Kanzlei Senkpeil

Kanzlei Senkpeil ARBEITSRECHT | SENKPEIL - Arbeitnehmer & Betriebsräte.

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Fachanwalt für Arbeitnehmer/innen
Ich vertrete als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht seit mehreren Jahren ausschließlich die Interessen der Arbeitnehmerschaft. Ein wesentlicher Aufgabenbereich liegt hierbei auf Auseinandersetzungen, die mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einhergehen. Dies erfolgt als Rechtsbeistand im Rahmen von außergerichtlichen Ver

handlungen mit dem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag oder als Prozessbevollmächtigter in Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten. Fachanwalt für Betriebsräte
Daneben liegt ein weiterer Schwerpunkt in der außergerichtlichen und prozessualen bundesweiten Vertretung von Betriebsratsgremien bei Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, um die dem Betriebsrat zustehenden Informations-, Beratungs-, Beteiligungs- und zwingenden Mitbestimmungsrechte durchzusetzen. Des Weiteren werde ich als Sachverständiger und Beisitzer in Einigungsstellenverfahren bei Verhandlungen mit Arbeitgebern über Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen beauftragt. Ich schule als Dozent bundesweit Betriebsratsgremien in allen Bereichen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts.

So miefig waren die 50er gar nicht, wie behauptet wird. Nach dem Mandat ist vor dem Mandat. Auf geht’s in die „Swinging ...
22/08/2025

So miefig waren die 50er gar nicht, wie behauptet wird. Nach dem Mandat ist vor dem Mandat. Auf geht’s in die „Swinging Sixties“. Let‘s roll!

Die Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ (AiB) gilt als erforderlich für die Arbeit des Betriebsratsgremiums. Neben der...
06/01/2025

Die Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ (AiB) gilt als erforderlich für die Arbeit des Betriebsratsgremiums. Neben der kollektiv-rechtlich hauptsächlich zu bearbeitenden Mandate und durchzuführenden Schulungen liegt individualrechtlich ein wesentlicher Schwerpunkt im Bereich von Kündigungsschutzverfahren. Der Erhalt einer Kündigung stellt häufig ein persönlich einschneidendes Erlebnis dar. Es geht daher nicht nur um Paragraphen, sondern um viele individuelle Überlegungen, die gemeinsam im Rahmen des Mandats anzustrengen sind und umfasst ebenfalls insbesondere vor allem außergerichtlich geführte Gespräche mit dem Arbeitgeber zur Erarbeitung einer Lösung des Rechtsstreits. Es ist wichtig, schnell zu handeln. Denn nach Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung verbleiben drei Wochen, um beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage zur Klärung der Wirksamkeit einzureichen. Bei Verstreichen der Frist gilt die Kündigung gesetzlich als wirksam, was bedeutet, dass Rechtschutz in der Regel unabhängig der Kündigungsbegründung nicht mehr möglich ist. Die Berechnung des ordnungsgemäßen Zugangszeitpunkts der Kündigung ist daher wesentlich und kann mitunter streitig sein.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20.06.2024 eine weitere wichtige Präzisierung bei der Übermittlung durch den Zugang einer Kündigung mittels Einwurf-Einschreibens gegeben. Dies wird in dem Beitrag näher thematisiert.

Es gilt grundsätzlich: Kein langes Warten bei Erhalt einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sondern zügiges Aufsuchen arbeitsrechtlichen Rats.

Ich habe mich über die Möglichkeit gefreut, eine rechtliche Einordnung zu den Voraussetzungen des Zugangs einer Kündigungserklärung mittels Einwurf-Einschreiben mit Praxishinweisen zum näheren Verständnis für die Betriebsratsgremien und die Belegschaft zu verfassen und freue mich auf die zukünftig weitere Zusammenarbeit mit dem Bund-Verlag.

Die Kanzlei wünscht ein schönes, erfolgreiches und vor allem gesundes Jahr! 🍀

Ja, ist denn heute schon Weihnachten. Wenn die Vorsitzende nach einem Inhouse-Seminar zum Thema Beendigung von Arbeitsve...
04/12/2024

Ja, ist denn heute schon Weihnachten. Wenn die Vorsitzende nach einem Inhouse-Seminar zum Thema Beendigung von Arbeitsverhältnissen samt praxisnahem Schnuppertag am Arbeitsgericht Dortmund beim gemeinsamen abschließenden Mittagessen dazu auffordert, endlich mal ruhig zu sein, dann schweigt der Referent gerne und bedankt sich für das unerwartet erhaltene Geschenk.
Lieben Dank an euch, Iris & Gremium.

P.S. Und ja, liebes Gremium, ihr habt es richtig bemerkt. Um 08:00 Uhr war es mir vor dem Gericht am Kopf etwas kühler. Ab jetzt natürlich nicht mehr.

Bei der Einführung von künstlicher Intelligenz im Betrieb sind die Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte de...
21/11/2024

Bei der Einführung von künstlicher Intelligenz im Betrieb sind die Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten. Nicht zuletzt bleibt zu prüfen, ob aufgrund des Umfangs der Maßnahme eine betriebsverfassungsrechtliche Betriebsänderung vorliegt. Auf die Gremien wird hier zukünftig eine erhebliche Aufgabe zukommen. Am 1. August 2024 ist die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz in Kraft getreten. Sie zielt darauf ab, die verantwortungsvolle Entwicklung und Verwendung künstlicher Intelligenz in der EU zu fördern. Allerdings tritt sie nicht in einem Stück in Kraft. Für die einzelnen Felder gelten hierbei unterschiedliche Umsetzungsfristen. Die Verordnung soll einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Nutzung von KI in der EU schaffen, der sowohl die Sicherheit und Grundrechte der Bürger als auch Innovationen fördert. Sie enthält zudem strenge Anforderungen insbesondere für Hochrisiko-Anwendungen und verbietet den Missbrauch von KI-Systemen.

Nach Art. 3 KI-VO ist die Definition von KI:
„ KI-System“ ist maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizierte Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können;

Alles verstanden? Nein?! Die Kanzlei unterstützt euch in den Gremien bei der Einordnung sowie dem rechtlichen Einführungsprozess in euren Unternehmen und Betrieben.

P.S. Die Beantwortung der ChatGPT gestellten Frage wurde intern inhaltlich vollumfänglich überprüft. Man kann ihr vertrauen.

IT‘S FIFTY! Die Wertschätzung beruht auf Gegenseitigkeit. Die Kanzlei hat sich auf die Vertretung Ihrer und eurer Intere...
14/06/2024

IT‘S FIFTY! Die Wertschätzung beruht auf Gegenseitigkeit. Die Kanzlei hat sich auf die Vertretung Ihrer und eurer Interessen als Arbeitnehmerinnen & Arbeitnehmer sowie von Betriebsratsgremien spezialisiert. Dies umfasst insbesondere die Vertretung im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. Die Kanzlei berät Betriebsratsgremien bei allen Anliegen zum Betriebsverfassungsrecht. Dies betrifft in der Praxis vor allem die Vertretung bei zu verhandelnden Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen & Sozialplänen. Betriebsratsgremien werden bundesweit selbstverständlich ebenfalls zu allen Themen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts und zu Spezialthemen geschult. Wir schätzen die vertrauensvolle Zusammenarbeit und kurzen Wege. Der Erstkontakt ist bei Nachfrage daher problemlos über eine kurze Nachricht möglich. Ein schönes Wochenende wünscht Arbeitsrecht | Senkpeil.

1. Netzwerk-Treffen für mich über den Dächern von Essen im Dezember 2023 in damals weihnachtlicher Umgebung. Ich bedanke...
10/05/2024

1. Netzwerk-Treffen für mich über den Dächern von Essen im Dezember 2023 in damals weihnachtlicher Umgebung. Ich bedanke mich für die Aufnahme in das Netzwerk „BR Anwälte“. Ein alt eingesessener, bundesweiter Zusammenschluss von engagierten und überzeugten anwaltlichen Arbeitnehmer- und Betriebsratsvertretern an 15 Standorten mit 40 Kolleginnen und Kollegen.

Der Standort Dortmund war seit 2013 vakant. Grund war der damalig zu frühe Tod von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Pinkepank. Er war ein bei Betriebsräten und ebenfalls bei Arbeitgebern angesehener, auch mitunter streitbarer, aber im Ergebnis stets auf Ausgleich gerichtete Ansprechpartner im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Herr Pinkepank hat mich schon früh für das Arbeitsrecht begeistert und war mir ein persönlich und fachlich enger Wegbegleiter.

Ich freue mich daher nun umso mehr, den Dortmunder Standort nach zehnjähriger Abstinenz im Netzwerk zukünftig zu vertreten und hoffe sehr, dies in seinem Sinne zu tun. Wir aktualisieren derzeit einige Dinge und haben uns hierzu kürzlich am Standort Hannover intensiv ausgetauscht.

Wir werden euch hierüber selbstverständlich auf dem Laufenden halten. Das nächste Treffen wird im schönen Mainz im November stattfinden Arbeitsrecht für Sie & Euch.

Es war eine spannende Zeit bei der IG BCE. Ich habe gerne die rechtlichen Interessen unserer Mitglieder und Betriebsrats...
04/04/2024

Es war eine spannende Zeit bei der IG BCE. Ich habe gerne die rechtlichen Interessen unserer Mitglieder und Betriebsratsgremien in unserem Bezirk als Rechtsschutzsekretär vertreten und bin selbstverständlich weiterhin Mitglied. Der Ausweis auf dem ersten Foto ist eine schöne Erinnerung an die 125-Jahrfeier auf der Zeche Zollverein in Essen im Jahr 2015. Ich habe im Rechtsschutzbüro des Bezirks Dortmund-Hagen damalig die Nachfolge von Birgit Biermann angetreten und habe sie immer als engagierte Gewerkschafterin und aufrichtigen Menschen kennenlernen dürfen. Zu recht sendet sie mir daher nun diese Grüße mittlerweile als stellvertretende Vorsitzende. Ich bedanke mich meinerseits aufrichtig. Glück auf!.

Ich bedanke mich sehr für die erhaltene Wertschätzung zum Jahresende. Schon während der universitären Ausbildung habe ic...
08/12/2023

Ich bedanke mich sehr für die erhaltene Wertschätzung zum Jahresende. Schon während der universitären Ausbildung habe ich bewusst den Schwerpunkt auf den Bereich des Arbeitsrechts gelegt und durfte bereits dort tiefere Einblicke in die Zusammenarbeit mit Betriebsratsgremien gewinnen.

Nach beruflichen Stationen bei einer arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Kiel und anschließend in Bochum zunächst als Rechtsschutzsekretär bei der sowie nochmalig als angestellter Rechtsanwalt bei einer bundesweit tätigen Kanzlei, hat mir die W.A.F. zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt die Möglichkeit gegeben, mich als Referent zu beweisen.

Ich freue mich sehr, dass ich diesem Vertrauen gerecht geworden bin und selbstverständlich darauf, Sie & Euch in den Betriebsratsgremien bei den vielfältigen Anliegen im Rahmen des Betriebsverfassungsrechts auch zukünftig weiterhin zu unterstützen und natürlich weiterzubilden.
Vielen Dank!

Ein schöner 1. Mai geht zu Ende. Ab morgen wieder für Sie & euch.
01/05/2023

Ein schöner 1. Mai geht zu Ende. Ab morgen wieder für Sie & euch.

Um eine Vergütung für Überstunden einzuklagen, muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er Mehrarbeit geleistet und der Arbe...
17/05/2022

Um eine Vergütung für Überstunden einzuklagen, muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er Mehrarbeit geleistet und der Arbeitgeber die Überstunden zumindest geduldet hat. Es genügt nicht, wenn der Arbeitnehmer sich pauschal auf Zeitaufzeichnungen des Arbeitgebers beruft. Vielmehr bleibt es dabei, dass der Arbeitgeber Überstunden nur dann vergüten muss, wenn der Beschäftigte belegen kann, dass er Mehrarbeit geleistet oder sich dazu auf Weisung bereitgehalten hat. Zudem muss der Arbeitgeber die Überstunden „angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt haben.

Wichtig: Betriebsräte können initiativ die Einführung eines Zeiterfassungssystems fordern und durchsetzen! Dies löst vielfach die Problematik der Darlegungs- und Beweislast in einem Rechtsstreit. Wir unterstützen bundesweit Betriebsratsgremien bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über entsprechende Betriebsvereinbarungen.

Um eine Vergütung für Überstunden einzuklagen, muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er Mehrarbeit geleistet und der Arbeitgeber die Überstunden zumindest geduldet hat. Ein Arbeitsgericht wollte die Beweislast zugunsten der Arbeitnehmer verschieben, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeiten nicht pr...

"Der Arbeitgeber darf die Kostenübernahme für ein Betriebsratsseminar nicht wegen teurer Give-Aways verweigern. Das gilt...
04/05/2022

"Der Arbeitgeber darf die Kostenübernahme für ein Betriebsratsseminar nicht wegen teurer Give-Aways verweigern. Das gilt jedenfalls dann, wenn vergleichbare Seminare nicht günstiger zu buchen sind. Das hat das BAG klargestellt."

Der Arbeitgeber darf die Kostenübernahme für ein Betriebsratsseminar nicht wegen teurer Give-Aways verweigern. Das gilt jedenfalls dann, wenn vergleichbare Seminare nicht günstiger zu buchen sind. Das hat das BAG klargestellt.

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Dortmund
44135

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Montag 08:00 - 19:00
Dienstag 08:00 - 19:00
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