro Strafe dafür zahlen - ein wenig unterging: Die Dschungelkönigin parkte kürzlich vor einem Amtsgericht türnah auf einem Behinderten-Parkplatz. Mit Behinderten-Ausweis hinter der Windschutzscheibe.

Dieser war jedoch eine Fälschung!

Was ihr erneut gerichtlichen Ärger einbringen wird. Das mögliche Strafmaß habe ich der Bild verraten: „Es drohen bis zu fünf Jahren Haft oder eine erhebliche Geldstrafe!“.

Meine Meinung: Wer laufend meint, schlauer als die Justiz zu sein, bei dem schlägt diese alsbald doppelt hart zurück. Nicht ratsam! Lieber das eigene Verhalten überdenken und aufrichtig Reue zeigen.

Bild-Artikel: https://www.bild.de/regional/leipzig/melanie-mueller-behindertenausweis-von-ballermann-star-war-gefaelscht-66c3411b06f52977c7f70e5f



(Bild: Wikipedia https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0 )

09/05/2024

RAHN AUF ntv Nachrichten

Angriffe auf Politiker*innen im Wahlkampf häufen sich. Sind die Strafen nicht abschreckend genug? Und wie kann dem zudem entgegengewirkt werden? Guckst du!

Franziska Giffey

SCHWARZFAHRER: KEIN KNAST MEHR IN KÖLNNach dem Traditions-Rivalen Düsseldorf hat nun auch Köln die Strafbarkeit des Fahr...
27/03/2024

SCHWARZFAHRER: KEIN KNAST MEHR IN KÖLN

Nach dem Traditions-Rivalen Düsseldorf hat nun auch Köln die Strafbarkeit des Fahrens ohne Ticket in seinen Öffentlichen Verkehrsmitteln abgeschafft. Zwar wird weiterhin ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro fällig, wenn jemand ohne Ticket erwischt wird. Eine Anzeige in Wiederholungsfällen gibt's aber nicht mehr.

Das hat gute Gründe: In aller Regel landeten durch die bisherige Praxis Arme, Obdachlose und Menschen mit Suchtproblemen hinter Gittern. Ein Lerneffekt wurde hier nicht beobachtet, ja manche sollen sich im Knast sogar besser aufgehoben gefühlt haben. Justiz und Gefängnisse haben andere Aufgaben.

Justizminister Marco Buschmann will das Schwarzfahren deshalb auch im Bund zu einer Ordnungswidrigkeit downgraden und sich bei den Strafen, das ist schlau, an denen fürs Falschparken orientieren. Damit kommen wir dann auch diesbezüglich in der gesellschaftlichen Wirklichkeit an.

Von mir deshalb ein dickes 👍

Herzlichst,

Gerhard Rahn, Fachanwalt für Strafrecht

Mehr zum Thema: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/schwarzfahren-koeln-100.html

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(Bild: Pixabay, Redaktion Rahn: Frank Jaspermöller )

TESTAMENT AUF NORDDEUTSCH: "ROSI BEKOMMT ALLES!" Dein (letzter) Wille geschehe! In lockerer Reihenfolge stelle ich ja ge...
17/03/2024

TESTAMENT AUF NORDDEUTSCH: "ROSI BEKOMMT ALLES!"

Dein (letzter) Wille geschehe! In lockerer Reihenfolge stelle ich ja gern Urteile vor, über die ich mich in der vergangenen Woche besonders gefreut, oder auch geärgert habe. Und damit mir kein unlauterer Wettbewerb unterstellt wird: Meist sind dies keine Urteile, die ich vor Gericht erstritten habe. Sondern interessante Gerichtsurteile eben.

Das heutige stammt aus dem wortkargen Ostfriesland. Dort hat ein Gastwirt sein Vermögen sehr norddeutsch vermacht: "Rosi bekommt alles!", hatte er knapp auf einem, in der Gastronomie üblichen Notizzettel verfügt. Datum und Unterschrift dazu, und ab damit in eine Schublade, in der die Begünstigte zu ihrer Überraschung auch weitere, wichtige Unterlagen vorfand.

Der Ort der Aufbewahrung war durchaus von Bedeutung, trug er doch dazu bei, dass das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg die ablehnende Haltung des Amtsgerichts zu dem ungewöhnlichen Testament nun aufhob. Denn alle Umstände zusammen, auch Aussagen von Zeugen, belegten dem Richter, dass hier ein sogenannter "Testierwille" vorliegt. Oder wie der ebenfalls Norddeutsche sich Gerüchten zufolge ausgedrückt haben soll: "Reicht!"

Fazit: Leider setzen viele kein Testament auf, weil ihnen der Vorgang an sich unangenehm ist. Aus rechtlicher Sicht lässt der sich aber so knapp wie möglich halten. Also: Machen.

Ich wünsche einen guten Start in die neue Woche!

Herzlichst,

Gerhard Rahn, Rechtsanwalt

(Kontoverbindung für Erbschaften: DE24 0815 4711 SCHERZ)



Mehr dazu: https://www.sueddeutsche.de/panorama/testament-kneipenblock-1.6456420

(Bild von Freepik, Redaktion Rahn: Frank Jaspermöller )

SÜSSE RACHE - BÖHMERMANN VERLIERT VOR GERICHTDer Meißner Imker Rico Heinzig wurde von Satiriker Jan Böhmermann in einer ...
23/02/2024

SÜSSE RACHE - BÖHMERMANN VERLIERT VOR GERICHT

Der Meißner Imker Rico Heinzig wurde von Satiriker Jan Böhmermann in einer November-Ausgabe des "ZDF Magazin Royale" des Greenwashings mit Bienenpatenschaften bezichtigt. "Beewashing" nannte Böhmernann das. Der Imker hatte daraufhin mit werbender Gegensatire reagiert: Dieses Plakat kreiert und in einem lokalen Lebensmittel-Markt aufgehangen. Dazu bewarb er seinen "Beewashing Honig" auf der Firmen-Webseite : "Der Honig zur ZDF Magazin Royale Sendung!"

Böhermann fand das gar nicht witzig, erspäte "Satire gegen Wirtschaft", stellte einen Unterlassungsantrag am Landgericht Dresden. Sein Argument, es handle sich bei der Gegenreaktion nicht um Satire, sondern um Geschäftemacherei, wischte Richterin Kremnz jedoch kühl vom Tisch: "Natürlich ist Jan Böhmermann kein führender Bienen- und Käferexperte", stellte sie klar. Die Lacher hatte sie damit auf ihrer Seite. Und der Profi-Satiriker das Nachsehen.

Nun hat der angekündigt, in Berufung zu gehen, schon jetzt ist damit klar: Beide Parteien können nur gewinnen! Böhmermann kann - und wird - die Sache nochmals genüßlich in seiner Sendung ausschlachten. Und für Imker Rico Heinzig dreht sich die Werbetrommel munter weiter.

Fazit: Rache kann so süß sein, wenn man nicht in Verbitterung verharrt. Mein Kompliment an den fleißigen sächsischen Imker!

Herzlichst,

Gerhard Rahn, Fachanwalt für Strafrecht

Mehr zum Fall: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-dresden-ev3o252923t-boehmermann-royale-honig-bienen-beewashing-imker-heinzig/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000017879001&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=

(Quelle: LTO, Bild: Werbeplakat Rico Heinzig, Redaktion Rahn: Frank Jaspermöller )

DAS WIRD MAN DOCH NOCH FRAGEN DÜRFEN!Ein junger Erwachsener wird von einem anderen zu seinem Schwulsein ausgefragt. Die ...
20/02/2024

DAS WIRD MAN DOCH NOCH FRAGEN DÜRFEN!

Ein junger Erwachsener wird von einem anderen zu seinem Schwulsein ausgefragt. Die Sache landet vor Gericht. Heraus kommt ein Urteil, das wenig mit unserem Rechtsstaat zu tun hat. Dafür aber viel mit Rassismus.

Was ist passiert?

"Warum bist du schwul? Wurdest du schon einmal in den A***h gefickt? Bläst du mir einen? Magst du es hart?“, auf all diese Frage hatte der 19-jährige wohlwollend geantwortet. Erst als der andere, ein Jahr jünger, ihn begrapscht haben soll, wurde es ihm nach eigener Aussage zu viel. Er erstattete Anzeige. Auch weil er nicht wollte, dass das Frage-Antwort-Spiel, welches von einem Freund des Fragers gefilmt worden war, später im Netz landet. Nachvollziehbar.

Jedoch: Der junge Angeklagte stritt das Grapschen vor Gericht ab, und die Aufnahmen, die kein Grapschen zeigten, habe er auch nie veröffentlichen wollen. Für seine Fragen entschuldigte er sich beim Kläger. Das Amtsgericht Kamen (Kreis Unna, NRW) verurteilte ihn trotzdem zu 40 Arbeitsstunden. Denn, dass der Angeklagte auch handgreiflich geworden war, stand für den Richter "außer Frage", warum auch immer. Der „Hellweger Anzeiger“ setzte sogar noch eins drauf, mutmaßte, dass es „mit der Reue des Angeklagten nicht weit her sein kann“, schließlich habe der ja „immer wieder breit gegrinst“.

Sorry, aber: So geht das nicht!

Wenn ein körperlicher Angriff oder Mobbing vorliegt, gehört das bestraft, damit sowas nicht Schule macht, keine Frage! Aber im Rechtsstaat müssen (solche) Taten bewiesen werden, und zwar zweifelsfrei. Das war hier nicht der Fall. Und darum hätte es auch nichts zu verurteilen geben dürfen. Ob das nun jedem gefällt oder nicht.

Ich frage mal: Wenn der Angeklagte Deutscher gewesen wäre, nicht Syrer, wie wäre das Urteil dann wohl ausgefallen?

Herzlichst, Euer

Gerhard Rahn, Fachanwalt für Strafrecht

(Bild und Quelle: kamen-web.de, Redaktion Rahn: Frank Jaspermöller)

Liebe Freundinnen und Freunde, wer in den letzten Monaten im Berliner KaDeWe war, wird festgestellt haben: Es hat sich m...
04/02/2024

Liebe Freundinnen und Freunde,

wer in den letzten Monaten im Berliner KaDeWe war, wird festgestellt haben: Es hat sich mächtig was getan, in dem alt-ehrwürdigen Konsumtempel. Am auffälligsten sind wohl die neuen, gigantischen Rolltreppen. Doch in dieser Woche kam die Nachricht von der Insolvenz der KaDeWe Group, also der Betreiber-Firma. Wie passt das zusammen, prächtig umbauen und pleite gehen?

Das erfährst du in meinem neusten Rechtstipp in Deutschlands größtem Anwaltsportal. Klickst du hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kadewe-baut-protzig-um-und-meldet-parallel-insolvenz-an-wie-passt-das-zusammen-222199.html

̈nchen

(Bild: privat, Redaktion Rahn: Frank Jaspermöller )

Das „Kaufhaus des Westens“, kurz KaDeWe genannt, gehört zu Berlin wie der Dom zu Köln. Es ist nicht wegzudenken aus der westlichen Innenstadt. Bei jedem Berlin-Besuch ist es quasi Pflicht, mindestens einmal durch das KaDeWe hindurch zu schlendern. Oder besser: Sich dort ganz oben ein Gläschen...

VÄTER DER KLAMOTTE  Zur Reform des Familienrechts: Väterrechte nachbessern, bitte, Marco Buschmann!  Wer das Netz unvore...
17/01/2024

VÄTER DER KLAMOTTE

Zur Reform des Familienrechts: Väterrechte nachbessern, bitte, Marco Buschmann!

Wer das Netz unvoreingenommen für eigene Recherche nutzt, wird wissen, dass die aktuelle Regierung derzeit einiges auf den Weg bringt. So arbeitet Justizminister Marco Buschmann leise, aber sehr beflissen, an einer Reform des Familienrechts. Denn die derzeit gültige Fassung steht der Lebenswirklichkeit vieler Familien und Eltern mehr im Wege, als sie zu unterstützen.

Laut seinem neuesten Papier zur Anpassung des Kindschafts- und Abstammungsrechts an die neue Realität, sollen leibliche Väter künftig leichter das gemeinsame Sorgerecht erlangen können - auch, wenn sie mit der Mutter nicht verheiratet sind. Doch was sich auf den ersten Blick so erfreulich liest, hat gleich mehrere Hacken:

Mutter und Vater müssen hierfür zusammen leben. Zudem kann die Mutter dem Antrag einfach widersprechen, und er ist hinfällig. Damit würden leibliche Väter auch nach der Reform massiv benachteiligt bleiben, sie würden weiterhin mehr für den Kauf von Klamotten fürs Kind zuständig sein, als wirklich Zeit mit dem eigenen Nachwuchs verbringen zu dürfen. Kindeswohl im Sinne des Gesetzes bliebe Muttersache.

Was für eine verpasste Chance in Sachen Väterrechte. Lieber Herr Buschmann: Nachbessern, bitte!

Herzlichst,

Gerhard Rahn,

Servicelink: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/justizministerium-will-gleichgeschlechtlichen-paaren-mehr-freiheiten-bei-adoptionen-einraeumen-a-57266011-8bfd-4ed1-9d47-7e0bdf64f13f



(Foto: PR Justizministerium / Dominik Butzmann, Redaktion Rahn: Frank Jaspermöller )

KEKULÈ VOR GERICHT ERNEUT GESCHEITERTEin Beamtenverhältnis mit einer Universität ist kein Freibrief für Dreistigkeit. Me...
10/01/2024

KEKULÈ VOR GERICHT ERNEUT GESCHEITERT

Ein Beamtenverhältnis mit einer Universität ist kein Freibrief für Dreistigkeit. Mein Kommentar.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat die vorläufige Dienstenthebung des Virologen Alexander Kekulé an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) bestätigt. Der Dienstbetrieb wäre ansonsten ernsthaft beeinträchtigt worden, so die Begründung.

Über drei Semester hat Kekulé seine Lehrverpflichtungen, sowie seine Aufgaben in der Krankenversorgung - was schwer wiegt - offenbar nicht erfüllt. Statt dessen war der Virologe zu dieser Zeit der Pandemie öffentlich omnipräsent: Beim MDR hatte er einen Podcast, in Talkshows war er regelmäßiger Gast, Interviews gab er quasi am laufenden Band.

Noch immer hält sich das Gerücht, wer mit einer Schule oder gar einer Universität ein Beamtenverhältnis hat, genieße jede Menge Freizeit und besondere Freiheiten. Meist ist das Gegenteil der Fall: Auch in den Ferien wird gearbeitet und die Ansprüche an das lehrende Personal sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Wie an nahezu jedem Arbeitsplatz muss deshalb eine dem Gehalt entsprechende Leistung gezeigt werden. Aus Kreisen der MLU ist jedoch zu hören, dass diese Leistung andere für Kekulé erbringen mussten - in dessen Auftrag und ohne jeden Ausgleich.

Gut, dass das Oberverwaltungsgericht solch einem elitären, ja man muss sagen dreisten Verhalten einen Riegel vorgeschoben hat!

Herzlichst,

Gerhard Rahn, Fachanwalt für Strafrecht

(Bild: Promo A. Kekulé, Redaktion Rahn: Frank Jaspermöller )

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"LOYALITÄTS-CHECK" - darf der neue AfD-Oberbürgermeister das? Wie auch immer man dazu steht, dass der neue Bürgermeister...
20/12/2023

"LOYALITÄTS-CHECK" - darf der neue AfD-Oberbürgermeister das?

Wie auch immer man dazu steht, dass der neue Bürgermeister von Pirna, Tim Lochner, von der AfD aufgestellt wurde, eine Äußerungen darf stutzig machen: Er werde, so Lochner nach seiner Wahl, alle Mitarbeiter des Rathauses einem "Loyalität-Check" unterziehen.

Das wirf Fragen auf, auch rechtliche. Was passiert, wenn ein Angestellter dieser Prüfung nicht standhält? Kann der neue Oberbürgermeister ihn / sie dann entlassen? Oder versetzen?

Über diese rechtlichen Aspekte seiner umstrittenen Äußerung habe ich mit der BILD gesprochen. Liest du hier:

https://www.bild.de/regional/dresden/dresden-regional-politik-und-wirtschaft/sachsen-afd-ob-will-mitarbeiter-in-pirna-auf-loyalitaet-checken-86486564.bild.html?t_ref=https%3A%2F%2Fm.bild.de%2Fregional%2Fdresden%2Fdresden-regional-politik-und-wirtschaft%2Fsachsen-afd-ob-will-mitarbeiter-in-pirna-auf-loyalitaet-checken-86486564.bildMobile.html

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(Bild: Tim Lochner / AfD Pirna, Redaktion Rahn: Frank Jaspermöller )

JUWELEN VERSCHWUNDEN! DOCH SACHSEN MUSS REMMO CLAN FAST 4 MILLIONEN EURO AN ANWALTSKOSTEN ZAHLENDer Prozess um den Einbr...
05/12/2023

JUWELEN VERSCHWUNDEN! DOCH SACHSEN MUSS REMMO CLAN FAST 4 MILLIONEN EURO AN ANWALTSKOSTEN ZAHLEN

Der Prozess um den Einbruch ins Grüne Gewölbe Dresden kommt dem Land Sachsen teuer zu stehen: Die zu relativ milden Haftstrafen verurteilten Mitglieder des Remmo Clans bekommen für ihre Verteidigung rund 3,85 Millionen Euro überwiesen. Und das ist noch nicht einmal alles.

Die irrwitzige Summe für die Pflichtverteidiger kommt durch den hohen Wert der Beute und durch einen Antrag zustande, den das Land besser nicht gestellt hätte. Den 12 Anwälten (6 Angeklagte, je 2 Pflichtverteidiger) stehen jeweils 120.081,71 Euro im Rahmen des Strafverfahrens zu. Nur der Anwalt des Angeklagten, der freigesprochen wurde, geht fast leer aus. Unfair, doch soweit alles nachvollziehbar.

Nun aber kommt’s: Um den Schadensersatzanspruch gleich im Strafverfahren gelten machen zu können, hat der Freistaat Sachsen ein sogenanntes Adhäsionsverfahren beantragt. Da das Gericht jedoch nicht in der Lage war, den exakten Schaden zu beziffern, was vorher klar war, lief dieses Verfahren ins Leere. Den Pflichtverteidigern aber brachte es nochmals je 240.139,62 Euro, insgesamt bekommen sie damit also exakt 3.842.376,72 Millionen Euro.

Das Geld wird als Zahlung für die Remmos an die Verteidiger überwiesen. Der geltende Schadensersatz-Anspruch - kostbare Teile des Diebesgutes sind nach wie vor verschwunden und werden es wohl auch bleiben - kann damit aber nicht beglichen werden, denn die Angeklagten haben eine Abtretungen an ihre Anwälte unterzeichnet. Dies erklärte ich auch der BILD (Artikel verlinkt). Man muss schon sagen: Ziemlich dumm gelaufen, das Ganze, für Vater Staat.

Doch - festhalten - es kommt noch dicker: Die Strafen der Remmos sind noch nicht rechtskräftig, die gewitzten Verteidiger haben Revision beantragt. Diese wird vom Bundesgerichtshof geprüft, für das neue Verfahren fallen dadurch bereits jetzt nochmals Zahlungen an die Verteidiger in Höhe von mehreren hunderttausend Euro an.

Fazit: Ein sowieso schon irrwitzig teurer Prozess ist durch die unnütze Beantragung des Adhäsionsverfahren nochmals um Millionen teurer geworden. Unverständlich!

Herzlichst,
Gerhard Rahn, Fachanwalt für Strafrecht

Artikel in der BILD: https://www.bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/juwelen-coup-im-gruenen-gewoelbe-staat-muss-remmos-3-84-millionen-euro-zahlen-86306616.bild.html



(Bild: Verschwundene Juwelen, https://www.skd.museum/, Grünes Gewölbe, Staatliche Kunstsammlungen Dresden; Foto: Jürgen Karpinski, Redaktion Rahn: Frank Jaspermöller )

KRUDE WORTE UND KLUGE WORTE Was vom Fall Ofarim übrig bleibt.Da es bei einem Anwalt ja nichts Ehrenrühriges ist, wenn er...
30/11/2023

KRUDE WORTE UND KLUGE WORTE

Was vom Fall Ofarim übrig bleibt.

Da es bei einem Anwalt ja nichts Ehrenrühriges ist, wenn er Recht hatte, möchte ich gern daran erinnern, was ich bereits Ende April hier geschrieben habe:

„Ofarim hat das so wichtige Anliegen Deutschlands „Nie wieder Antisemitismus!“ international mit einem kurzen Instagram-Video mal eben in die Tonne getreten. Das ist schwer zu ertragen und noch schwerer zu entschuldigen. Doch genau darum sollte er nun bitten, um Entschuldigung. So rasch es geht!“

Das anzuraten war bereits damals möglich, weil die Faktenlage eindeutig war. Sein Anwalt hatte zu der Zeit jedoch noch die ziemlich krude These vertreten, dass es gar keine Rolle spiele, ob Ofarim den David-Stern (den er laut eigener Aussage ja abnehmen sollte) getragen habe oder nicht, weil Antisemitismus eben irgendwie immer dabei sei, gegenüber einem Juden. Tja dann.

Nun gab es offenbar einen Deal mit der Staatsanwaltschaft und dem beschuldigten Hotel-Angestellten als Nebenkläger, mittels dem der Sänger gestanden und sich entschuldigt hat. Besser spät als nie möchte man da sagen.

Doch was macht sein Anwalt?

Er haut die nächste krude Aussage raus: Weiterhin gelte für seinen Mandanten die Unschuldsvermutung, weil ja kein Urteil gefällt worden sei. Werter Kollege, nach dem Geständnis das Wort Unschuldsvermutung auch nur in den Mund zu nehmen, das ist fast so dreist wie zwei Jahre lang mit einem erfundenen Antisemitismus-Vorwurf durch die Talkshows zu tingeln.

Wirklich kluge Worte zum Fall dagegen kommen von Micky Beisenherz, mit denen möchte ich den Fall gern abschließen:

„Tatsächlich ist das Urteil nicht nur ein Triumph des Rechtsstaates, sondern auch des Westin Leipzig. Dort hat man sich nicht vom Sh*ttsunami fortreißen lassen, den Mitarbeiter nicht stumpf entlassen, sondern sachlich gehandelt. Da können Unternehmen, Sender und Ministerien (!) viel von lernen.“

Wohl wahr!

Herzlichst,

Gerhard Rahn, Fachanwalt für Strafrecht

̈ndnis

(Bild: Video Gil Ofarim / tagesschau , Redaktion Rahn: Frank Jaspermöller )

Adresse

Hans-Dankner-Str. 5
Dresden
01069

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Montag 08:30 - 13:00
14:00 - 16:00
Dienstag 08:30 - 13:00
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