Kanzlei Patra Dortmund - kdp legal

Kanzlei Patra Dortmund -  kdp legal Die Kanzlei Patra ist neben der Vertretung bei gerichtlichen Prozessen auch der Ansprechpartner für allgemeine juristische Fragen.

Unser Leistungsspektrum umfasst die Vertretung in familienrechtlichen,- marken-, wettbewerbs- und urheberrechtlichen Streitigkeiten. In familienrechtlichen Mandaten, so z.B. in dem Scheidungsverfahren sowie im Vaterschafts-, Sorgerecht, Zugewinn und Unterhaltsrecht informieren wir unsere Klienten über das mögliche Vorgehen. Ferner bearbeiten wir in dem allgemeinen zivilrechtlichen Bereich, vor all

em das Kaufvertrags-, Werkvertrags,- und Arbeitsrecht. Des Weiteren übernehmen wir für unsere Mandantschaft -insbesondere Firmen- die Überprüfung von AGB und Widerrufsbelehrungen. Bei Termin nahen Gesprächen in unseren Kanzleiräumen klären wir Ihre Rechte, wobei -wenn möglich - jeweils eine außergerichtliche Lösung angestrebt wird. Sollte sich eine derartige Lösung nicht anbieten, klären wir Sie über die sog. gerichtlichen Kosten auf, um Ihnen einen Überblick im Hinblick auf das Kostenrisiko zu geben. Wir beraten Sie auf: Deutsch � Englisch � Französisch � Niederländisch

KDP Legal

Der TrennungsunterhaltIn Deutschland gibt es das Recht auf Trennungsunterhalt. Das bedeutet, dass derjenige Partner, der...
24/02/2023

Der Trennungsunterhalt

In Deutschland gibt es das Recht auf Trennungsunterhalt. Das bedeutet, dass derjenige Partner, der nach der Trennung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, Anspruch auf Unterstützung vom anderen Partner hat. Der Trennungsunterhalt ist eine wichtige finanzielle Hilfe, um die Zeit nach einer Trennung zu überbrücken.

In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte des Trennungsunterhalts in Deutschland erläutert.

Was ist Trennungsunterhalt?

Trennungsunterhalt ist eine finanzielle Unterstützung, die an den Partner gezahlt wird, der nach der Trennung nicht in der Lage ist, seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht bis zur Scheidung und endet spätestens mit der Rechtskraft der Scheidung.

Wer hat Anspruch auf Trennungsunterhalt?

Grundsätzlich hat jeder Partner nach einer Trennung Anspruch auf Trennungsunterhalt, der nicht in der Lage ist, seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Partner selbstverschuldet arbeitslos geworden ist oder nicht. Es muss lediglich nachgewiesen werden, dass der Partner sich um eine angemessene Arbeit bemüht hat, diese aber aus verschiedenen Gründen nicht finden konnte.

Wie wird die Höhe des Trennungsunterhalt berechnet?

Die Höhe des Trennungsunterhalts wird individuell berechnet und richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Hierbei spielen insbesondere das Einkommen des unterhaltspflichtigen Partners und der Bedarf des unterhaltsberechtigten Partners eine Rolle. Der Bedarf wird anhand der ehelichen Lebensverhältnisse ermittelt und setzt sich aus dem notwendigen Bedarf und dem angemessenen Bedarf zusammen.

Der notwendige Bedarf umfasst alle Kosten, die zur Deckung des Grundbedarfs notwendig sind, wie Miete, Nebenkosten, Strom, Heizung, Wasser, Lebensmittel, Kleidung und Gesundheitskosten. Der angemessene Bedarf umfasst alle Kosten, die zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards notwendig sind, wie beispielsweise die Kosten für Freizeitaktivitäten, Urlaub, Handy oder Auto.

In der Regel wird der Trennungsunterhalt in Höhe von 45% des bereinigten Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Partners berechnet. Die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens berücksichtigt alle Einkünfte des Partners, wie Gehalt, Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte, abzüglich aller Ausgaben, wie Werbungskosten oder Steuern.

Wie lange wird Trennungsunterhalt gezahlt?

Die Dauer des Trennungsunterhalts ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise der Dauer der Ehe oder der Erwerbsfähigkeit des unterhaltsberechtigten Partners. Grundsätzlich wird der Trennungsunterhalt bis zur Scheidung gezahlt und endet spätestens mit der Rechtskraft der Scheidung.

Danach kann ggf. ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.

09/02/2023

DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) & Abmahnung

Datenschutz ist ein wichtiger Aspekt unserer digitalen Welt. Es sichert den Schutz sensibler Informationen wie Kreditkartendaten, Adressen und Gesundheitsdaten, um nur einige zu nennen. Das Datenschutzrecht legt fest, wie Unternehmen, Organisationen und Regierungsbehörden diese Informationen sammeln, verarbeiten und speichern dürfen.

Weitere Informationen auf unserer Internetseite.

https://kdp-legal.com/dsgvo-datenschutzgrundverordnung-abmahnung/

DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) & AbmahnungDatenschutz ist ein wichtiger Aspekt unserer digitalen Welt. Es sichert de...
09/02/2023

DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) & Abmahnung

Datenschutz ist ein wichtiger Aspekt unserer digitalen Welt. Es sichert den Schutz sensibler Informationen wie Kreditkartendaten, Adressen und Gesundheitsdaten, um nur einige zu nennen. Das Datenschutzrecht legt fest, wie Unternehmen, Organisationen und Regierungsbehörden diese Informationen sammeln, verarbeiten und speichern dürfen.

Weitere Informationen auf unserer Internetseite.

Datenschutz ist ein wichtiger Aspekt unserer digitalen Welt. Es sichert den Schutz sensibler Informationen wie Kreditkartendaten, Adressen und

Vorsorgevollmacht : Was ist das und warum Sie eine brauchen !Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Instrument, das ...
08/02/2023

Vorsorgevollmacht : Was ist das und warum Sie eine brauchen !

Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Instrument, das Ihnen ermöglicht, jemanden zu bestimmen, der im Falle Ihrer Unfähigkeit Entscheidungen für Sie treffen kann. Ohne eine Vorsorgevollmacht wird im Falle Ihrer Unfähigkeit ein Gericht einen Betreuer bestimmen, der über Ihre Angelegenheiten entscheidet.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.

Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Instrument, das Ihnen ermöglicht, jemanden zu bestimmen, der im Falle Ihrer Unfähigkeit Entscheidungen für Sie

Wer sich schon immer gefragt hat, ob es möglich ist in den USA eine Firma (LLC) zu gründen, ohne dafür physisch anwesend...
06/02/2023

Wer sich schon immer gefragt hat, ob es möglich ist in den USA eine Firma (LLC) zu gründen, ohne dafür physisch anwesend zu sein - und evtl. Steuern zu sparen - für denjenigen haben wir einen interessanten Artikel auf unserer Internetseite:

Eine Firma LLC in den USA oder Kanada gründen Firmengründung in den USA – Kanada Wie gründe ich eine LLC ? Die Limited Liability Company, LLC genannt ist als Unternehmensform für Gründer kleiner Unternehmen eine Alternative zur Corporation. Sie ist mittlerweile die beliebteste Unternehmensfor...

01/02/2023

Pfando Cash & Drive
BGH VIII ZR 436/21

Momentan bearbeiten eine Fall in welchem einer unserer Mandanten das Geschäftsmodell von Pfando Cash & Drive in Anspruch genommen hatte. Das Geschäftsmodell von Pfando funktioniert rechtlich derart, dass der eigene PKW an Pfando verkauft wird und im selben Atemzug dieser mit einem zweiten Vertrag von dem Eigentümer des PKW angemietet wird. Es gibt daher zwei Verträge, welche mit Pfando geschlossen werden. Interessant ist nun das der Bundesgerichtshof mit einem Urteil unter dem Aktenzeichen VIII ZR 436/21 entschieden hat, dass der erste Vertrag nach § 138 BGB nichtig ist, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen dem Verkaufspreis an Pfando und dem zu dem Zeitpunkt bestehenden Händlereinkaufspreis besteht. Dies in der Regel der Fall, wenn der Betrag in dem Kaufvertrag nur halb so hoch ist, wie der Händlereinkaufspreis. Somit ist aber dann nicht nur der Kaufvertrag nichtig, sondern ebenfalls nach § 139 BGB ebenfalls der Mietvertrag. Infolgedessen bestehen gute Chancen die bereits gezahlte Miete, die Bearbeitungsgebühren und eine etwaige Ablösesumme von Pfando auch nach Rückerhalt des PKW wieder zu erlangen. Besonders attraktiv wird dies, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung aufweisen oder Sie Prozesskostenhilfe beanspruchen können, da so das Kostenrisiko minimiert wird.

Rechtsanwalt Erbrecht Dortmund / Eintritt der gesetzlichen Regelung bei keiner eindeutigen Bestimmung der Erbfolge im Fa...
03/08/2020

Rechtsanwalt Erbrecht Dortmund / Eintritt der gesetzlichen Regelung bei keiner eindeutigen Bestimmung der Erbfolge im Falle des Todes des Erstversterbenden

In einer bestehenden Ehe treffen oft die Ehegatten gemeinsam Bestimmungen über ihre Erbschaft.

Hierbei verfassen viele Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament. Allerdings kann dieses auch zu Problemen führen, sofern keine ausdrücklichen Bestimmungen getroffen werden.

Mit dieser Problematik hatte sich das Oberlandesgericht (OLG) München in seinem Beschluss vom 11.03.2020 (31 Wx 10/20) zu befassen. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Ein Ehepaar verfasste ein Testament und bestimmten als Alleinerben einer ihrer zwei Söhne. Den anderen Sohn ließen sie explizit enterben. Weiterhin erklärten sie, dass das Testament nur Geltung habe, wenn beide Ehegatten verstorben sind. Nach dem Tod des Mannes stellte die Witwe einen Antrag auf einen Alleinerbschein für sich selbst.

Allerdings war der Antrag erfolglos. In der Beschwerdeinstanz war der Richter nicht derselben Ansicht wie das Nachlassgericht, welches darlegte, dass sich durch Auslegung des gemeinschaftlichen Testaments der Ehegatten zeigt, dass nach dem Willen der Ehegatten die Witwe Alleinerbin sein sollte, nachdem der Erblasser vorverstorben ist.

Denn das Testament beinhaltete keine explizite Erbeinsetzung der Witwe. Mithin ist das Testament auch nicht anders auszulegen. Bei der Auslegung eines Testaments ist der wirkliche Wille des Erblassers maßgeblich. Dieser Wille müsste aber im Testament eine Andeutung finden für eine formgerechte und wirksame Darlegung.
Demnach reicht es nicht aus lediglich ein gemeinschaftliches Testament zu errichten.

Für eine gewollte gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten, hätten die Ehegatten den Eintritt des Erstversterbenden genauer regeln müssen.
Hierbei ist es unerheblich, dass die Ehegatten nicht wussten, dass im Falle einer Nichtregelung dessen, die gesetzliche Erbfolge eintritt. Denn es kommt in diesem Fall kraft Gesetzes zur gesetzlichen Erbfolge.

Bei weiteren Fragen zur Erbeinsetzung und generellen erbrechtlichen Fragen, hilft Ihnen die Kanzlei Patra gerne weiter.

Weitere Informationen erhalten Sie unter

Kanzlei PATRA Dortmund ⋅ Saarlandstraße 90 ⋅ 44139 Dortmund ⋅ Tel.: 0231-3963004 Familienrecht ⋅ Wirtschaftsrecht ⋅ Markenrecht ⋅ Urheberrecht ⋅ Erbrecht ⋅ Mediation ⋅ Int. Recht (USA) "Nicht Sieg sollte Zweck der Diskussion sein, sondern Gewinn" Jouseph Joubert Leistungsspektrum ...

Rechtsanwalt Erbrecht Dortmund / Entziehung des Pflichtteils aufgrund Diebstahls?Abkömmlinge des Erblassers demnach Kind...
20/07/2020

Rechtsanwalt Erbrecht Dortmund / Entziehung des Pflichtteils aufgrund Diebstahls?

Abkömmlinge des Erblassers demnach Kinder, aber auch Enkel, sind grundsätzlich pflichtteilsberechtigt. Gilt dies jedoch auch, wenn der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser gegenüber ein Verbrechen oder ein schweres Vergehen begeht?

Mit dieser Fragestellung hatte sich das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in seinem Beschluss vom 24.01.2019 – 19 U 80/18 – zu befassen:

1992 stahl ein Enkel Bargeld in Höhe von 6.100 DM von seiner Großmutter. Er erhielt dafür eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu jeweils 50 DM. Mithilfe eines Erbvertrages entzog die Großmutter dem Enkel den Pflichtteil. Nach dem Tode der Großmutter im Jahr 2014 wollte der Enkel seinen Pflichtteil einklagen. Er legte Klage ein auf Feststellung der Pflichtteilsberechtigung.
Diese Klage war vor dem Landgericht nicht erfolgreich. Mithin ging der Enkel in Berufung.

Auch das OLG Stuttgart befürwortete den Entschluss des Landgerichts. Hierbei legte es dar, dass der Enkel kein Pflichtteilsberechtigter mehr sei. Er machte sich mit dem Diebstahl schuldig gemäß § 2333 I Nr. 2 BGB, welcher zu einer Entziehung des Pflichtteils berechtigt, wenn der Abkömmling ein Verbrechen oder ein schweres vorsätzliches Vergehen gegenüber dem Erblasser begeht.
Somit ist ein Diebstahl ein schweres vorsätzliches Vergehen. Insbesondere die Strafe und auch ein Eintrag in das Führungszeugnis bekräftigen dies.
Auch die entwendete Summe war demnach nicht gering. Dies auch im Hinblick darauf, dass die Großmutter über keine Schul- und Berufsausbildung verfügte und somit in ihren Erwerbsmöglichkeiten begrenzt war.

Bei weiteren Fragen zu Pflichtteilsentziehungen und generellen erbrechtlichen Fragen, hilft Ihnen die Kanzlei Patra gerne weiter.

Weitere Informationen erhalten Sie unter

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Rechtsanwalt Dortmund Familienrecht / Corona ist kein Grund dem nicht betreuenden Elternteil Umgang zu verweigernNormale...
16/07/2020

Rechtsanwalt Dortmund Familienrecht / Corona ist kein Grund dem nicht betreuenden Elternteil Umgang zu verweigern

Normalerweise dürfen Kinder ihr nicht betreuendes Elternteil regelmäßig besuchen, insbesondere dürfen diese auch am Wochenende übernachten.

Doch besteht dieses Umgangsrecht auch in Ausnahmesituationen, wie während einer Pandemie?

Mit dieser Problematik hatte sich kürzlich das Oberlandesgericht Braunschweig in seinem Beschluss vom 20.05.2020 – 1 UF 51/20 zu befassen:

Im vorliegenden Fall hatte der Vater eines fast sechsjährigen Mädchens eine Umgangsregelung beim Familiengericht Braunschweig erzielt. Diese sah vor, dass seine Tochter am Wochenende bei ihm übernachten könnte.
Jedoch war die Mutter des Mädchens mit dieser Übereinkunft nicht einverstanden. Sie legte unter Beantragung von Verfahrenskostenhilfe Beschwerde zum Oberlandesgericht ein.

Letztlich war ihr Antrag jedoch nicht erfolgreich. Mithin kam das Oberlandesgericht zu dem Entschluss, dass der Umgang mit dem Vater dem Kindeswohl zugutekommt.

Die Corona-Pandemie ist demnach kein Grund Umgangsregeln zu verändern oder den Umgang komplett aufzuheben. Auch wenn das Kind und sein Elternteil nicht in demselben Haushalt leben, ist der Umgang dennoch erlaubt. Der Umgang stellt somit das grundlegende erforderliche Minimum von zwischenmenschlichen Kontakten dar.

Ausnahmen sind nur möglich, wenn rechtliche oder tatsächliche Aspekte gegeben sind. Etwa in dem Fall, dass eine Ausgangssperre verhängt wird, Quarantäne besteht oder das nicht betreuende Elternteil oder ein Angehöriger seines Haushaltes mit Corona infiziert ist.

Wenn hingegen das Kind infiziert ist, besteht kein Umgangsverbot. Demnach dürfte sich auch das nicht zu betreuende Elternteil um das Kind sorgen und sich im Krankheitsfall um dieses kümmern.

Bei weiteren Fragen zu Umgangsregelungen und generellen familienrechtlichen Fragen, hilft Ihnen die Kanzlei Patra gerne weiter.

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Adresse

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Dortmund
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