Anwaltskanzlei Vieweber - Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Mediation

Anwaltskanzlei Vieweber - Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Mediation Unser Schwerpunkt liegt in der rechtliche Beratung zu Fragen des Arbeitsrechtes, Vertragsrechtes und Es gibt bei einer Mediation nur Gewinner, keine Verlierer.

Sie erhalten von uns lösungsorientierte Beratung schwerpunktmäßig im Arbeits- und Vertragsrecht sowie Mediationen. https://www.anwaltskanzlei-vieweber.de/rechtsberatung/
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ARBEITSRECHT

individualrechtlich:

Wir beraten in allen Bereichen des Arbeitsrechts von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zeugnis. Dabei insbesondere:

- Prüfen, Erstellen und Verhandeln von Arbei

tsverträgen
- Prüfen und Erstellen von Abmahnungen
- Prüfen von Bonus- und Tantiemeansprüchen
- Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit
- Fragen zu Teilzeit und Befristung
- Fragen zu Urlaubsansprüchen
- Prüfen und Erstellen von Versetzungsschreiben
- Fragen der Vergütung
- Kündigungen von Arbeitsverhältnissen
- Fragen rund um den Sonderkündigungsschutz
- Führen von Abfindungsverhandlungen
- Prüfen, Erstellen und Verhandeln von Aufhebungs- oder -Abwicklungsverträgen
- Prüfen und Erstellen von Zeugnissen

kollektivrechtlich:
Sie erhalten Beratung in allen Bereichen des Betriebsverfassungsrechts. Insbesondere:

- Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Vertretung in Verfahren vor der Einigungsstelle
- Prüfen, Erstellen und Verhandeln von Betriebsvereinbarungen
- Beraten und Begleiten von Restrukturierungsprozessen
- Ausarbeiten und Verhandeln von Sozialplänen und Interessenausgleichen

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VERTRAGSRECHT

Unser Leben ist von einer Vielzahl von Verträgen, Satzungen, Regelungen, Bescheiden oder sonstigen Vereinbarungen geprägt. Den meisten Konflikten liegt die unterschiedliche Interpretation dieser Inhalte zugrunde. Dabei liegt der Schwerpunkt des Vertragsrechts im

- Prüfen Ihrer bestehenden Verträge
- Erläutern Ihrer Vertragsinhalte
- Ergänzen Ihrer Vertragsinhalte
- Erstellen von Musterverträgen

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ALLGEMEINES ZIVILRECHT

das allgemeine Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, ist das Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Parteien regelt.Wir beraten in folgenden Bereichen:

- Mietrecht
- Kaufrecht
- Werkvertragsrecht
- Dienstleistungsrecht
- Eigentum
- Besitz

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MEDIATION
https://www.konfliktloesung-vieweber.de/mediation/

Die Mediation strebt keinen Kompromiss, Delegation oder anderweitiges Ergebnis des Konfliktes an, sondern eine Win-Win Situation für beide Parteien. Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben. Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. Die Mediation strebt die endgültige Lösung des vorliegenden Konfliktes an. Die Lösungsfindung durch Mediation bietet den Vorteil, dass die Konfliktparteien durch Begleitung einen strukturierten und konstruktiven Weg zur gemeinsamen Lösungsfindung gehen. Dass die Lösung des Konfliktes nicht vorgegeben, sondern von den Konfliktparteien selbst erarbeitet wird, führt dazu, dass die Lösung nachhaltig getragen wird. Die Lösung ist dauerhaft zufriedenstellend, da alle relevanten Bedürfnisse und Interessen berücksichtigt werden. Die Mediation setzt im Konfliktfall an und konzentriert sich bei der Umsetzung zur Lösungsfindung auf das Konfliktpotential, den Konfliktprozess und die Konfliktfolgen.

Kürzung von Sonderzahlung Eine Betriebsvereinbarung kann vorsehen, dass auch streikbedingte Fehltage den Arbeitgeber zur...
21/03/2026

Kürzung von Sonderzahlung

Eine Betriebsvereinbarung kann vorsehen, dass auch streikbedingte Fehltage den Arbeitgeber zur Kürzung der Sonderleistung berechtigen

Vereinbarungen zu freiwilligen Sonderleistungen des Arbeitgebers enthalten oft Regelungen, wonach der Arbeitgeber Mitarbeitenden Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni oder Anwesenheitsprämien wegen Fehlzeiten kürzen darf.

Das LAG Nürnberg entschied, dass diese Kürzung auch bei Fehlzeiten wegen der Teilnahme an Streiks erfolgen darf.

(LAG Nürnberg, Urteil vom 15. Dezember 2025, Az. 1 SLa 158/25)

Wir beraten Firmen, Betriebsräte und Arbeitnehmer:innen in diesen Fragestellungen.

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Verjährung von ForderungenAm 31.12.2025 endet die Verjährungsfrist für Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2022, die der allg...
28/12/2025

Verjährung von Forderungen

Am 31.12.2025 endet die Verjährungsfrist für Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2022, die der allgemeinen Verjährung von 3 Jahren unterliegen, wie zB aus Arbeitsverträgen,
Kaufverträgen, Werkverträgen, Mietverträgen etc.

Wir prüfen Ihre Forderungen und Verträge hinsichtlich der Verjährungsfristen und beraten Sie, wie Sie Ihre Forderung sichern.

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DANKE !
22/09/2025

DANKE !

Kündigung von Schwerbehinderten in der ProbezeitArbeitgeber müssen, bevor sie einem schwerbehinderten Arbeitnehmer in de...
11/08/2025

Kündigung von Schwerbehinderten in der Probezeit

Arbeitgeber müssen, bevor sie einem schwerbehinderten Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses kündigen, kein Präventionsverfahren durchführen. Das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt.

§ 167 Abs. 1 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber, zunächst Maßnahmen zu ergreifen, um einer möglichen Gefährdung des Arbeitsverhältnisses mit einer schwerbehinderten Arbeitnehmer:in entgegenzuwirken und vor Ausspruch der Kündigung das Integrationsamt zu involvieren.

Dies gibt laut Bundesarbeitsgericht jedoch nur für Fälle, in denen das Kündigungsschutzgesetz nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit anwendbar ist. Erfolgt die Kündigung innerhalb der ersten 6 Monate, gilt das KSchG noch nicht und Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, vor einer Kündigung ein Präventionsverfahren durchzuführen.


Wir beraten Firmen und Arbeitnehmer:innen in diesen Fragestellungen.

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Krank während Freizeitausgleich Wenn der Arbeitnehmer nach der Festlegung von Freizeitausgleich an dem dafür vorgesehene...
29/07/2025

Krank während Freizeitausgleich

Wenn der Arbeitnehmer nach der Festlegung von Freizeitausgleich an dem dafür vorgesehenen Arbeitstag arbeitsunfähig erkrankt, besteht kein Recht auf weiteren bezahlten Freizeitausgleich, so das LAG Berlin 13 Sa 113/90.

Eine geplante Arbeitsbefreiung aufgrund geleisteter Überstunden dient nach Auffassung des Gerichts nicht zu Erholungszwecken.

Anders als bei einer Erkrankung während des Urlaubs liegt das Risiko einer Erkrankung während des Freizeitausgleiches (zB bei Überstundenabbau) beim Arbeitnehmer, sofern dies nicht im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag anders geregelt ist.

Wir beraten Firmen, Betriebsräte und Arbeitnehmer:innen in diesen Fragestellungen.

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Kündigungsschutzklage und Abfindung trotz Sozialplan Trotz Sozialplan ist eine Kündigungsschutzklage möglich, die in ein...
22/07/2025

Kündigungsschutzklage und Abfindung trotz Sozialplan

Trotz Sozialplan ist eine Kündigungsschutzklage möglich, die in einigen Fällen auch zu einer höheren Abfindung führen kann

Bei Betriebsänderungen verhandeln Arbeitgeber idR einen Sozialplan und Interessenausgleich mit dem Betriebsrat. Sodann erfolgen die Kündigungen an die Arbeitnehmer:innen mit entsprechenden Abfindungsberechnungen. Durch den Sozialplan erhalten diese einen einklagbaren Anspruch auf eine Abfindung.

Oft lohnt sich die Überprüfung der Kündigung durch einen Anwalt und Erhebung einer Kündigungsschutzklage, denn es können Fehler bei der Massenentlassung, der Sozialauswahl, der Berechnung der Abfindung (Wechsel Vollzeit / Teilzeit) oder auch unzulässige oder fehlerhafte Klauseln im Sozialplan oder Fehler bei Personen mit besonderem Kündigungsschutz (zB. Schwangere, Mitarbeitern in Elternzeit, Datenschutzbeauftragte, Auszubildende, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder) zur Unwirksamkeit der Kündigung und einer höheren Abfindung führen.

Wir beraten Firmen, Betriebsräte und Arbeitnehmer:innen in diesen Fragestellungen.

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Entgeltfortzahlung bei Vorliegen einer neuen ErkrankungArbeitnehmer:innen erhalten (nach der Wartefrist) 6 Wochen Lohnfo...
20/02/2025

Entgeltfortzahlung bei Vorliegen einer neuen Erkrankung

Arbeitnehmer:innen erhalten (nach der Wartefrist) 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, § 3 EFZG.

Wird der Arbeitnehmer aufgrund einer anderen Erkrankung arbeitsunfähig, verliert er nur dann nicht den Entgeltfortzahlungsanspruch, wenn der Arbeitnehmer - soweit sich aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dazu keine Angaben entnehmen lassen - darlegt, dass keine Fortsetzungserkrankung besteht. Hierzu kann er eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Bestreitet der Arbeitgeber daraufhin, dass eine neue Erkrankung vorliegt, hat der Arbeitnehmer darzulegen, dass keine Fortsetzungserkrankung besteht. Er muss schildern, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Beschwerden mit welchen Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit bestanden und die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Die bloße Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung reicht dann nicht mehr aus.

BAG, Urteil v. 18. Januar 2023, 5 AZR 93/22

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Fehlende ZielvereinbarungArbeitnehmer kann wegen fehlender Zielvereinbarung Schadenersatz fordernHaben Arbeitgeber und A...
14/01/2025

Fehlende Zielvereinbarung

Arbeitnehmer kann wegen fehlender Zielvereinbarung Schadenersatz fordern

Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich vereinbart, eine für einen bestimmten Zeitraum Ziele zu vereinbaren, bei deren Erreichen der Arbeitnehmer eine Bonuszahlung erhält, kann der Arbeitgeber diese Vertragspflicht idR nur erfüllen, wenn er mit dem Arbeitnehmer Verhandlungen über den Abschluss einer Zielvereinbarung führt und diesem ermöglicht, auf die Festlegung der Ziele Einfluss zu nehmen. Legt der Arbeitgeber statt­dessen einseitig Ziele fest, verletzt er damit schuldhaft seine Pflicht aus dem Vertrag und schuldet dem Arbeitnehmer den entgangenen Bonus als Schadensersatz.

BAG Urteil v 03.07.2024, 10 AZR 171/24

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Tod des MietersStirbt ein Mieter, der mit anderen Personen zusammengewohnt hat, wird das Mietverhältnis von den übrigen ...
23/11/2023

Tod des Mieters

Stirbt ein Mieter, der mit anderen Personen zusammengewohnt hat, wird das Mietverhältnis von den übrigen Mietern oder Bewohnern fortgeführt. Dies gilt nicht nur für Verwandte, sondern auch für andere Bewohner, die einen auf Dauer angelegten Haushalt mit dem Verstorbenen geführt haben.

Gibt es keine Mitbewohner, geht das Mietverhältnis auf die Erben des Verstorbenen über. Die Erben müssen daher den Mietvertrag kündigen, wenn sie nicht selbst einziehen wollen.

Wenn keine Erben festgelegt werden oder das Erbe ausgeschlagen wird, wird das Mietverhältnis auf den Staat übertragen. Der Vermieter sollte dann eine Nachlasspflegschaft beantragen, um gegenüber dem eingesetzten Nachlasspfleger die ordentliche Kündigung aussprechen.

Der Nachlasspfleger begleicht offene Geldforderungen aus dem Vermögen des Mieters und kümmert sich in der Regel auch um die Räumung der Wohnung. Die Kosten für den Nachlasspfleger werden entweder aus dem Vermögen des verstorbenen Mieters oder durch den Staat getragen.

Wir beraten Vermieter, Bewohner und Erben in diesen Fragestellungen.

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Foto: pixabay

Verwendung von Mitarbeiterfotos zu WerbezweckenDas LAG Baden-Württemberg hat einen Arbeitgeber verurteilt, Schadensersat...
12/10/2023

Verwendung von Mitarbeiterfotos zu Werbezwecken

Das LAG Baden-Württemberg hat einen Arbeitgeber verurteilt, Schadensersatz an einen ehemaligen Mitarbeiter zu zahlen, weil dieser nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses trotz Widerruf der Nutzung durch den Arbeitnehmer mit Fotos und Videos seines ehemaligen Mitarbeiters weiter warb.

Bei der Frage der weiteren Verwendung der Fotos ist eine Abwägung der Interessen vorzunehmen.

Dabei ist zu Gunsten des Arbeitgebers der Aufwand bei der Herstellung der Broschüren und Flyer zu berücksichtigen.

Die weitere Verwendung der bereits gedruckten Exemplare ist als vertretbar anzusehen, wenn die Herstellungskosten sehr hoch waren und der Mitarbeiter keine besonders herausgehobene Funktion im Unternehmen bekleidete und die Darstellung in den Veröffentlichungen ebenfalls nicht besonders herausgehoben war.

Wir beraten Firmen und Arbeitnehmer:innen in diesen Fragestellungen.

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