Rechtsanwalt Georg Hoedtke

Rechtsanwalt Georg Hoedtke Anwaltliche Dienstleistungen Seit 1995 bin ich als Rechtsanwalt tätig, seit 2002 in den jetzigen Büroräumen in der Leostrasse 25, 44225 Dortmund.

Ich biete Ihnen eine kompetente Beratung im Bereich Zivilrecht an.

Diese Woche mit meinem Bürokollegen Rechtsanwalt     beim
05/06/2020

Diese Woche mit meinem Bürokollegen Rechtsanwalt beim

• Vater muss 4 Jahre ins Gefängnis, Mutter etwas kürzer • Ehepaar fotografiert sich gegenseitig bei Missbrauch • Tochter noch keine zwei Jahre alt • Sorgerecht entzogen

24/03/2020

und die Folgen.
Aufgrund der Corona Krise sehen ich und mein Bürokollege Rechtsanwalt zunächst davon ab, Besprechungen in unseren Büroräumen durchzuführen. Selbverständlich aber stehen wir telefonisch zu unseren Büroöffnungszeiten für Sie telefonisch zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Bleiben Sie zu Hause und vor allem: Bleiben Sie gesund!

24/09/2018

Erholt aus dem zurück, kann ich mich wieder erholt für meine einsetzen

02/03/2017

Rechtsanwalt Georg Hoedtke und die Kanzlei Christian Isselhorst suchen ab dem 01.04.2017 eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/r.
http://jobboerse.arbeitsagentur.de/…/stellenangeboteFinden.…

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19/04/2016

Fristlose Kündigung bei unberechtigter Arbeitsverweigerung

Das Bundesarbeitsgericht gab einem Arbeitgeber Recht, der einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt hatte, nachdem dieser schriftlich mitgeteilt hatte, dass er nicht mehr zur Arbeit erscheine und von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch mache.

Was war vorgefallen?

Der Arbeitnehmer fühlte sich ungerecht behandelt. Er war der Meinung, dass gegen ihn seitens des Arbeitgebers eine „Entwicklungsblockade“ verhängt worden sei. Eine seitens des Arbeitnehmers angeregte Beförderung wurde nicht vorgenommen. Der Arbeitnehmer bat um „bezahlte Freistellung mit garantiertem Bestandsschutz bis zum Eintritt in die gesetzliche Rente bzw. die Freizeitphase der Altersteilzeit“.
Als der Arbeitgeber darauf nicht reagierte, teilte der Arbeitnehmer mit, dass er ab dem 01.10.2012 nicht mehr zur Arbeit erscheinen werde, was er dann auch tat.

Die Entscheidung

Das Bundesarbeitsgericht stellt klar, dass an ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers hohe Anforderungen zu stellen sind. Der Arbeitnehmer habe weder vorgetragen und unter Beweis gestellt, dass er arbeitsunfähig erkrankt war oder dass eine Erkrankung gedroht hätte, wenn er weiter gearbeitet hätte.
Auch die von ihm behauptete „Entwicklungsblockade“ konnte nicht bewiesen werden, da der Arbeitgeber darlegen konnte, dass er seinem Arbeitnehmer Fortbildungsangebote gemacht hatte, diese jedoch ausgeschlagen worden seien.
Letztendlich stellte das Gericht fest, dass es ausschließlich im Arbeitsleben übliche Spannungen gegeben habe, die immer dann entstehen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer verschiedene Ansichten über die Güte der Arbeitsleistung haben.

Fazit

Arbeitnehmer sollten sehr vorsichtig sein, wenn sie die Arbeitsverweigerung als Druckmittel gegen ihren Arbeitgeber einsetzen wollen, da insoweit hohe Anforderungen an die Geltendmachung dieses Rechtes gestellt werden.

Entscheidung: BAG, Urteil vom 22.10.2015, Az. 2 AZR 569/14

19/04/2016

Die Homepage "wächst"! Nachdem die neuen Fotos geschossen und online gestellt wurden, geht es nun an den Inhalt. Neue Texte sind teilweise schon online und werden in den nächsten Tagen weiter bearbeitet.

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